4289/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
Bereits 1994 hat die Staatsanwaltschaft Wien (der damalige Leiter der Wirtschaftsgruppe, Dr. Erich Müller) aufgrund einer zwar anonyem aber detaillierten Anzeige von zwei leitenden Mitarbeitern der Bawag Ermittlungen wegen der sogenannten „Karibik I“-Geschäfte zwischen der Bawag und Wolfgang Flöttl aufgenommen. Damals musste Müller die Ermittlungen auf Weisung des Sektionschefs im Justizministerium, Christoph Mayerhofer einstellen. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass die Nationalbank bzw. deren Prüfer behaupteten, der Bawag sei durch diese Geschäfte keinerlei Verlust entstanden. Diese Behauptung entstand ohne jede Überprüfung der Geschäfte sondern lediglich aufgrund der Aussagen der Bawag. Dies ist sogar im damaligen Prüfbericht vermerkt. Inzwischen hat der nun zuständige Staatsanwalt, Georg Krakow sogar Anklage wegen der Karibik I –Geschäfte der Bawag zwishen 1987 und 1994 erhoben.
Erst jüngst wurden von den Ermittlungsbehörden im Keller des damaligen Bawag-Generaldirektors Walter Flöttl Interventionsschreiben an die Nationalbank gefunden, die dieser im Zuge der Prüfungen 1994 an die Nationalbank gerichtet hatte. Formulierungen aus diesen Briefen finden sich zum Teil wörtlich im späteren Prüfbericht der Nationalbank wieder, der letztlich ausschlaggebend war, dass Staatsanwalt Müller seine Ermittlungen einstellen musste.
Wären Bankenaufsicht, hier insbesondere die Oesterreichische Nationalbank sowie die Justiz ihren Verpflichtungen 1994 nachgekommen, wäre der spätere Milliardenverlust der Bawag in Höhe von zumindest 1,44 Milliardeneuro nicht entstanden und in der Folge auch nicht fast drei Milliarden Vermögen von ÖGB-mitgliedern vernichtet worden. Denn: Hätten Nationalbank und Justiz 1994 ihre Verpflichtungen erfüllt, wäre es 1995 mit Sicherheit zu keiner Wiederaufnahme der sogenannten Karibikgeschäfte mit Wolfgang Flöttl durch die Bawag gekommen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Fragen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie konnten die veranwortlichen Prüfer der Nationalbank dem damals zuständigen Staatsanwalt Erich Müller erklären, dass bei den Karibikgeschäften der Bawag keinerlei Verluste entstanden sind, obwohl sie dies nicht überprüft hatten?
2.) War es aus fachlicher Sicht ausreichend, dass sich die Prüfer dabei lediglich auf Aussagen von BAWAG – MitarbeiterInnen stützte?
3.) Welche Ausbildung hatten die vier Nationalbankprüfer, Mayr, Fuchs, Hölzl und Stoiber zum Zeitpunkt, als sie 1994 die Bawag und die Spekulationsgeschäfte der Bawag mit Wolfgang Flöttl untersuchten?
4.) Hatten die vier Nationalbankprüfer Mayr, Fuchs, Hölzl und Stoiber zum Zeitpunkt, als sie 1994 die Bawag und die Spekulationsgeschäfte der Bawag mit Wolfgang Flöttl untersuchten ausreichend Berufserfahrung, um einen solchen komplexen Fall prüfen zu können?
5.) Wie viele Jahre war jeder der vier Bankprüfer der Nationalbank, Mayr, Fuchs, Hölzl und Stoiber bereits in der Bankenprüfung der Nationalbank tätig, als sie 1994 mit der Überprüfung der Bawag und der Spekulationsgeschäfte der Bawag mit Wolfgang Flöttl beauftragt wurden?
6.) Das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes Linz im Verfahren 24Hv 108/06 v vom 14. September 2006 stellt fest, dass der „Prüfbericht der Nationalbank unmittelbares Auswirkungen auf die Einstellung des anhängigen Strafverfahrens“ hatte. Wurde bei diesem Prüfbericht seitens der Nationalbank den Interventionsschreiben des damaligen Bawag-Generals Walter Flöttl Folge geleistet?
7.) Das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes Linz im Verfahren 24Hv 108/06 v vom 14. September 2006 wirft den vier Bankprüfer der Nationalbank, Mayr, Fuchs, Hölzl und Stoiber „Gefälligkeitsaussagen zugunsten ihres Dienstgebers Oesterreichische Nationalbank vor“ – die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen die vier Bankprüfer gerichtliche Vorerhebungen wegen des Verdachtes der falschen Zeugenaussage eingeleitet. Ist es üblich, dass Bankprüfer, die unter strafrechtlichem Verdacht stehen , weiter ihren Dienst versehen?
8.) Welche Konsequenzen hat die Oesterreichische Nationalbank aus den Ermittlungen gegen ihre Bankprüfer bisher gezogen?
9.) Die vier Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank Mayr, Fuchs, Hölzl und Stoiber haben eine ganze Reihe von Klagen gegen die Oberösterreichischen Nachrichten angestrengt, die vom Verdacht der falschen Zeugenaussage, der gegen die vier Bankprüfer erhoben wurde, berichtet hatten. Bisher haben die vier Prüfer bzw. die Oesterreichische Nationalbank alle diesbezüglichen Verfahren verloren, vier davon bereits vor dem Obersten Gerichtshof. Finden Sie es richtig, dass die Oesterreichische Nationalbank versucht, mit derartigen Klagen ein Medium mundtot zu machen, das über unbestreitbare Tatsachen berichtet hat?
10.) Wer bezahlt diese Prozesse?
11.) Welche Kosten sind der Oesterreichischen Nationalbank durch diese verloren gegangenen Prozesse bisher entstanden?
12.) Hätte die Staatsanwaltschaft 1994 ungehindert von Nationalbank und Justizministerium ermitteln können, hätte die Bawag 1995 die Karibikgeschäfte wohl nicht wieder aufgenommen. Befürchten Sie aus diesem Titel Schadensersatzforderungen des damaligen Bawag-Eigentümers ÖGB bzw. der Bawag selbst gegen die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Republik Österreich?
13.) Wie haben Sie budgetär Vorsorge für den Fall einer solchen Schadenersatzklage in Milliardenhöhe betroffen?