4360/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.05.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Justiz-Ombudsstellen

 

Die Justiz-Ombudsstellen wurden im November 2007 als unabhängige Beschwerde- und Servicestellen eingerichtet. Das Bundesministerium für Justiz hat Ende April eine erster Bilanz der Arbeit öffentlich vorgestellt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Wie oft wurden die Anfang November eingesetzten Justiz-Ombudsstellen aufgegliedert nach Gerichtssprengel im Zeitraum 1.11. 2007 bis 30.4.2008 mit Anliegen kontaktiert?

 

2.      Was waren die am häufigsten geäußerten Beschwerden (abgesehen vom Ausgang des Verfahrens)?

 

3.      Wie oft wurde eine lange Verfahrendauer als Beschwerdegrund angeführt?

 

4.      Wie oft wurde eine unfreundliche Behandlung durch das Gericht als Beschwerdegrund angeführt?

 

5.      In wie weit gehört es zur Aufgabe von Justiz-Ombudsstellen bei laufenden Verfahren, Kontakt mit RichterInnen aufzunehmen, wenn sich Betroffene „unfreundlich bzw. ungerecht“ behandelt werden bzw. behandelt fühlen?

 

6.      Wenn ja, sind solche Kontaktaufnahmen erfolgt und wie oft?

 

7.      Erhalten die Betroffenen schriftlich Auskunft darüber, welche Schritte die Justiz-Ombudsstellen in ihrem Fall setzen bzw. welche Schritte trotz Wunsch der Betroffenen nicht gesetzt werden?

 

8.      Wie viele MitarbeiterInnen der Justiz sind aufgegliedert nach Gerichtssprengel in den Justiz-Ombudsstellen eingesetzt?

 

9.      Ist Ihrer Einschätzung nach die vorhandene personelle Ausstattung ausreichend?

 

10.    Sind Ihrer ersten Einschätzung nach die Justiz-Ombudsstellen tatsächlich geeignet, Missstände im Justizsystem zu beseitigen?

 

11.    Wie sehen Sie die Aufgabenverteilung zwischen Ombudsstellen und Volksanwaltschaft insbesondere hinsichtlich der neuen Kompetenzen der Volksanwaltschaft?