4255/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung

Durch das Angebot der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten Schwerstbehinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Die PAA umfasst sämtliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Es stellt sich allerdings die Frage, ob PAA auch im Rahmen der Finanzverwaltung zum Einsatz kommen kann.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Wie viele Mitarbeiter gibt es in der Finanzverwaltung?

2.              Wie viele begünstigte Behinderte gibt es in der Finanzverwaltung?

3.   Wie viele Mitarbeiter in der Finanzverwaltung gibt es, die über eine PAA
verfügen?

4.   Ist PAA im Rahmen der Finanzverwaltung generell zulässig?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, gibt es Einschränkungen, welche sind dies und wie werden diese begründet?

5.    Stimmt es, dass im Rahmen der Finanzverwaltung auch Leiharbeitskräfte
eingesetzt werden?

a.   Wenn ja, wie lässt sich das mit dem Datenschutz vereinbaren?

 

6.    Stimmt es, dass im Rahmen der Finanzverwaltung zwar Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, persönliche Assistenz am Arbeitsplatz aber nicht genehmigt wird?

a.   Wenn ja, warum und wo besteht der Unterschied zwischen einem

persönlichen Assistenten und einer Leiharbeitskraft im Hinblick auf den Datenschutz?