4314/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Demotivation von Beamten
Die momentane Situation im
Strafvollzug führt unweigerlich zur Demotivation
von
Justizwachebeamten. Zum einen stößt das vorläufige
Absehen vom Strafvollzug we-
gen Aufenthaltsverbot
auf nicht allzuviel Gegenliebe, auf der anderen Seite wird ef-
fektives Gerät für den Schutz von Justizwachebeamten im
Einsatz, wie der Taser,
wird nicht ausgegeben. Meldungen der Justizwachebeamten wegen Ordnungswid-
rigkeiten werden nicht nachverfolgt, es
gibt sogar die Weisung von „oben" die
einge-
brachten Meldungen zu
ändern. Vergünstigungen, eigentlich für Häftlinge „mit guter
Führung", werden großzügigst für alle vorgesehen.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1.
Ist ihnen bekannt, dass Meldungen von Justizwachebeamten wegen Ord-
nungswidrigkeiten
nicht nachverfolgt werden?
2.
Ist Ihnen bekannt, dass es sogar Weisungen von Vorgesetzten gibt, diese
Meldungen zu ändern?
3. Wenn ja, was werden Sie dagegen Unternehmen?
4. Wenn nein, warum nicht?
5.
Wie stellt der
Anstaltsleiter die Überwachung der Ausreise, so wie
dies in §
133a
Strafvollzugsgesetz normiert ist, sicher?
6. Wie oft wurde § 133a Strafvollzugsgesetz bereits angewendet?
7.
Kommt man in diesem Zusammenhang mit den vorhandenen Stundenkontin-
genten
für die
Beamten in der Justizanstalt Josefstadt aus oder wurde für den
Mehraufwand auch ein
höheres Stundenkontingent zur Verfügung gestellt?
8. Wie viele wurden per Flugzeug abgeschoben?
9. Wie viele Verurteilte kamen der Ausreiseverpflichtung nicht nach?
10.Wie
viele Verurteilte kehrten während
der Dauer des Aufenthaltsverbots wie-
der in das Bundesgebiet zurück und wurden
wieder in Haft genommen?
11 .Wie viele Fernsehgeräte
wurden/werden für die Häftlinge in
Hinblick auf die
EM 2008 angekauft,
aufgegliedert auf Anzahl und Kosten pro Anstalt?
12. Besteht für Jugendliche in Haft die Möglichkeit ein EM-Spiel zu besuchen?
13. Besteht für Jugendliche in Haft die Möglichkeit die Fan-Meile zu besuchen?
14. Wenn ja, warum?
15. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
16. Wenn ja, wer
bezahlt die Eintrittskarten?
17.Wenn ja, woher bekommt das BMJ die
Eintrittskarten?
18.Wenn ja, wie ist die Bewachung
sichergestellt?