4335/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Klubobmann Strache
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Versagen der Behörden im Fall Fritzl
Verschiedensten internationalen und nationalen Medienberichten zufolge wächst die Kritik an den Behörden im Fall Fritzl. Zahlreichen Verdachtsmomenten wurde durch Polizei, Justiz und Jugendwohlfahrt nicht oder nur unzureichend nachgegangen.
Laut der Tageszeitung „Krone“ vom 29. April 2008 besteht der Verdacht, dass Josef Fritzl wegen eines Sexualstrafdeliktes verurteilt wurde.
In der Tageszeitung „Standard“, ebenfalls vom 29. April 2008, wird der deutsche Kriminologe Christian Pfeiffer zitiert, welcher es als unfassbar erachtet, dass nach drei Kindesweglegungen nicht intensiv ermittelt wurde.
„Heute“ berichtete am 30. April 2008, dass ein DNA-Test verabsäumt wurde, um die Verwandtschaft der weggelegten Kinder mit Josef Fritzl zu belegen, da dieser ja behauptete es seien seine Enkelkinder. Der exakte Grad der Verwandtschaft hätte sogar festgestellt werden können, zitiert „Heute“ die DNA-Expertin Dr. Christina Stein von der Wiener Gerichtsmedizin.
Weiters ist aufklärungsbedürftig, ob die Adoptionen, im Hinblick auf die Verurteilung des Fritzl wegen eines Sexualstrafdeliktes, gesetzeskonform abliefen.
Im Bezug auf das Verbrechen der Aussetzung, § 82 StGB, wurde nicht intensiv ermittelt und somit eine frühere Aufklärung verhindert.
Ebenso wenig wurde im Bezug auf die Sekte ermittelt, obwohl der Verdacht bestand, dass Elisabeth Fritzl gegen ihren Willen festgehalten werde.
Der Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll, Landesrätin Heinisch-Hosek und Innenminister Günther Platter wiesen sofort sämtliche Vorwürfe gegen die Behörden zurück, trotz der offensichtlichen Faktenlage.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1. Wegen welcher Straftaten wurde Josef
Fritzl vor Bekanntwerden des Falles Fritzl
verurteilt?
2. Wurde Josef Fritzl wegen eines Sexualstrafdeliktes verurteilt?
3. Wenn ja, wann?
4. Wenn ja, in welchen Strafausmaß?
5. Wurde gegen Josef Fritzl wegen Brandstiftung verurteilt?
6. Wenn ja, wann?
7. Wenn ja, in welchen Strafausmaß?
8. Wann wurden diese Straftaten aus dem Strafregisterauszug gelöscht?
9.
Wurde ein
DNA-Test durchgeführt, um die behauptete Verwandtschaft zwischen Josef
Fritzl und dem ersten weggelegten Kind zu belegen?
10. Wenn ja, wann?
11. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13.
Wurde ein
DNA-Test durchgeführt, um die behauptete Verwandtschaft zwischen Josef
Fritzl und dem zweiten weggelegten Kind zu belegen?
14. Wenn ja, wann?
15. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
16. Wenn nein, warum nicht?
17.
Wurde ein
DNA-Test durchgeführt, um die behauptete Verwandtschaft zwischen Josef
Fritzl und dem dritten weggelegten Kind zu belegen?
18. Wenn ja, wann?
19. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Konnte Versagen von Behörden in diesem Fall festgestellt werden?
22. Wenn ja, welches konkrete Versagen?
23. Werden Maßnahmen gesetzt um derartiges Versagen in Zukunft zu verhindern?
24. Wenn ja, welche?
25. Wenn nein, warum nicht?