4241/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Neugebauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafverfahren gegen Polizeibeamte
In der
Nacht auf Samstag, den 18.4.2008 wurden auf der S1 (Wiener Außenring
Schnellstrasse) Personen, die sich als
Polizisten ausgegeben hatten, nach einem
Schusswechsel festgenommen. Einer
der Täter ist dabei ums Leben gekommen.
Dem Vernehmen nach soll gegen die Beamten ein Strafverfahren eingeleitet worden
sein.
Die unterfertigten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass gegen die Beamten, die jene Täter, die sich
fälschlich als
Polizisten
ausgegeben
hatten, festnahmen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?
2.
Von welcher Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wegen des Verdachts
welcher
Straftat
geführt?
3.
Ist es üblich, dass Polizeibeamte, die gefährliche Täter im
Interesse der Öffentlichkeit
und der Sicherheit der Bürger unschädlich
machen, nach deren Festnahme
Strafverfahren zu gewärtigen haben?
4. Wenn nein, aus welchen besonderen Gründen wurde dieses Verfahren eingeleitet?
5.
Falls tatsächlich ein staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren läuft, halten Sie es
für richtig,
dass dieses sofort öffentlich gemacht wird und damit die Beamten
in den
Augen der Öffentlichkeit in den Verdacht möglicher
strafrechtlicher Verfehlungen
kommen?
6.
Halten Sie es für gerechtfertigt, dass der Leiter der
Staatsanwaltschaft Korneuburg,
Walter Geyer, dazu
gegenüber der APA persönlich bejahend Stellung nimmt?