4253/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2008
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möglich.
Am 19.04.2012 erfolgte eine datenschutzkonforme Adaptierung
ANFRAGE
des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend finanzieller Schaden durch die Dienstzuteilung eines offensichtlich zu kritischen Personalvertreters vom Finanzamt Innsbruck zum Finanzamt Feldkirch
Einige Personalvertreter am Finanzamt Innsbruck wurden in letzter Zeit mit Disziplinaranzeigen und anderen Hürden konfrontiert. Ein kritischer Personalvertreter des Finanzamts Innsbruck wurde kürzlich dem Finanzamt Feldkirch zugeteilt. Dadurch sind sowohl dem zugeteilten Mitarbeiter als auch der Finanzverwaltung (Reisekosten, Tagsätze und Heimfahrtkosten) zusätzliche Kosten entstanden.
Der besagte Beamte N.N. wurde aufgrund nicht ausreichender dienstlicher Leistungen als Betriebsprüfer in den Innendienst versetzt. Dies erfolgte, obwohl er einerseits Personalvertreter ist und Zeitaufzeichnungen über seine diesbezügliche Tätigkeit geführt hat und andererseits in der verbliebenen Zeit ausreichend abschlussreife Prüfungsfälle bei seinem Vorgesetzten abgegeben hat. Seit seiner Versetzung vom Außen- in den Innendienst im Sommer 2007 wird der Beamte alle drei Monate in ein neues BV-Team (Betriebliche Veranlagung und Prüfung) verschoben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie beurteilen Sie prinzipiell die Dienstzuteilung eines Personalvertreters in ein anderes Bundesland bzw. die Versetzung vom Innendienst in den Außendienst?
2.) Welche dienstlichen Gründe lagen für die Dienstzuteilung des Beamten N.N. nach Vorarlberg vor? Worin liegt die Dringlichkeit dieser Dienstzuteilung?
3.) Können Sie ausschließen, dass die Prüfungsfälle des Beamten N.N. so lange "liegen gelassen" wurden, bis sie für die jährliche Leistungsfeststellung nicht mehr verwendet werden konnten? Wenn nein, teilen Sie die Meinung, dass Gehaltsminderung durch Versetzung in den Innendienst wegen einer konstruierten Minderleistung gegeben ist?
4.) War dieser Sachverhalt bereits Gegenstand von internen Untersuchungen? Wenn ja, welche Untersuchungen wurden wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt?
5.) Welche dienstlichen Gründe gibt es für die kurzfristigen BV-Team Verschiebungen des Beamten N.N.? Wurden auch andere Beamte in ähnlichen Zeitintervallen in verschiedene BV-Teams verschoben?
6.) Konstatiert die Personalvertretung des Finanzamts Feldkirch und/oder die Personalvertretung des Finanzamts Innsbruck das Vorliegen dienstlicher Gründe für die BV-Team Verschiebungen bzw. die Dienstzuteilung? Wenn ja, kennen und teilen Sie diese im BMF? Wenn nein, warum wurde der Beamte trotzdem verschoben bzw. dienstzugeteilt?
7.) Wie oft wechselt ein Beamter im Durchschnitt das BV-Team?
8.) Können sie ausschließen, dass es sich bei der Versetzung
vom Außendienst in den Innendienst und/oder bei der Dienstzuteilung nach
Feldkirch um eine Sanktion zur Disziplinierung und zur Abschreckung kritischer
Personalvertreter handelt?
9.) Wie beurteilen Sie die rechtliche Situation der Dienstzuteilung eines Personalvertreters? Wie beurteilen Sie diese im konkreten Fall?
10.) Wie beurteilen Sie die rechtliche Situation der Dienstzuteilung eines Personalvertreters außerhalb seines Wirkungsbereiches? Wie beurteilen Sie diese im konkreten Fall?
11.) Wie hoch beziffern und wie beurteilen Sie die Mehrkosten der Republik in Form von erhöhten Reisekosten, Tagsätzen und Heimfahrtkosten?
12.) Wie viele schriftliche Weisungen wurden im Finanzamt Innsbruck in den Jahren 2007 und 2008 jeweils erteilt? Wie viele davon betreffen Personalvertreter? Wie viele davon betreffen den Beamten N.N.?