4313/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer
Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend EM-2008
Der Schweizer Tagesanzeiger
berichtete am 20. Dezember 2007:
„Bis zu 500 Verhaftete will die Zürcher Polizei an der Euro 08 pro Tag
durchschleusen können. Nach
einer Klage der Basler im Fall Altstetten hat die Polizei
ihre «Haftstrasse» optimiert.
Zürich. -
Verhaftete Krawallmacher, Hooligans und Straftäter werden während der
Euro 08 durch eine so genannte Haftstrasse auf dem Kasernenareal
geschleust. Bis
zu 500
Personen können täglich im bestehenden Polizeigefängnis und in sechs
Baucontainern festgehalten werden. 500 Personen zu verhaften ist für die Polizei
aber nur das eine. Die Verhafteten müssen auch strafrechtlich beurteilt und in
den
meisten Fällen möglichst bald wieder entlassen werden.
Sonst kommt es auf dem
Kasernenareal zum Stau - wie im Verkehr, wenn Autos nur noch in den Tunnel
rein,
aber aus diesem nicht mehr rausfahren.
Eine Haftstrasse muss man sich wie
ein Fliessband vorstellen: Hinten werden die
Verhafteten gefesselt hineingeschleust,
vorne wandern sie mit oder ohne Strafbefehl
in der Tasche wieder hinaus. «Unser Ziel
ist ein möglichst effizienter Ablauf», sagt
Marcel
Strebet, Informationschef der Kantonspolizei. Die Verhafteten werden
getrennt - nach Fangruppen, Männern, Frauen, und vor allem werden Minderjährige
separat behandelt. (...)
Den Verhafteten werden mit
Kabelbindern die Hände auf dem Rücken gefesselt,
dann werden sie mit Kastenwagen ins Kasernenareal transportiert. Ihre Effekten
tragen sie in Beuteln um den Hals. «Auf die
Toilette durften sie - wenn überhaupt -
nur in
Begleitung», sagt Schiller. Mit Gittern
werden die Verhafteten separiert und in
Warteräume geleitet-
wie im Disneyland. Dann werden sie fotografiert und durch
Polizisten
befragt. Je nach Delikt oder Nachweisbarkeit der Straftat werden die
Verhafteten dem Staatsanwalt zugeführt. Gestehen sie ihre Tat, erhalten sie einen
Strafbefehl - meist eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Gegen Nichtgeständige
wird Anklage erhoben. Der Einzelrichter kann innerhalb des Fliessbandbetriebs
Urteile fällen.
(...)"
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1. Existiert ein detailierter Einsatzplan für die Europameisterschaft 2008?
2. Wenn ja, wie sieht dieser aus?
3. Wenn nein warum nicht?
4. Gibt es Absprachen mit dem Bundesministerium für Inneres?
5. Wenn ja, wie lauten diese?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele Beamte werden für die EM 2008 vermehrt in Dienst gestellt?
8. Wer trägt die Kosten dafür?
9.
Gab es eine
spezielle Ausbildung für die Justizwachebeamten in
Hinblick auf
die EM 2008?
10.Wenn ja, wie hat diese ausgesehen?
11.Wenn nein, warum nicht?
12.Welche zusätzliche Ausrüstung wurde angeschafft?
13. Mit wie
vielen Neuzugängen an Verhafteten rechnen Sie während der EM
2008 pro Tag?
14.
Wie viel Haftraum steht für die EM 2008 zur Verfügung
aufgegliedert auf die
einzelnen Anstalten?
15.
Welche
Vorgehensweise gibt es in Österreich
im Vergleich zum Schweizer
Modell?
16.Stehen genügend Justizwachebeamte für diesen Einsatz zur Verfügung?
17. Wie wird mit gewalttätigen Häftlingen verfahren?
18. Wie wird mit verwundeten Häftlingen verfahren?
19. Wer garantiert für die Sicherheit der Justizwachebeamten?
20. Mit welchem Überstundenanfall
rechnen Sie gesamt für die EM 2008?
21.Gibt
es diesbezüglich eigene Vorkehrungen im Budget?
22.Wird
es eine Zulage für die Justizwachebeamten für ihre Tätigkeit während
der EM 2008 geben?