4263/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Finanzielle Interessen der Gemeinschaft – Betrugsbekämpfung“

Das EP stellte 2008 im Bericht „über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften

Betrugsbekämpfung - Jahresberichte 2005 und 2006“ fest (25.01.2008), dass sich der Gesamtbetrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, Agrarausgaben und strukturpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2006 auf rund 1 143 Millionen EUR belief (Haushaltsjahr 2005: 1 024 Millionen, Haushaltsjahr 2004: 982,3 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2003: 922 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2002: 1 150 Millionen EUR), wobei sich die Beträge, welche die Mitgliedstaaten der Kommission 2006 mitgeteilt haben, wie folgt verteilen:

-                      Eigenmittel. 353 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 328,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 212,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 269,9 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 367 Millionen EUR),

-                    Garantien im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): 87 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 102 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 82,1 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 169,7 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 198,1 Millionen EUR),

-                    strukturpolitische Maßnahmen: 703 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 601 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 694,5 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 482,2 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 614,1 Millionen EUR),

Das EP stellt auch fest, dass sich die gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Bereich der Heranführungshilfen in den neuen Mitgliedsstaaten im Jahr 2006 auf insgesamt 12,32 Millionen EUR beliefen (Haushaltsjahr 2005: 17,6 Millionen EUR).


Das EP stellte überdies in der allgemeinen Analyse fest, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Eigenmittel von 328 Millionen EUR (2005) auf 353 Millionen EUR (2006) erhöht hat (+ 7%); besonders betroffen von Unregelmäßigkeiten waren Fernsehgeräte (2005: 69 Millionen EUR; 2006: 62,3 Millionen EUR) und Zigaretten (2005: 30,9 Millionen EUR; 2006: 27,6 Millionen EUR); in Italien und in den Niederlanden hat die Zahl der Fälle deutlich zugenommen (+ 122% bzw. + 81%); 113,4 Millionen EUR (32%) wurden im Jahr 2006 eingezogen;

Das EP wies auch daraufhin, dass das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Agrarausgaben von 105 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 87 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; auf Spanien, Frankreich und Italien entfielen 57,2% der Unregelmäßigkeiten im Wert von 64,9 Millionen EUR, und die am stärksten betroffenen Sektoren waren die Entwicklung des ländlichen Raums, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse.

Das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten hat sich bei den strukturpolitischen Maßnahmen um 17 Prozent, von 601 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 703 Millionen EUR im Jahr 2006 (517 Millionen EUR bei den Strukturfonds und 186 Millionen EUR beim Kohäsionsfonds), erhöht; die Unregelmäßigkeiten betrafen hauptsächlich (zu 75 %) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen wurden 84 % aller Unregelmäßigkeiten in Italien (2006: 228,2 Millionen EUR), Spanien (2006: 85,7 Millionen EUR), im Vereinigten Königreich (2006: 59,8 Millionen EUR), in Portugal (2006: 37,2 Millionen EUR) und Deutschland (2006: 27,2 Millionen EUR) registriert.

Gleichzeitig stellte aber das EP mit Sorge fest, dass der Umfang der Wiedereinziehungen zu Unrecht gezahlter Beträge weiterhin gering ist und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert, und forderte, da die Aussichten für eine Wiedereinziehung im Laufe der Zeit abnehmen, die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Wiedereinziehungsrate bei den zu Unrecht ausgezahlten Beträgen zu intensivieren. Die Mitgliedsstaaten sind für die Wiedereinziehung von Geldern, die zu Unrecht gezahlt wurden, direkt verantwortlich.

Das EP war weiters der Auffassung, dass die Kommission Korrekturmaßnahmen anwenden sollte, wenn sich die Wiedereinziehung in einem bestimmten Mitgliedstaat systematisch auf einem niedrigen Niveau bewegt.


Das EP forderte die Kommission auch in ihrem Jahresbericht 2008 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften auf, eine Analyse der in den Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten vorhandenen Strukturen vorzunehmen. Für diese Analyse müssten von den Mitgliedstaaten eine Reihe von Fragen beantwortet werden, damit sich das Europäische Parlament ein klareres Bild von der Umsetzung des Rechtsrahmens für das „Betrugsbekämpfungsnetz“ machen kann.

