4255/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung
Durch das Angebot der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten Schwerstbehinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Die PAA umfasst sämtliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Es stellt sich allerdings die Frage, ob PAA auch im Rahmen der Finanzverwaltung zum Einsatz kommen kann.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie viele Mitarbeiter gibt es in der Finanzverwaltung?
2. Wie viele begünstigte Behinderte gibt es in der Finanzverwaltung?
3. Wie viele
Mitarbeiter in der Finanzverwaltung gibt es, die über eine PAA
verfügen?
4. Ist PAA im Rahmen der Finanzverwaltung generell zulässig?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, gibt es Einschränkungen, welche sind dies und wie werden diese begründet?
5. Stimmt es,
dass im Rahmen der Finanzverwaltung auch Leiharbeitskräfte
eingesetzt werden?
a. Wenn ja, wie lässt sich das mit dem Datenschutz vereinbaren?
6. Stimmt es, dass im Rahmen der Finanzverwaltung zwar Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, persönliche Assistenz am Arbeitsplatz aber nicht genehmigt wird?
a. Wenn ja, warum und wo besteht der Unterschied zwischen einem
persönlichen Assistenten und einer Leiharbeitskraft im Hinblick auf den Datenschutz?