4316/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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Am 07.05.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

 

Anfrage

der Abgeordneten Neubauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Diebstahl der Kreditkarte von N.N.

Medienberichten war zu entnehmen, dass der N.N., seine Kreditkarte im Etablissement Babylon vergaß. Seinen Behauptungen zu Folge wurde sie ihm jedoch gestohlen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.             Von welcher Kreditkartengesellschaft war die Kreditkarte?

2.      Wann erfolgte die Diebstahlsanzeige?

3.             Durch wen erfolgte die Diebstahlsanzeige?

4.             Konnte der Täter gefasst werden?

5.             Wann konnte der Täter gefasst werden?

6.             Wo konnte der Täter gefasst werden?

7.             Wie konnte der Täter überführt werden?

8.             Welche Dienststellen waren mit dem Fall befasst?

9.             Wann waren die Dienststellen mit dem Fall befasst?

10.      Hat der Täter versucht mit der gestohlenen Karte zu bezahlen?

11.      Wo hat der Täter versucht mit der gestohlenen Karte zu bezahlen?

12.      Wie oft der Täter versucht mit der gestohlenen Karte zu bezahlen?

13.      Wie hoch war der entstandene Schaden?

14.      Wie viele gestohlenen Karten hatte der Täter beim Diebstahl sich?

15.      Welche Staatsbürgerschaft hat der Täter?


16.       Welchen Aufenthaltsstatus hatte der Täter bei der Verhaftung?

17.       War der Täter vorbestraft?

18.       Wenn ja, bezüglich welcher Delikte?

19.       Wann erfolgte der Diebstahl?

20.       Wo erfolgte der Diebstahl?

21.       Wie ging der Diebstahl von statten?