4223/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umgang der KIAB mit den zu kontrollierenden Personen
Laut einem Bericht in der Tageszeitung „Der Standard“ wurden im Jahr 2007 fast 27.500 Betriebe von der KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung) geprüft. Die 300 Beamten der KIAB haben dabei 7.289 Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und 40 Anzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz eingebracht.[1]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie oft innerhalb von fünf Jahren muss ein/e UnternehmerIn damit rechnen von der KIAB geprüft zu werden?
2. Nach welchen Kriterien werden die Prüfungsstichproben gezogen?
3. Welche/r UnternehmerIn / Betriebe werden wann warum geprüft? Aufgrund welcher Kriterien erfolgt eine Folgeprüfung?
4. Wie viele der im Jahre 2007 geprüften Unternehmen wurden auch im Jahr zuvor geprüft?
5. Wie erfolgt eine Routineprüfung? Welche konkreten Prüfungshandlungen werden dabei gesetzt?
6. Wie viele KIAB-Bedienstete nehmen an einer Kontrolle durchschnittlich teil? Wie hoch ist das Verhältnis zwischen KIAB-Bediensteten und den zu Kontrollierenden bei einer Prüfung im Normalfall?
7. Welche konkreten Anweisungen haben die KIAB-Bediensteten zur Durchführung der Prüfungshandlungen?
8. Welche konkreten Ausbildungsmaßnahmen bereiten die KIAB-Bediensteten für den optimalen Umgang mit den zu Prüfenden vor?
9. Welche konkreten Weiterbildungsmaßnahmen werden KIAB-Bediensteten angeboten?
10. Wie viele KIAB-Bedienstete nehmen daran teil?
11. Welche konkreten Kontrollbefugnisse hat die KIAB bei nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen?
12. Wer kontrolliert die KIAB?
13. Falls niemand, warum wird das nicht als notwendig erachtet?
14. Existiert eine unabhängige Stelle, bei der man sich über ungerechtfertigte Prüfungshandlungen der KIAB beschweren kann?
15. Wenn nein, warum nicht?