4249/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Neubauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der Sicherung und Veraktung von Mails

Der Kabinettschef Christian Switak des Innenministeriums gab vor dem Untersuchungsausschuss betreffend der Amtsführung im Innenministerium am 22. April 2008 an, dass Mails von Mitarbeitern nach einem gewissen Zeitraum gesichert werden.

Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum erklärte am 22. April 2008, dass er seine Mails verakte und seine Mitarbeiter dazu anhalte dies ebenfalls zu tun.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.  Welche Richtlinien existieren in ihrem Ressort, bezüglich der Veraktung von Mails?

2.              Wie werden diese Richtlinien überprüft?

3.              Existieren unterschiedliche Gebräuche bezüglich der Veraktung von Mails?

4.              Wenn ja, welche?

5.              Werden Mails elektronisch gesichert?

6.              Wenn ja, für wie lange?

7.              Wenn nein, warum nicht?