4368/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.05.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

 

betreffend Erfassung von Schwerarbeit im öffentlichen Dienst

 

Die von der Vorgängerregierung eingeführte Schwerarbeitsregelung ist wiederholt als überbürokratisch, restriktiv und kompliziert dargestellt worden. Nachdem nun Ende Februar zum ersten Mal die Frist zur Meldung bzw. Erfassung von Schwerarbeitszeiten abgelaufen ist, ist Zeit, sich hinsichtlich der Wirkung sowie des Aufwandes und des Nutzens der genannten Regelung ein erstes Bild zu machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Für wie viele Beamtinnen bzw. Beamte wurden für das Jahr 2007 von den Dienstbehörden bzw. von den personalführenden Stellen Beschäftigungszeiten als Schwerarbeitsmonate gemäß Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten (BGBl. II Nr. 105/2006) erfasst?

 

2). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 1

Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006 ) erfasst?

 

3). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 2

Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006 ) erfasst?

 

4). In wie vielen Fällen liegt Schwerarbeit nach 1 Abs 1 z. 3 Schwerarbeitsverordnung

unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 5, 6

und 8 NSchG vor?

 

5). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 4

Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006 ) erfasst?

 

6). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 5

Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006 ) erfasst?

 

7). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 6

Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006 ) erfasst?

 

8). Wie verteilen sich die erfassten Schwerarbeitszeiten auf Bundesministerien und Dienstbehörden bzw. personalführende Stellen?

 

9). Wie verteilen sich die erfassten Schwerarbeitszeiten aufgeschlüsselt nach Tätigkeiten und  Verwendung der  Beamtinnen bzw. Beamten?

 

10). Wie viele Meldungen von Schwerarbeitszeiten im Jahr 2007 betreffend Vertragsbedienstete erfolgten an die Krankenversicherungsträger?

 

11). Auf welche Zeiträume verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitsmonate für Vertragsbedienstete (aufgeschlüsselt nach der Zahl der gemeldeten Schwerarbeitsmonate und der gemeldeten ArbeitnehmerInnen)?

 

12). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 z. 1 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

13). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit  bei Vertragsbediensteten  im Sinne § 1 Abs 1 z. 2 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

14). In wie vielen Fällen liegt Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten nach 1 Abs 1 z. 3 Schwerarbeitsverordnung unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 5, 6 und 8 NSchG vor?

 

15). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 z. 4 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

16). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 z. 5 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

17). In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 z. 6 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

18). Wie verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitszeiten bei Vertragsbediensteten auf Bundesministerien und Dienstbehörden bzw. personalführende Stellen?

 

19). Wie verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitszeiten bei Vertragsbediensteten aufgeschlüsselt nach Tätigkeiten und  Verwendung der  Beamtinnen bzw. Beamten?

 

20). Auf welche Weise können bzw. konnten Sie sicherstellen, dass die erfassten Schwerarbeitszeiten in den Dienstbehörden bzw. den personalführenden Stellen einheitlich nach gleichen Kriterien erfasst wurden?

 

21). Wurden die Erfassung von Beamtinnen bzw. Beamte und die Meldung von Vertragsbediensteten nach unterschiedlichen Kriterien durchgeführt? Wenn ja: Welche und Warum?

 

22). Welche Probleme sind in Zusammenhang mit der Erfassung der Schwerarbeitszeiten aufgetreten 

 

a) in Zusammenhang mit der EDV

b) in Zusammenhang mit dem Erfassungsprozess in  den Dienstbehörden bzw. den  personalführenden Stellen

c) bei der Auswertung der erfassten Daten?

 

23). Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte haben bis zum Stichtag dieser Anfrage einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

24). Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte haben im Jahr 2007 einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

25). Wie vielen Beamtinnen bzw. Beamte wurde

a) bis zum Stichtag dieser Anfrage

b) im Jahr 2007 eine Schwerarbeiterpension zuerkannt?

 

26). Nach welchen Kriterien (Versicherung, Ziffern der Schwerarbeitsverordnung) sind

a) die gestellten Anträge

b) die zuerkannten Schwerarbeitspensionen

weiter erfasst bzw. können Sie diese hier darstellen?

 

27). Wie viele Anträge auf Schwerarbeitspension wurden abgelehnt

a) bis zum Stichtag der Anfrage

b) im Jahr 2007?

 

28). Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte haben um Prüfung angesucht, ob Schwerarbeitspension vorliegt

a) bis zum Stichtag

b) im Jahr 2007?