4310/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend die Sicherheitsdirektion
Burgenland
Mit Schreiben vom 15.4.2008 der StA Eisenstadt zu 9 St
87/08k wurde dem Ab-
geordneten zum
Nationalrat Ing. Norbert Hofer mitgeteilt, dass eine gegen ihn wegen
§ 283 StGB geführte
Strafsache eingestellt wurde. Als Anzeiger scheint die Sicher-
heitsdirektion Burgenland Abteilung 3 auf. Der Grund für die Anzeige
dürfte in dem
Umstand
gelegen sein, das NAbg. Ing. Hofer einen FAZ Artikel vom 11.11.2006 be-
treffend Jordanische
Asylwerber per E-Mail an Interessierte weiter geleitet hatte.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundes-
minister für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Welche Gründe waren für die Anzeige der Sicherheitsdirektion
Burgenland wi-
der NAbg. Ing. Hofer maßgeblich?
2.
Wie erlangte die Sicherheitsdirektion Burgenland Kenntnis von dem zur An-
zeige führenden Sachverhalt?
3.
Können Sie es ausschließen, dass der
E-Mail Verkehr des NAbg. Ing. Hofer
von staatlichen
Dienststellen überwacht wurde, bzw. überwacht wird?
4.
Wie viele Anzeigen haben Dienststellen Ihres Ressorts zu § 283 StGB in
den
vergangenen
Jahren entgegen genommen und wie viele dieser Anzeigen
wurden
an die Staatsanwaltschaften weiter geleitet; wie viele führten zu
rechtskräftigen Verurteilungen?
5.
Gibt es bei Gesinnungsdelikten interne Richtlinien Ihres Ressorts, wie
mit An-
zeigen umzugehen ist?
6. Wenn ja, wie lautet der wesentliche Inhalt dieser Richtlinie?
7.
Ist Ihrer Einschätzung nach die Weiterleitung der
"Anzeige" wider NAbg. Ing.
Hofer angemessen erfolgt, oder wäre ein schlichtes Einlegen angebracht
ge-
wesen?
8.
Ist der Einschätzung Ihres Ressorts nach die FAZ eine
Zeitung, die - in Hinb-
lick
auf das österreichische StGB - generell mit Vorsicht konsumiert
werden
muss?
9. Wenn ja, warum?