4283/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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A N F R A G E
des Abgeordneten Herbert Scheibner und Mag. Gernot Darmann
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend ungelöste Kurdenfrage als einer von vielen Stolpersteinen und Hürden der Türkei auf dem Weg in die Europäische Union
Die Beitrittsverhandlungen der Türkei zur Europäischen Union laufen bereits seit dem 26. Oktober 2005. Ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union wird nicht nur von einer Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher abgelehnt sondern stößt auch in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf großen Widerstand. Als Alternative zu einem Vollbeitritt, sollte die Europäische Union in Verhandlungen mit der Türkei eintreten mit der Zielrichtung einer verstärkten Zusammenarbeit in Form einer Partnerschaft für Europa. Die Europäische Union beruht auf den gemeinsamen Grundwerten Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie, die das politische Handeln bestimmen sollen. Zu diesen Grundwerten die in den Kopenhagener Kriterien festgelegt sind, müssen sich auch die Beitrittskandidaten wie die Türkei bekennen. Von einem Erreichen derselben ist – wie auch im jüngsten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über die Türkei vom Dezember 2007 zum Ausdruck kommt – diese jedoch weit entfernt. Umso unverständlicher ist es daher, wenn der amtierende Kommissionspräsident Barroso bei einem gemeinsam mit dem Erweiterungskommissar Rehn in der Türkei absolvierten Besuch weiterhin klar am Ziel einer EU- Vollmitgliedschaft der Türkei festhält. Dies gerade zu einer Zeit, in der der Konflikt der Türkei mit den Kurden durch Angriffe der Türkei im Nordirak erschreckende Aktualität erhielt und eine Lösung dieser Frage wohl in weite Ferne gerückt ist. Alleine diese Tatsache zeigt deutlich, dass hinsichtlich der Kurdenthematik, weiterhin ein sehr hohes Konfliktpotenzial in der Türkei vorherrscht.
Aber auch die strafrechtlich Verfolgten in Bezug auf Meinungsfreiheit und Medienfreiheit haben sich 2006 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt, und 2007 nahm die Zahl der diesbezüglichen Strafverfahren weiter zu. Es werden auch nach wie vor Fälle von Folter und Misshandlungen, vor allem bei der Verhaftung und außerhalb der Haftanstalten gemeldet, eine unabhängige Überwachung von Haftanstalten durch unabhängige nationale Stellen, wie sie im noch zu ratifizierenden Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter vorgesehen ist, fehlt noch immer.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
A n f r a g e:
Wien, am 08.05.2008