4285/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung

 

 

 

Laut Daten aus dem Lebensmittelbericht 2008 des BMLFUW, S 110 zeigt die Direktvermarktung in Österreich eine stark rückläufige Tendenz:

 

 

 

Direktvermarktung - Einkäufe von Agrarprodukten

 

 

Einkäufe nach Menge

Einkäufe nach Wert

 

2006

in 1.000 kg

Veränderung zu 2002 in %

2006

in 1.000 kg

Veränderung zu 2002 in %

Ab-Hof-Verkauf

92.112

-25,7

183.499

-22,5

Bauernmarkt

16.989

-31,7

47.161

-21,1

Zustelldienste

13.392

-2,8

84.051

+17,6

Quelle: RollAMA, AMA Marketing (2007)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Der Rückgang der Direktvermarktung ist eng verknüpft mit hohen Hygieneauflagen und Aufzeichnungspflichten. Sind Erleichterungen für die BäuerInnen angedacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

2.      Die EU-VO 882/2004 regelt die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Lt. Präambel (32) ist die Einhebung von Finanzmitteln für die Kontrolle für die Mitgliedsstaaten zulässig. Gelten diese Kontrollgebühren für alle Lebensmittel- und FuttermittelproduzentInnen oder gibt es Ausnahmen (beispielsweise für ProduzentInnen von kleinen Mengen oder Primärerzeugnissen)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?