4290/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend BAWAG

 

Bereits 1994 hat die Staatsanwaltschaft Wien (der damalige Leiter der Wirtschaftsgruppe, Dr. Erich Müller) aufgrund einer zwar anonyem aber detaillierten Anzeige von zwei leitenden Mitarbeitern der Bawag Ermittlungen wegen der sogenannten „Karibik I“-Geschäfte zwischen der Bawag und Wolfgang Flöttl aufgenommen. Damals musste Müller die Ermittlungen auf Weisung des Sektionschefs im Justizministerium, Christoph Mayerhofer einstellen. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass die Nationalbank bzw. deren Prüfer behauptetem, der Bawag sei durch diese Geschäfte keinerlei Verlust entstanden. Diese Behauptung entstand ohne jede Überprüfung der Geschäfte sondern lediglich aufgrund der Aussagen der Bawag. Dies ist sogar im damaligen Prüfbericht vermerkt. Inzwischen hat der nun zuständige Staatsanwalt, Georg Krakow sogar Anklage wegen der Karibik I –Geschäfte der Bawag zwishen 1987 und 1994 erhoben.

Erst jüngst wurden von den Ermittlungsbehörden im Keller des damaligen Bawag-Generaldirektors Walter Flöttl Interventionsschreiben an die Nationalbank gefunden, die dieser im Zuge der Prüfungen 1994 an die Nationalbank gerichtet hatte. Formulierungen aus diesen Briefen finden sich zum Teil wörtlich im späteren Prüfbericht der Nationalbank wieder, der letztlich ausschlaggebend war, dass Staatsanwalt Müller seine Ermittlungen einstellen musste.

Wären Bankenaufsicht, hier insbesondere die Oesterreichische Nationalbank sowie die Justiz ihren Verpflichtungen 1994 nachgekommen, wäre der spätere Milliardenverlust der Bawag in Höhe von zumindest 1,44 Milliardeneuro nicht entstanden und in der Folge auch nicht fast drei Milliarden Vermögen von ÖGB-mitgliedern vernichtet worden. Denn: Hätten Nationalbank und Justiz 1994 ihre Verpflichtungen  erfüllt, wäre es 1995 mit Sicherheit zu keiner Wiederaufnahme der sogenannten Karibikgeschäfte mit Wolfgang Flöttl durch die Bawag gekommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

1.)    Der damalige Sektionschef im Justizministerium, Dr. Christoph Mayerhofer, hat die 1994 die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen der „Karibik I“-Geschäfte der Bawag verfügt, weil laut Auskunft der Oesterreichischen Nationalbank „kein Schaden entstanden“ sei. Nun hat der heute zuständige Staatsanwalt Mag. Georg Krakow wegen dieses Sachverhaltes Anklage erhoben. Wie erklären Sie diesen Widerspruch und hatt sich die Sach- und Rechtslage geändert?

2.)    Welche Rolle haben 1994 bei der damaligen Einstellung der Ermittlungen wegen der Karibikgeschäfte die Auskünfte der Nationalbank tatsächlich gespielt?

3.)    Welche Rolle spielten die Interventionsschreiben, die der damalige Bawag-Generaldirektor Walter Flöttl an das Justizministerium gerichtet hat? 

4.)     Das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes Linz im Verfahren 24Hv 108/06 v vom  14. September 2006 stellt fest, dass der „Prüfbericht der Nationalbank unmittelbares Auswirkungen auf die Einstellung des anhängigen Strafverfahrens“ hatte. Wurde bei diesem Prüfbericht seitens der Nationalbank den Interventionsschreiben des damaligen Bawag-Generals Walter Flöttl Folge geleistet?

5.)    Hätte die Staatsanwaltschaft 1994 ungehindert von Nationalbank und Justizministerium ermitteln können, hätte die Bawag 1995 die Karibikgeschäfte wohl nicht wieder aufgenommen. Befürchten Sie aus diesem Titel Schadensersatzforderungen des damaligen Bawag-Eigentümers ÖGB bzw. der Bawag selbst gegen die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Republik Österreich?

6.)    Wie hoch werden Ihrer Meinung nach diese Schadenersatzforderungen sein?