4285/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung
Laut Daten aus dem Lebensmittelbericht 2008 des BMLFUW, S 110 zeigt die Direktvermarktung in Österreich eine stark rückläufige Tendenz:
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Direktvermarktung - Einkäufe von Agrarprodukten
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Einkäufe nach Menge |
Einkäufe nach Wert |
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2006 in 1.000 kg |
Veränderung zu 2002 in % |
2006 in 1.000 kg |
Veränderung zu 2002 in % |
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Ab-Hof-Verkauf |
92.112 |
-25,7 |
183.499 |
-22,5 |
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Bauernmarkt |
16.989 |
-31,7 |
47.161 |
-21,1 |
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Zustelldienste |
13.392 |
-2,8 |
84.051 |
+17,6 |
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Quelle: RollAMA, AMA Marketing (2007) |
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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Der Rückgang der Direktvermarktung ist eng verknüpft mit hohen Hygieneauflagen und Aufzeichnungspflichten. Sind Erleichterungen für die BäuerInnen angedacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
2. Die EU-VO 882/2004 regelt die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Lt. Präambel (32) ist die Einhebung von Finanzmitteln für die Kontrolle für die Mitgliedsstaaten zulässig. Gelten diese Kontrollgebühren für alle Lebensmittel- und FuttermittelproduzentInnen oder gibt es Ausnahmen (beispielsweise für ProduzentInnen von kleinen Mengen oder Primärerzeugnissen)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?