4221/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

Polizeilicher Ermittlungseifer  im Zusammenhang mit einem Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft

 

Aus den folgenden Berichten der Wiener Zeitung vom 26.3 und 27.3. 2008 ergeben sich in Bezug auf polizeiliche Ermittlungen zur Ausforschung der Täter einige Ungereimtheiten.  

 

Verletzter Tibeter: Polizei kann nicht in der chinesischen Botschaft
ermitteln
Prügelvorwurf gegen Botschaft: Polizei machtlos
(bau) Der Fall des Tibeters, der angibt, nach einer Demonstration in der
chinesischen Botschaft in Wien von Botschaftsangehörigen verprügelt worden
zu sein, stellt Exekutive und Staatsanwaltschaft vor Probleme. In einem
Attest des AKH waren, wie berichtet, beim Demonstranten Tso Tashi multiple
Prellungen und Hämatome festgestellt worden, nachdem er von der Botschaft an
die Polizei übergeben worden war.
Der Tibeter war im Zuge der Demo am vorigen Donnerstag auf den Balkon der
Botschaft geklettert und hatte die chinesische Fahne abmontiert. Daraufhin
hatten ihn Botschaftsangehörige ins Innere gezogen und dort eine halbe
Stunde festgehalten. In dieser Zeit sei er verprügelt worden, gibt Tahi in
einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll an. Die Botschaft bestritt dies bis
dato und sprach von "Verleumdung".
Auch eine Verletzungsanzeige liegt der Wiener Polizei nun vor. Allerdings
kann die Polizei keine weiteren Ermittlungen anstellen, wie Polizeisprecher
Walter Ladik der "Wiener Zeitung" mitteilt. "Die Botschaft ist chinesisches
Gebiet, daher dürfen wird dort nicht amtshandeln." Zwar sei eine Ladung von
Beschuldigten möglich, diese seien jedoch nicht verpflichtet, dieser Folge
zu leisten. Zudem wissen man nicht, wen man laden solle, da nicht bekannt
sei, wer in die von Tashi gemeldete Prügelei verwickelt war. Da man das
alles nicht ermitteln könne, werde man den Akt "so wie er ist" an die
Staatsanwaltschaft Wien weiterleiten, so Ladik.
Dort stellt man auf Anfrage fest, dass die Straftat, sofern sie gesetzt
wurde, trotz Exterritorialität auf österreichischem Staatsgebiet
stattgefunden hat - und auch dort verfolgbar ist. Theoretisch. Denn es gibt
die diplomatische Immunität, die ein "Verfolgungshindernis" darstellte. Das
bedeutet, dass die Bestrafung eines Diplomaten nur mit Zustimmung seines
Heimatstaates möglich wäre. Das wäre in diesem Fall jedoch sehr
unwahrscheinlich, wie ein Blick nach Tibet zeigt.
Auch beim Außenministerium in Wien ist man über den Vorfall informiert, will
jedoch den Ausgang der Ermittlungen abwarten, so ein Sprecher.
Donnerstag, 27. März 2008
-------
Prügelvorwürfe: AKH-Attest bestätigt Verletzungen
Faksimile des AKH-Untersuchungsberichts: „10x15 Zentimeter Hämatomschwellung“.
Von Bernhard Baumgartner
Chinas Botschaft bestreitet, tibetischen Demonstranten verprügelt zu haben. AKH belegt nun jedoch Prellungen und Hämatome.
Die schweren Vorwürfe gegen die Mitarbeiter der chinesischen Botschaft in
Wien, am vergangenen Donnerstag einen tibetischen Demonstranten verprügelt
zu haben, werden nun durch Dokumente erhärtet. Der "Wiener Zeitung" liegt
ein Untersuchungsbericht des Wiener AKH vor, in das sich der Demonstrant Tso
Tashi unmittelbar nach seiner Freilassung aus dem Polizeigewahrsam begeben
hatte. Die Ärzte fanden bei Tashi insgesamt neun verschiedenen Prellungen am ganzenKörper: Eine Schädelprellung, eine Thoraxprellung, Prellungen an
Lendenwirbeln, Hand, Handgelenk, dem rechten Schienbein und dem Bauch sowie
eine Distortion der Halswirbelsäule. Zudem fanden die Ärzte Hämatome (also
Blutergüsse) an Brust, Handballen, Schulterblatt sowie ein 10 mal 15
Zentimeter großes Hämatom am Rücken, weiters eine Rissquetschwunde an der
Lippe. (siehe Faksimile unten) . Kommentar eines Arztes: "Der Patient ist
schwer verprügelt worden."
"Beweis für Prügel"
Das sieht man auch beim Verein "Save Tibet" so, der die Demonstration gegen
die Unterdrückung Tibets vor der chinesischen Botschaft organisiert hat:
"Das Attest beweist, dass Tso Tashi vom Scheitel bis zur Sohle verprügelt
worden ist. Wenn die Chinesen das schon mitten in Wien machen, kann man
erahnen, was in Tibet los sein muss", so Save-Tibet-Sprecher Tom
Kropiwnicki. Tso Tashi war am Donnerstag im Zuge der Demonstration auf den
Balkon der chinesischen Botschaft geklettert, wo er die Fahne abriss. Danach
ist er von Mitarbeitern der Botschaft ins Innere gezogen worden. Dort sei er
mit Faustschlägen und Stöcken traktiert worden, heißt es im Protokoll seiner
Vernehmung. "Auch eine Frau war dabei, die mich mit ihren Stöckelschuhen in
den Rücken und auf den Kopf getreten hat", so Tashi im Protokoll.
Die Botschaft hat das bislang scharf zurückgewiesen. "Seine Angaben sind
reine Lüge und Verleumdung", heißt es in einer Stellungnahme. Zum nun
vorliegenden Attest wollte man seitens der Botschaft vorerst nicht Stellung
nehmen.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Wurde Tso Tashi in seiner Einvernahme nach Täterbeschreibungen befragt?

 

2. Wurden die fremdenpolizeilichen Akten der BotschaftsmitarbeiterInnen und sonstigen MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft beigezogen?

 

3. Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wenn ja, wurde Einsicht in die Lichtbilder in den Fremdenakten genommen und diese dem Opfer zum Vergleich vorgehalten?

 

5. Wurde eine Ladung der MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft zur Einvernahme versucht? 

 

6. Wurden Verletzungen des Opfers in dessen polizeilicher Einvernahme protokolliert?

 

7. Wurde der Einvernahme ein Amtsarzt beigezogen?