4346/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der Sachbeschädigung an Nummerntafeln von Grazer Taxis.
In der österreichischen Taxizeitung, Nummer 1/2008,
wurde auf Seite 12 ein Artikel
publiziert, in dem von einem Glaubenskrieg auf der Nummerntafel gesprochen
wird.
„Bei einigen
Grazer Taxis wurde am Kennzeichen das Kreuz am Landeswappen
weggekratzt.
Innerhalb einer Woche waren bei der Polizei 18 Fälle bekannt,
die
meisten davon waren am Grazer Flughafen aufgetaucht. In zumindest 16 Fällen
haben
Fahrzeugbesitzer und Lenker einen muslimischen Hintergrund."
Die
Fahrzeughalter wurden von der Polizei aufgefordert, die Kennzeichen
umzutauschen, da
diese durch die Sachbeschädigung
ungültig sind.
In
diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Handelt es sich in diesen Fällen um einen Urkundenfälschung?
2. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?
3. Handelt es sich in diesen Fällen um Urkundenunterdrückung?
4. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?
5. Wurde das Steirische Landeswappengesetz verletzt?
6. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?
7. Wurde gegen die Verursacher Anzeige erhoben?
8. Wenn ja, aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen?
9. Wenn ja, ist schon ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden?
10. Sind ihrem Ministerium weiter Fälle in der Steiermark bekannt?
11. Sind ihrem Ministerium ähnliche Fälle im Burgenland bekannt?
12. Sind ihrem Ministerium ähnliche Fälle in Salzburg bekannt?
13. Sind ihrem Ministerium ähnliche Fälle in Oberösterreich bekannt?
Wien, am