4259/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Barrierefreiheit in Rehabilitationszentren

Patienten der Sonderkrankenanstalt-Rehabilitationszentrum Bad Hofgastein berichten, dass das Rehabilitationszentrum nicht den Anforderungen einer barrierefreien Zugänglichkeit entspricht. Dies ist insofern verwunderlich, da gerade in Rehabilitationseinrichtungen für gewöhnlich nur wenige Patienten nicht (temporär) behindert sind und daher viele von der Barrierefreiheit profitieren würden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              In welcher Hinsicht entspricht das Rehabilitationszentrum Bad Hofgastein nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit?

2.      Welche konkreten Maßnahmen sind geplant um die Barrierefreiheit umzusetzen?

3.              Welche Zeitplanung ist dafür vorgesehen?

4.              Wie viele Kur- bzw. Rehabilitationseinrichtungen, die von einem Sozialversicherungsträger betrieben werden, gibt es in Österreich?

5.              Welche dieser Kur- und Rehabilitationseinrichtungen in Österreich entsprechen nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit und von welchem Sozialversicherungsträger werden diese betrieben?

6.              Welche Maßnahmen sind in den einzelnen Einrichtungen geplant, um die Barrierefreiheit umzusetzen?

7.              Welche Zeitplanung ist dafür jeweils vorgesehen