4221/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
Polizeilicher Ermittlungseifer im Zusammenhang mit einem Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft
Aus den folgenden Berichten der Wiener Zeitung vom 26.3 und 27.3. 2008 ergeben sich in Bezug auf polizeiliche Ermittlungen zur Ausforschung der Täter einige Ungereimtheiten.
Verletzter Tibeter: Polizei kann nicht in der chinesischen BotschaftermittelnPrügelvorwurf gegen Botschaft: Polizei machtlos(bau) Der Fall des Tibeters, der angibt, nach einer Demonstration in derchinesischen Botschaft in Wien von Botschaftsangehörigen verprügelt wordenzu sein, stellt Exekutive und Staatsanwaltschaft vor Probleme. In einemAttest des AKH waren, wie berichtet, beim Demonstranten Tso Tashi multiplePrellungen und Hämatome festgestellt worden, nachdem er von der Botschaft andie Polizei übergeben worden war.Der Tibeter war im Zuge der Demo am vorigen Donnerstag auf den Balkon derBotschaft geklettert und hatte die chinesische Fahne abmontiert. Daraufhinhatten ihn Botschaftsangehörige ins Innere gezogen und dort eine halbeStunde festgehalten. In dieser Zeit sei er verprügelt worden, gibt Tahi ineinem polizeilichen Vernehmungsprotokoll an. Die Botschaft bestritt dies bisdato und sprach von "Verleumdung".Auch eine Verletzungsanzeige liegt der Wiener Polizei nun vor. Allerdingskann die Polizei keine weiteren Ermittlungen anstellen, wie PolizeisprecherWalter Ladik der "Wiener Zeitung" mitteilt. "Die Botschaft ist chinesischesGebiet, daher dürfen wird dort nicht amtshandeln." Zwar sei eine Ladung vonBeschuldigten möglich, diese seien jedoch nicht verpflichtet, dieser Folgezu leisten. Zudem wissen man nicht, wen man laden solle, da nicht bekanntsei, wer in die von Tashi gemeldete Prügelei verwickelt war. Da man dasalles nicht ermitteln könne, werde man den Akt "so wie er ist" an dieStaatsanwaltschaft Wien weiterleiten, so Ladik.Dort stellt man auf Anfrage fest, dass die Straftat, sofern sie gesetztwurde, trotz Exterritorialität auf österreichischem Staatsgebietstattgefunden hat - und auch dort verfolgbar ist. Theoretisch. Denn es gibtdie diplomatische Immunität, die ein "Verfolgungshindernis" darstellte. Dasbedeutet, dass die Bestrafung eines Diplomaten nur mit Zustimmung seinesHeimatstaates möglich wäre. Das wäre in diesem Fall jedoch sehrunwahrscheinlich, wie ein Blick nach Tibet zeigt.Auch beim Außenministerium in Wien ist man über den Vorfall informiert, willjedoch den Ausgang der Ermittlungen abwarten, so ein Sprecher.Donnerstag, 27. März 2008-------Prügelvorwürfe: AKH-Attest bestätigt VerletzungenFaksimile des AKH-Untersuchungsberichts: „10x15 Zentimeter Hämatomschwellung“.Von Bernhard BaumgartnerChinas Botschaft bestreitet, tibetischen Demonstranten verprügelt zu haben. AKH belegt nun jedoch Prellungen und Hämatome.Die schweren Vorwürfe gegen die Mitarbeiter der chinesischen Botschaft inWien, am vergangenen Donnerstag einen tibetischen Demonstranten verprügeltzu haben, werden nun durch Dokumente erhärtet. Der "Wiener Zeitung" liegtein Untersuchungsbericht des Wiener AKH vor, in das sich der Demonstrant TsoTashi unmittelbar nach seiner Freilassung aus dem Polizeigewahrsam begebenhatte. Die Ärzte fanden bei Tashi insgesamt neun verschiedenen Prellungen am ganzenKörper: Eine Schädelprellung, eine Thoraxprellung, Prellungen anLendenwirbeln, Hand, Handgelenk, dem rechten Schienbein und dem Bauch sowieeine Distortion der Halswirbelsäule. Zudem fanden die Ärzte Hämatome (alsoBlutergüsse) an Brust, Handballen, Schulterblatt sowie ein 10 mal 15Zentimeter großes Hämatom am Rücken, weiters eine Rissquetschwunde an derLippe. (siehe Faksimile unten) . Kommentar eines Arztes: "Der Patient istschwer verprügelt worden.""Beweis für Prügel"Das sieht man auch beim Verein "Save Tibet" so, der die Demonstration gegendie Unterdrückung Tibets vor der chinesischen Botschaft organisiert hat:"Das Attest beweist, dass Tso Tashi vom Scheitel bis zur Sohle verprügeltworden ist. Wenn die Chinesen das schon mitten in Wien machen, kann manerahnen, was in Tibet los sein muss", so Save-Tibet-Sprecher TomKropiwnicki. Tso Tashi war am Donnerstag im Zuge der Demonstration auf denBalkon der chinesischen Botschaft geklettert, wo er die Fahne abriss. Danachist er von Mitarbeitern der Botschaft ins Innere gezogen worden. Dort sei ermit Faustschlägen und Stöcken traktiert worden, heißt es im Protokoll seinerVernehmung. "Auch eine Frau war dabei, die mich mit ihren Stöckelschuhen inden Rücken und auf den Kopf getreten hat", so Tashi im Protokoll.Die Botschaft hat das bislang scharf zurückgewiesen. "Seine Angaben sindreine Lüge und Verleumdung", heißt es in einer Stellungnahme. Zum nunvorliegenden Attest wollte man seitens der Botschaft vorerst nicht Stellungnehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde Tso Tashi in seiner Einvernahme nach Täterbeschreibungen befragt?
2. Wurden die fremdenpolizeilichen Akten der BotschaftsmitarbeiterInnen und sonstigen MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft beigezogen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, wurde Einsicht in die Lichtbilder in den Fremdenakten genommen und diese dem Opfer zum Vergleich vorgehalten?
5. Wurde eine Ladung der MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft zur Einvernahme versucht?
6. Wurden Verletzungen des Opfers in dessen polizeilicher Einvernahme protokolliert?
7. Wurde der Einvernahme ein Amtsarzt beigezogen?