Das EP stellte auch fest, dass im Jahr 2006 im Zusammenhang mit den Untersuchungen von OLAF ein einzuziehender Betrag in Höhe von über 450 Millionen EUR ermittelt wurde und dass dieser Betrag aus im Jahr 2006 abgeschlossenen Fällen (rund 114 Millionen EUR) und laufenden Weiterverfolgungsmaßnahmen (rund 336 Millionen EUR, hauptsächlich aus dem Agrarsektor (134,6 Millionen EUR) und aus dem Bereich der Strukturfonds (146,3 Millionen EUR)) herrührt.

Das EP ist zutiefst besorgt wegen des finanziellen Schadens, der durch die „Karussellgeschäfte“ angerichtet wird; stellt fest, dass beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die Ausfälle bei den nationalen MwSt-Einnahmen für die Jahre 2003 bis 2005 mit 17.000 bis 18.000 Millionen EUR pro Jahr ansetzt, dass die Mitgliedstaaten generell der Ansicht sind, dass ihnen jedes Jahr 10% ihrer MwSt.-Einnahmen entgehen und dass ein Drittel dieser Ausfälle auf grenzüberschreitende „Karussellgeschäfte“ zurückzuführen ist.

Bereits die beiden Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (8.5.2007) für den Haushaltskontrollausschuss zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2005 (2006/2268(INI)) enthielt diese Schlussfolgerungen: Die EU-Mitgliedsstaaten wurden darin unter anderem aufgefordert, sich um eine Verbesserung der Berichtsdisziplin zu bemühen, um sowohl die Zahl als auch das finanzielle Ausmaß der Unregelmäßigkeiten zu verringern. Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten sollen umfassend publik gemacht und die Verantwortlichen ermittelt werden.

Mit Sorge wurde aber auch durch beide Ausschüsse festgestellt, dass der Umfang der Wiedereinziehungen zu Unrecht gezahlter Beträge weiterhin gering ist und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert. Die Verantwortlichen für die Wiedereinziehung von Geldern, deren Zahlung Unregelmäßigkeiten aufweist liegt direkt bei den Mitgliedsstaaten. Die Kommission wurde daher aufgefordert, ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Wiedereinziehungsrate bei den zu Unrecht ausgezahlten Beträgen zu intensivieren.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.                    Welche nationalen Behörden sind in Österreich von diesen im Einleitungstext dargestellten Aufgaben (Kontrolle; Wiedereinziehung etc.) betroffen(Aufschlüsselung der Behörden samt Aufgabenbereiche)?

2.                    Wie ist die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten organisiert?

Wie sehen die diesbezüglichen österreichischen Erfahrungen aus?

3.                    Welche konkreten Kontroll- und Prüfungsbefugnisse besitzen die zuständigen nationalen österreichischen Behörden?

4.         Arbeiten die nationalen österreichischen Behörden auf der Grundlage einer Jahresplanung? Wenn nein, auf welcher Grundlage dann?

5.                    Sind die nationalen österreichischen Behörden jeweils verpflichtet, einen Bericht über die bei ihrer Kontrolltätigkeit zu verfolgenden Ziele auszuarbeiten?

Wenn nein, warum nicht?

6.     Sind die nationalen österreichischen Behörden jeweils verpflichtet, einen Bericht über die Verwendung der EU-Gelder zu erstellen?

Wenn nein, warum nicht?

7.                    Wie arbeiten die nationalen österreichischen Behörden mit OLAF zusammen?

Auf welche Weise werden die Feststellungen österreichischer Behörden der Kommission mitgeteilt?

8.                    Zu welchen europäischen Datenbanken haben die nationalen österreichischen Behörden unmittelbaren Zugang?

9.                    Auf welche nationalen Datenbanken in Österreich kann die EU-Kommission zugreifen?


10.             Wie hoch sind die geschätzten Kosten der diesbezüglichen Kontrollen in Österreich?

11.             Welche Regelungen und Mechanismen gibt es in Österreich für die Meldung von Unregelmäßigkeiten?

12.             Wie viele und welche Unregelmäßigkeiten wurden für den Bereich Eigenmittel in Haushaltsjahren 2004, 2005, 2006 und 2007 in Österreich gemeldet?

