4315/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend „Lebenslänglich"
Die Salzburger Nachrichten
berichteten am 03. August 2006 folgendes:
„153 "Lebenslange", darunter vier Frauen,
befinden sich derzeit in Österreichs Ge-
fängnissen. Einer hat bereits 32 Jahre hinter
sich gebracht, 42 sitzen länger als zehn
Jahre. Im
Durchschnitt bedeutet "lebenslang" in Österreich 21 Jahre, da nach dieser
Zeit zumeist die bedingte Entlassung (mit Probezeit von zehn Jahren oder länger)
erfolgt.
Man muss allerdings in Rechnung
stellen, dass es sich hierbei um Täter - überwie-
gend Mörder - handelt, die als
prinzipiell zurechnungsfähig eingestuft wurden.
Daneben gibt es noch den Vollzug in der Maßnahme
(Anstalt), wo nicht zurech-
nungsfähige Gewalttäter angehalten werden. Dort ist die
Anhaltezeit prinzipiell unbe-
grenzt, jedoch muss jährlich überprüft werden, wie sich der Zustand entwickelt.
Neben Österreich
kennen auch große europäische Länder wie
Deutschland, Eng-
land,
Frankreich und die Niederlande die lebenslange Haftstrafe. Dagegen haben sie
andere demokratische Rechtsstaaten
abgeschafft: In Portugal beträgt die
zeitliche
Höchststrafe 25 Jahre, in Spanien 30, in Norwegen 21, in
Slowenien 30 Jahre. (...)"
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1.
Wie viele Häftlinge, welche zu einer Freiheitsstrafe
auf Lebensdauer, „Lebens-
länglich",
verurteilt wurden, befinden sich mit 1. Mai 2008 in Österreichs
Ge-
fängnissen,
aufgegliedert auf die einzelnen Justizanstalten?
2. Wie viele davon sind Frauen?
3. Wie viele dieser Häftlinge sind bereits länger als 50 Jahre in Haft?
4. Wie viele dieser Häftlinge sind bereits länger als 40 Jahre in Haft?
5. Wie viele dieser Häftlinge sind bereits länger als 30 Jahre in Haft?
6. Wie viele dieser Häftlinge sind bereits länger als 20 Jahre in Haft?
7. Wie viele dieser Häftlinge sind bereits länger als 10 Jahre in Haft?
8.
Wie viele Häftlinge, welche zu einer Freiheitsstrafe
auf Lebensdauer, „Lebens-
länglich", verurteilt wurden,
wurden seit dem Jahr 2000 schon nach 10 Jahren
aus der Haft entlassen?
9.
Wie viele Häftlinge, welche zu einer Freiheitsstrafe
auf Lebensdauer, „Lebens-
länglich", verurteilt wurden,
wurden seit dem Jahr 2000 schon nach 20 Jahren
aus der Haft entlassen?
10.Wie viele Häftlinge,
welche zu einer Freiheitsstrafe auf Lebensdauer, „Lebens-
länglich", verurteilt wurden,
wurden seit dem Jahr 2000 schon nach 30 Jahren
aus der Haft entlassen?
11 .Wie viele Häftlinge,
welche zu einer Freiheitsstrafe auf Lebensdauer, „Lebens-
länglich", verurteilt wurden, wurden seit
dem Jahr 2000 schon nach 40 Jahren
aus der Haft entlassen?
12. Wie viele Häftlinge,
welche zu einer Freiheitsstrafe auf Lebensdauer, „Lebens-
länglich",
verurteilt wurden, befinden sich mit 1. Mai 2008 in Österreichs
Ge-
fängnissen, aufgegliedert auf die einzelnen
Justizanstalten?
13. Wie lange ist
die durchschnittliche Haftzeit von Häftlingen, welche zu einer
Freiheitsstrafe
auf Lebensdauer, „Lebenslänglich",
verurteilt wurden mit 1.
Mai
2008?