4246/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek
und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz
betreffend Fortsetzung der Seniorenpolitik
Die Förderung und Sicherung der uneingeschränkten Teilhabe älterer Menschen am sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Leben ist ein wesentliches Ziel der Seniorenpolitik. Sie ermöglicht es älteren Menschen, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Denn aktive Betätigung von Körper, Geist und Sinnen schützt vor frühzeitiger Alterung. Selbst hochbetagte Menschen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind oder diese zur Gänze eingebüßt haben können bei entsprechender Aktivierung nicht nur ihre körperliche Beweglichkeit wieder erlangen, sondern auch ihre geistigen Leistungen verbessern und dadurch ihre Sinnesorgane bewusster einsetzen.
Von der schwarz-orangen Bundesregierung wurden in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen gesetzt, um das Lernen in der nachberuflichen Lebensphase zu fördern. Diese Maßnahmen reichen von Grundlagenforschung, Konzepten und Projekten im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung älterer Menschen. Um die Zufriedenheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Alten- und Pflegeheimen zu steigern wurden Grundlagen für eine österreichweit einheitliche Zertifizierung von Alten- und Pflegeheimen erarbeitet.
Bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde versucht, ein Umdenken und eine Sensibilisierung für die neue Rolle der älteren Arbeitskräfte zu erreichen. So werden im Rahmen des Wettbewerbs „Nestor" die Unternehmen öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet, die innerbetriebliche Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen ab 40 und Arbeitnehmer ab 45 Jahren setzen. Da ältere Frauen in vielen Bereichen benachteiligt sind wurde ein Projekt zur Chancengleichheit älterer Frauen in Österreich gestartet.
Mit der Aktion „Seniorensicherheit zur Unfallvermeidung im Wohnbereich" wurde durch Information, Prävention und Schulung eine deutliche Senkung der Zahl der tödlichen Unfälle, der unfallbedingten Spitalstage sowie die Verbesserung und Erhaltung der Lebensqualität eingeleitet. Es wurden verstärkt Möglichkeiten geschaffen, damit ältere Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Leider sind jetzt kaum Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Seniorenpolitik wahrzunehmen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE:
1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie seit Ihrem Amtsantritt zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen umgesetzt?
2. Welche Seniorenprojekte aus der Regierungsperiode 2003 bis 2006 werden Sie fortsetzen? Welche werden Sie nicht fortsetzen und warum nicht?
3. Welche konkreten Modellprojekte (abgesehen von dem seit einigen Jahren durchgeführten Projekt „Seniorenfreundliche Gemeinde") haben Sie seit Ihrem Amtsantritt im Jahr 2007 gefördert?
4. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Rahmen der Allgemeinen Seniorenförderung im Jahr 2007 umgesetzt?
5. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Jahr 2008 in der Seniorenpolitik umsetzen?
6. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Rahmen der Allgemeinen Seniorenförderung im Jahr 2008 umsetzen?
7. Wie ist der aktuelle Stand des Bundesseniorenplanes?
8. Welche konkreten Punkte sind aufgrund der übermittelten Stellungnahmen zu den Inhalten des Bundesseniorenplans hinzugekommen?
9. Wann werden Sie den fertigen Bundesseniorenplan der Öffentlichkeit präsentieren?
10. Die Lebenserwartung von Frauen liegt fünf bis acht Jahre über jener der Männer. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um insbesondere älteren Witwen zu helfen?
11. Welche Maßnahmen haben sie gesetzt, damit ältere Menschen die Möglichkeit haben ihre Erfahrung und Bereitschaft für soziale Aktivitäten und somit wichtige Beiträge für die Gesellschaft als „graue Panther" aktiv einbringen können?
12. Welche konkreten Projekte haben Sie im Bereich Lebenslanges Lernen seit Ihrem Amtsantritt gefördert?
13. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Bereich Seniorensicherheit gesetzt? Wenn keine gesetzt werden, warum nicht?
14. Welche konkrete Maßnahmen haben Sie in der Unfallbekämpfung außer der Überarbeitung der Broschüre (3. Auflage) „Sicher wohnen - besser leben" gesetzt?
15. Wie wurden die im Budgetvoranschlag 2007 vorgesehenen Mittel für die Allgemeine Seniorenförderung gemäß § 19 Abs. 1 Bundes-Seniorengesetz in Höhe von 1,337 Mio. Euro an welche einzelnen Förderempfänger jeweils aufgeteilt?
16. Wie werden die im Budgetvoranschlag 2008 vorgesehenen Mittel für die Allgemeine Seniorenförderung gemäß § 19 Abs. 1 Bundes-Seniorengesetz in Höhe von 1,610 Mio. Euro an welche einzelnen Förderempfänger jeweils aufgeteilt?
17. Im Bundesvoranschlag 2007 im VA-Ansatz 1/15826 sind Förderungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro vorgesehen. Wie hoch waren die jeweiligen Förderungen der Subventionsempfänger?
18. Im Bundesvoranschlag 2008 im VA-Ansatz 1/15826 sind Förderungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro vorgesehen. Wie hoch waren die jeweiligen Förderungen der Subventionsempfänger?