Um welche Produkte und Beträge ging es in diesen Jahren (Aufschlüsselung jeweils auf die Haushaltsjahre)?

13.             Wie viele der in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 zu Unrecht bezahlten Beträge wurden in Österreich tatsächlich wieder eingezogen (Aufschlüsselung der Fälle auf Jahre)?

14.             Wie hoch war in diesen Jahren jeweils die Wiedereinziehungsrate?

15.             Wie hoch war jeweils der Prozentanteil im europäischen Vergleich?

16.             Welche Beträge müssen von Österreich für 2004, 2005, 2006 und 2007 noch eingezogen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Um wie viele Fälle geht es (Aufschlüsselung auf Jahre)?

17.             Woran scheiterte bisher in Österreich die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Zahlungen in diesem Sektor?

18.             Wie viele und welche Unregelmäßigkeiten wurden für den Bereich Agrarausgaben in den Haushaltsjahren 2004, 2005, 2006 und 2007 in Österreich gemeldet?

Um welche Beiträge ging es in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Haushaltsjahre)?
Welche Sektoren waren besonders betroffen?

19.             Wie viele der in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 zu Unrecht bezahlten Beträge wurden in Österreich tatsächlich wieder eingezogen (Aufschlüsselung der Fälle auf Jahre)?

20.     Wie hoch war in diesen Jahren jeweils die Wiedereinziehungsrate?


21.     Wie hoch war jeweils der Prozentanteil im europäischen Vergleich?

22.     Welche Beträge müssen von Österreich für 2004, 2005, 2006 und 2007 noch eingezogen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Um wie viele Fälle geht es (Aufschlüsselung auf Jahre)?

23.     Woran scheiterte bisher in Österreich die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Zahlungen in diesem Sektor?

24.     Welche Unregelmäßigkeiten wurden für den Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2004, 2005, 2006 und 2007 in Österreich gemeldet?

Um welche Beiträge ging es in diesen Jahren (Aufschlüsselung nach Fonds und auf Haushaltsjahre)?

25.     Wie viele der in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 zu Unrecht bezahlten Beträge wurden in Österreich tatsächlich wieder eingezogen(Aufschlüsselung auf Jahre)?

26.     Wie hoch war in diesen Jahren jeweils die Wiedereinziehungsrate?

27.     Wie hoch war jeweils der Prozentanteil im europäischen Vergleich?

28.     Welche Beträge müssen von Österreich für 2004, 2005, 2006 und 2007 noch eingezogen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Um wie viele Fälle geht es(Aufschlüsselung auf Jahre)?

29.     Woran scheiterte bisher in Österreich die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Zahlungen in diesem Sektor?

30.     Woran ist in Österreich bei der gänzlichen Wiedereinziehung aller der zu Unrecht bezahlten Beträge bisher gescheitert?

Welche konkreten Gründe gibt es dafür?

31.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um generell eine Verbesserung der Wiedereinziehungsrate in Österreich zu erreichen?


32.             In welchen Mitgliedsstaaten bewegt sich die Wiedereinziehung bei den zu Unrecht ausbezahlten Beträgen systematisch auf niedrigem Niveau (Ersuche um Aufschlüsselung nach Mitgliedsstaaten)?

33.             In welchen Mitgliedsstaaten sieht die Kommission keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der Management- und Kontrollsysteme(Ersuche um Angabe der Mitgliedsstaaten)?

34.             Wie muss die Qualität von Kontroll- und Überwachungssystemen in den Mitgliedsstaaten verbessert werden?

35.             Halten auch Sie es für inakzeptabel, dass Deutschland und Spanien, die für 38 Prozent der Unregelmäßigkeiten im Agrarbereich verantwortlich sind, der Kommission seit vielen Jahren keine Informationen in elektronischer Form über die Unregelmäßigkeiten bei Agrarausgaben übermittelt haben?

36.             Sind Sie auch dafür, gegen diese beiden Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss des Verfahrens 10 % Agrarzahlungen zurück zu halten?
Wenn nein, warum nicht?

37.             Wie soll generell auf unzulängliche Verwaltungskontrollsysteme in den Mitgliedsstaaten seitens der Kommission aus österreichischer Sicht reagiert werden?

