4286/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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Anfrage
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung
Laut Daten aus dem Lebensmittelbericht 2008 des BMLFUW, S 110 zeigt die Direktvermarktung in Österreich eine stark rückläufige Tendenz:
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Direktvermarktung - Einkäufe von Agrarprodukten
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Einkäufe nach Menge |
Einkäufe nach Wert |
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2006 in 1.000 kg |
Veränderung zu 2002 in % |
2006 in 1.000 kg |
Veränderung zu 2002 in % |
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Ab-Hof-Verkauf |
92.112 |
-25,7 |
183.499 |
-22,5 |
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Bauernmarkt |
16.989 |
-31,7 |
47.161 |
-21,1 |
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Zustelldienste |
13.392 |
-2,8 |
84.051 |
+17,6 |
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Quelle: RollAMA, AMA Marketing (2007) |
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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Die Novelle der GewO 2002 sieht im § 2 Abs. 3a eine Verordnung vor, die eine Abgrenzung be- und verarbeiteter Produkte von den land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten zieht. Bisher wurde diese Verordnung nicht erlassen. Wann können die Bauern und Bäuerinnen mit einem Erlass dieser Verordnung rechnen?
2. Für die BäuerInnen bedeutet die fehlende Verordnung zur Abgrenzung der Urproduktion in ihrer täglichen Arbeit Rechtsunsicherheit sowie dass in der Praxis seitens der Sozialversicherungsanstalt rechtliche Schritte gesetzt und gerichtliche Urteile gefällt werden. Wie viele Urteile wurden in der strittigen Frage zur Abgrenzung Urproduktion/gewerblicher Bereich bisher gefällt? Welche bäuerliche Produkte sind von diesen Urteilen betroffen?
3. Die BäuerInnen müssen jeweils bis 31. März ihre Einkünfte aus der Direktvermarktung an die Sozialversicherung melden. Von der Sozialversicherung sind be- und verarbeite Produkte aus land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie Einnahmen bis zu Euro 3.700,-- befreit. Wie hoch sind die Einnahmen des Sozialversicherungsträgers der von den BäuerInnen zu zahlenden Sozialversicherung aufgrund der Abgrenzung betreffend Urproduktion und Gewerbe seit 2002 (bitte um eine jährliche Aufstellung ab Inkrafttreten dieser Regelung)?