4282/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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A N F R A G E
des Abgeordneten Herbert Scheibner
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend des Rechnungshofberichts der österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon
Nach einer ausführlichen Prüfung von April bis Juni 2007 der beiden Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon durch den Rechnungshof, kam es zur Aufdeckung einiger Missstände vor Ort. Das Prüfungsziel des Rechnungshofes war es festzustellen, inwieweit die Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon ihre Aufgaben, in den Bereichen Facility Management, Personalwesen, Rechnungswesen sowie Verwaltung erfüllten und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten seiner steuernden Funktion nachkam.
Das Ergebnis dieses Berichtes war, dass die Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon insbesondere im Personal- und im Verwaltungsbereich Schwachstellen aufwies. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten nahm seine steuernde Aufgabe nicht in vollen Umfang wahr.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
A n f r a g e:
1. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen bzw. haben Sie gesetzt, um diese Vorkommnisse so rasch wie möglich zu klären?
2. Fünf Bedienstete der beiden Österreichischen Botschaften sind mehr als zehn Jahre durchgehend im Ausland beschäftigt, die lange Verwendung der Bediensteten im Ausland ohne Inlandsverwendung entsprach nicht dem Rotationsprinzip. Welche Überprüfungsmassnahmen gibt es im Moment um einen regelmäßigen Austausch der Bediensteten zu gewährleisten?
3. Die Abrechnungen und Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege waren unvollständig und ließen nicht immer erkennen, ob die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden, wieso gibt es für die Abrechnung keinen standardisierten Vorgang?
4. Warum beurteilt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die Abrechnungen des Gehaltszuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege uneinheitlich?
5. Die 2005 begonnene Erstellung der Bundeskostenrechnung und Leistungsrechnung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für die Österreichischen Vertretungen war bis zur Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof noch nicht abgeschlossen. Wie ist der aktuelle Stand bzw. sind die Bundeskostenrechnungen und Leistungsrechnungen bereits fertig gestellt?
6. Warum hat es das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten seit über 16 Jahren verabsäumt, ein Verwaltungsübereinkommen mit dem BMWF über die Nutzung der Räume des Historischen Institutes in Madrid abzuschließen?
7. Bei der Generalsanierung der Residenz in Lissabon erfolgten die Einholung von Vergleichsangeboten und die Beauftragung eines Unternehmens durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erst, als ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erbracht worden war. Wie werden Sie in Zukunft die Angebotseinholung handhaben um unnötige Zusatzkosten, die auf Unklarheiten bei der Auftragserteilung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zurückzuführen waren zu verhindern?
8. Wird die Empfehlung vom Rechnungshof zur Beseitigung der angegebenen Sicherheitsmängel in den verwalteten Liegenschaften der Botschaften umgesetzt?
9. Die Konsularstatistiken beider Botschaften waren durch Mehrfacherfassungen und Hinzurechnungen von Akten verfälscht und nicht miteinander vergleichbar. Warum ging das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten diesen Änderungen bei dem übermittelten Datenmaterial nicht nach?
10. An der Österreichischen Botschaft in Lissabon traten bei der Bearbeitung der Visa - Anträge Formfehler auf, es fehlten teilweise Angaben wie Eingangsdatum, Sachbearbeiter und Angaben über die Entrichtung der Konsulargebühr bis hin, dass ein genehmigter Antrag für einen Diplomanten weder Datum noch Unterschrift aufwies. Was werden Sie unternehmen, um einen fehlerfreien Ablauf in der Visabearbeitung zu garantieren?
11. Die Bearbeitung von Förderungsanträgen betreffend den Auslandsösterreicher-Fonds war an der Österreichischen Botschaft in Madrid teilweise mangelhaft und beinhalteten manchmal keine Nachweise über Einkommen bzw. Belastungen der Antragsteller, dennoch wurden diese Anträge genehmigt. Welche Verbesserungen konnten Sie bei der Bearbeitung von Förderanträgen erreichen?
12. Die Vorlage von Geschäftsnachweisen und Dienstrechnungen war bei einem Honorarkonsulat im Amtsbereich der Österreichischen Botschaft in Lissabon mangelhaft und Inspektionen der Honorarkonsulate in den Amtsbereichen beider Botschaften fanden nicht statt. Werden in Zukunft regelmäßige Kontrollen der Honorarkonsulate durchgeführt?
13. Wieso stiegen die Personalausgaben in der Österreichischen Botschaft in Madrid in den Jahren 2004/946.000 Euro auf 2005/1.054.100 Euro auf 2006/1.079.800 Euro, bei gleich bleibender Personenzahl?
Wien, am 08.05.2008