4249/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Neubauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der Sicherung und Veraktung von Mails
Der Kabinettschef Christian Switak des Innenministeriums gab vor dem Untersuchungsausschuss betreffend der Amtsführung im Innenministerium am 22. April 2008 an, dass Mails von Mitarbeitern nach einem gewissen Zeitraum gesichert werden.
Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum erklärte am 22. April 2008, dass er seine Mails verakte und seine Mitarbeiter dazu anhalte dies ebenfalls zu tun.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Richtlinien existieren in ihrem Ressort, bezüglich der Veraktung von Mails?
2. Wie werden diese Richtlinien überprüft?
3. Existieren unterschiedliche Gebräuche bezüglich der Veraktung von Mails?
4. Wenn ja, welche?
5. Werden Mails elektronisch gesichert?
6. Wenn ja, für wie lange?
7. Wenn nein, warum nicht?