38.             Gab es auch in Österreich 2004, 2005, 2006 und 2007 Unregelmäßigkeiten in den Bereichen ländliche Entwicklung, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse?

Wenn ja, wie viele Fälle gab es?

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um derartige Unregelmäßigkeiten zu verringern?

39.     Wie ist in der EU der Stand der Umsetzung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates?

40.     Wie werden nach der österreichischen Rechtsordnung die Begriffe „Betrug" und „Unregelmäßigkeit“ definiert?


41.          Welche Mitgliedsstaaten unterstützen die Kommission nicht bei den in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vorgesehenen Kontrollen vor Ort (Ersuche um Bekanntgabe dieser Mitgliedstaaten?

Was soll aus Sicht Österreichs gegen diese Mitgliedsstaaten unternommen werden?

42.     Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um in Zukunft in Österreich Unregelmäßigkeiten und Betrügereien zu vermeiden?

43.     Welche strafrechtlichen Maßnahmen wurden bislang in Österreich in diesem Zusammenhang bei Betrügereien ergriffen?

44.     Wie viele Meldungen hat OLAF 2004, 2005, 2006 und 2007 über alle Mitgliedsstaaten erhalten?

45.     Wie viele OLAF-Meldungen betrafen 2004, 2005, 2006 und 2007 Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

46.     Wie viele Fälle und welche einzuziehenden Beträge, die im Rahmen der Untersuchungen von OLAF ermittelt wurden, fielen 2004, 2005, 2006 und 2007 fielen auf Österreich (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

47.     Welche einzuziehenden Beträge wurden in Österreich bereits eingezogen bzw. zurückbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Sektoren)?

Wie viele Fälle sind noch offen?

48.     Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden deswegen von OLAF bzw. den zuständigen Behörden in diesen Jahren wegen Betrugsverdacht an die zuständigen Staatsanwaltschaften gerichtet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

49.     Welche Sektoren waren in diesen Jahren in Österreich davon betroffen (Eigenmittel; EAGFL; Strukturelle Maßnahmen) (Aufschlüsselung auf Jahre)?


50.   Wann liegt aus Sicht des Ressorts eine betrügerische Verwendung von EU-Mitteln vor? Wann eine Unregelmäßigkeit?

Deckt sich diese Differenzierung mit den Bestimmungen der StGB?

51.   Unterstützen Sie die Forderung, des EP und von OLAF eine geeignete Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Namen von Unternehmen und Personen auszuarbeiten, die Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaft begangen haben?

Wenn nein, warum nicht?

52.             Welche Haltung nehmen Sie zur Forderung des EP ein, dass in den Mitgliedsstaaten verbindliche Verpflichtungen eingeführt werden, Informationen über die Projekte und Begünstigungen von Mitteln im Rahmen aller der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden gemeinschaftlichen Fonds- zu veröffentlichen?

53.             Welche Haltung nehmen Sie zum Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige rechtswidrige Handlungen ein?

54.             Welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften die erforderlich sind, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schützen, müssen in Österreich noch geschaffen werden?

55.             Wie wird seitens des Ressorts das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVekoS) beurteilt?

56.     Welche kriminellen Netze sind nach Meinung des EP auf die missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern spezialisiert?

Gibt es diese Netze auch in Österreich?

57.             Welche konkrete Auswirkungen auf Österreich bzw. Ihr Ressort hat der Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen für Gemeinschaftsprogramme (Ersuche um Aufschlüsselung der Auswirkungen)?

58.             Welche Bereiche und Sektoren sind davon betroffen?


59.             Welche Stellungnahme hat Österreich zur Jahresprüfung und Einzelheiten zu den Ergebnissen der Kontrollen für das Jahr 2007 vorgelegt (Ersuche um Übermittlung der Stellungnahme)?

60.     Warum hat Österreich - obwohl nach der neuen EU-Haushaltsordnung rechtlich, verpflichtend vorgesehen - bis 15. Februar 2008 keine Zusammenfassung der Prüfungen und Erklärungen der EU vorgelegt?

61.     Wie lautet die österreichische Zusammenfassung der Prüfungen und Erklärungen die verspätet vorgelegt wurden?