4241/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Neugebauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafverfahren gegen Polizeibeamte

In der Nacht auf Samstag, den 18.4.2008 wurden auf der S1 (Wiener Außenring
Schnellstrasse) Personen, die sich als Polizisten ausgegeben hatten, nach einem
Schusswechsel festgenommen. Einer der T
äter ist dabei ums Leben gekommen.
Dem Vernehmen nach soll gegen die Beamten ein Strafverfahren eingeleitet worden sein.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
f
ür Justiz folgende

Anfrage:

1.              Ist es richtig, dass gegen die Beamten, die jene Täter, die sich fälschlich als Polizisten
ausgegeben hatten, festnahmen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?

2.              Von welcher Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wegen des Verdachts welcher
Straftat geführt?

3.              Ist es üblich, dass Polizeibeamte, die gefährliche Täter im Interesse der Öffentlichkeit
und der Sicherheit der B
ürger unschädlich machen, nach deren Festnahme
Strafverfahren zu gewärtigen haben?

4.              Wenn nein, aus welchen besonderen Gründen wurde dieses Verfahren eingeleitet?

5.              Falls tatsächlich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft, halten Sie es
für richtig, dass dieses sofort öffentlich gemacht wird und damit die Beamten in den
Augen der
Öffentlichkeit in den Verdacht möglicher strafrechtlicher Verfehlungen
kommen?

6.              Halten Sie es für gerechtfertigt, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg,
Walter Geyer, dazu gegenüber der APA persönlich bejahend Stellung nimmt?