4284/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung
Laut Daten aus dem Lebensmittelbericht 2008 des BMLFUW, S 110 zeigt die Direktvermarktung in Österreich eine stark rückläufige Tendenz:
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Direktvermarktung - Einkäufe von Agrarprodukten
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Einkäufe nach Menge |
Einkäufe nach Wert |
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2006 in 1.000 kg |
Veränderung zu 2002 in % |
2006 in 1.000 kg |
Veränderung zu 2002 in % |
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Ab-Hof-Verkauf |
92.112 |
-25,7 |
183.499 |
-22,5 |
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Bauernmarkt |
16.989 |
-31,7 |
47.161 |
-21,1 |
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Zustelldienste |
13.392 |
-2,8 |
84.051 |
+17,6 |
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Quelle: RollAMA, AMA Marketing (2007) |
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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie erklären Sie diese rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung und welche Maßnahmen werden Sie dagegen ergreifen?
2. Welche Maßnahmen sind im Programm zur Ländlichen Entwicklung für die Stärkung der Direktvermarktung vorgesehen? Mit welchem Budget sind diese Maßnahmen pro Jahr dotiert?
3. Welche Fördersumme ist im Programm Ländliche Entwicklung für die Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen (M132) pro Jahr vorgesehen?
4. Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der M132 die Herstellung von GVO-freien Produkten (z.B. GVO-freie Milch) zu fördern?
5. Die Novelle der GewO 2002 sieht im § 2 Abs. 3a eine Verordnung vor, die eine Abgrenzung be- und verarbeiteter Produkte von den land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten zieht. Bisher wurde diese Verordnung nicht erlassen. Wann können die Bauern und Bäuerinnen mit einem Erlass dieser Verordnung rechnen?
6. Für die BäuerInnen bedeutet die fehlende Verordnung zur Abgrenzung der Urproduktion in ihrer täglichen Arbeit Rechtsunsicherheit sowie dass in der Praxis seitens der Sozialversicherungsanstalt rechtliche Schritte gesetzt und gerichtliche Urteile gefällt werden. Wie viele Urteile wurden in der strittigen Frage zur Abgrenzung Urproduktion/gewerblicher Bereich bisher gefällt? Welche bäuerliche Produkte sind von diesen Urteilen betroffen?
7. Die BäuerInnen müssen jeweils bis 31. März ihre Einkünfte aus der Direktvermarktung an die Sozialversicherung melden. Von der Sozialversicherung sind be- und verarbeite Produkte aus land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie Einnahmen bis zu Euro 3.700,-- befreit. Wie hoch sind die Einnahmen des Sozialversicherungsträgers der von den BäuerInnen zu zahlenden Sozialversicherung aufgrund der Abgrenzung betreffend Urproduktion und Gewerbe seit 2002 (bitte um eine jährliche Aufstellung ab Inkrafttreten dieser Regelung)?
8. Welche Schritte setzt das BMLFUW, damit künftig wieder mehr Bäuerinnen und Bauern in die Direktvermarktung einsteigen?
9. Wie viel Prozent des AMA-Werbebudgets wurden seit 2002 für Kampagnen zur Direktvermarktung von bäuerlichen Produkten eingesetzt (bitte um eine jährlich Auflistung dieser Kampagnen und die dafür aufgewendeten Mittel)?
10. Ist seitens des BMLFUW für die Zukunft eine eigene Werbekampagne zur Stärkung der Direktvermarktung geplant? Wenn ja, welche Ziele verfolgt diese? Wenn nein, warum nicht?
11. Der Rückgang der Direktvermarktung ist eng verknüpft mit hohen Hygieneauflagen und Aufzeichnungspflichten. Sind Erleichterungen für die BäuerInnen und Bauern angedacht? Wenn ja, welche. Wenn nein, warum nicht?