4287/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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Anfrage

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung

 

 

Laut Daten aus dem Lebensmittelbericht 2008 des BMLFUW, S 110 zeigt die Direktvermarktung in Österreich eine stark rückläufige Tendenz:

 

 

 

Direktvermarktung - Einkäufe von Agrarprodukten

 

 

Einkäufe nach Menge

Einkäufe nach Wert

 

2006

in 1.000 kg

Veränderung zu 2002 in %

2006

in 1.000 kg

Veränderung zu 2002 in %

Ab-Hof-Verkauf

92.112

-25,7

183.499

-22,5

Bauernmarkt

16.989

-31,7

47.161

-21,1

Zustelldienste

13.392

-2,8

84.051

+17,6

Quelle: RollAMA, AMA Marketing (2007)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Die Novelle der GewO 2002 sieht im § 2 Abs. 3a eine Verordnung vor, die eine Abgrenzung be- und verarbeiteter Produkte von den land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten zieht. Bisher wurde diese Verordnung nicht erlassen. Wann können die Bauern und Bäuerinnen mit einem Erlass dieser Verordnung rechnen?

 

2.      Für die BäuerInnen bedeutet die fehlende Verordnung zur Abgrenzung der Urproduktion in ihrer täglichen Arbeit Rechtsunsicherheit sowie dass in der Praxis seitens der Sozialversicherungsanstalt rechtliche Schritte gesetzt und gerichtliche Urteile gefällt werden. Wieviele Urteile wurden in der strittigen Frage zur Abgrenzung Urproduktion/gewerblicher Bereich bisher gefällt? Welche bäuerliche Produkte sind von diesen Urteilen betroffen?