437/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.03.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Vorlage eines Tierschutzberichtes

 

 

 

Laut § 42 Abs. 10 hat der/die zuständige Bundesminister/in dem Nationalrat nach Befassung des Tierschutzrates alle zwei Jahre einen Tierschutzbericht vorzulegen. Das Bundestierschutzgesetz ist im Jänner 2005 in Kraft getreten, es liegt aber noch kein Tierschutzbericht vor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Liegt der Entwurf eines Tierschutz-Berichtes bereits vor? Wenn nein, warum nicht?

 

2.      Wurde der Tierschutzrat bereits mit dem Tierschutzbericht befasst? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann soll er damit befasst werden?

 

3.      Wann wird der Tierschutzbericht dem Nationalrat vorgelegt werden?

 

4.      Soll im Tierschutzbericht die Lage des Tierschutzes in Österreich aus fachlicher und rechtlicher Sicht umfassend dargestellt werden?

 

5.      Wird auch eine Evaluierung im Hinblick auf die Vollziehung vorgenommen werden?