4346/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Sachbeschädigung an Nummerntafeln von Grazer Taxis.

In der österreichischen Taxizeitung, Nummer 1/2008, wurde auf Seite 12 ein Artikel
publiziert, in dem von einem Glaubenskrieg auf der Nummerntafel gesprochen wird.
Bei einigen Grazer Taxis wurde am Kennzeichen das Kreuz am Landeswappen
weggekratzt. Innerhalb einer Woche waren bei der Polizei 18 Fälle bekannt, die
meisten davon waren am Grazer Flughafen aufgetaucht. In zumindest 16 F
ällen
haben Fahrzeugbesitzer und Lenker einen muslimischen Hintergrund."
Die Fahrzeughalter wurden von der Polizei aufgefordert, die Kennzeichen
umzutauschen, da diese durch die Sachbeschädigung ungültig sind.

In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   die
Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.         Handelt es sich in diesen Fällen um einen Urkundenfälschung?

2.         Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?

3.         Handelt es sich in diesen Fällen um Urkundenunterdrückung?

4.         Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?

5.         Wurde das Steirische Landeswappengesetz verletzt?

6.         Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?

7.         Wurde gegen die Verursacher Anzeige erhoben?

8.         Wenn ja, aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen?

9.         Wenn ja, ist schon ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden?

10. Sind ihrem Ministerium weiter Fälle in der Steiermark bekannt?

 

11.     Sind ihrem Ministerium ähnliche Fälle im Burgenland bekannt?

12.     Sind ihrem Ministerium ähnliche Fälle in Salzburg bekannt?                                  

13.     Sind ihrem Ministerium ähnliche Fälle in Oberösterreich bekannt?

 

Wien, am