4393/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entschädigungen – Entwicklung“

Die Antwort des Finanzministers auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3725/J vom 5. März 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entschädigungen - Entwicklungstendenz und Perspektiven enthielten folgende Feststellungen:

„Bevor ich auf die einzelnen Fragestellungen im Detail eingehe, weise ich daraufhin, dass nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes der Bund, die Länder, die Bezirke, die Gemeinden, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Träger der Sozialversicherung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben, haften.

Der Bund — nicht aber die anderen Gebietskörperschaften werden in den Amtshaftungsverfahren ex lege von der Finanzprokuratur vertreten. Daten betreffend allfällige Amtshaftungsverfahren in den Ländern und Gemeinden können daher nicht zur Verfügung gestellt werden, da sie nicht den Vollziehungsbereich des Bundes betreffen.

Die Finanzprokuratur ist als sogenannte nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Finanzen in dessen Ressortbereich organisatorisch eingegliedert und untersteht mir dabei als Dienstbehörde erster Instanz; der jeweilige Bundesminister für Finanzen übt somit über die Finanzprokuratur die Dienstaufsicht aus. Zu Amtshaftungsverfahren, welche die anderen Ressorts betreffen, kann seitens meines Ressorts allerdings keine Auskunft erteilt werden. Das Auftragsverhältnis zum Mandanten „Bund" wird vom jeweils zuständigen obersten Organ (Bundesminister) zur Finanzprokuratur begründet. Handelt es sich somit um ein Mandat, das nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, so kommt mir auch keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Auftragserfüllung durch die Finanzprokuratur zu.

Fragen zu den jeweils in den einzelnen Ressorts anhängigen oder bereits erledigten Amts­haftungsverfahren wären daher an diese zu richten ".

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Klagen nach dem AHG die 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005,

2006 und 2007 bei österreichischen Gerichten eingebracht wurden betrafen das Innenressort bzw. Organe des Innenressorts (Aufschlüsselung der Klagen auf Jahre und Gerichtssprengel)?

2.         Wie viele dieser Klagen nach dem AHG - die das Innenressort betrafen - wurden in diesen
Jahren gerichtlich durch Urteil entschieden (Aufschlüsselung der Entscheidungen auf Jahre
und Gerichtssprengel)?

3.         In wie vielen dieser Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen Geschädigter in
diesen Jahren auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung der Entscheidungen auf Jahre
und Gerichtssprengel)?

4.    Welche Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren zugesprochen (Aufschlüsselung auf
Fälle, Jahre und Gerichtssprengel)?

5.         In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Entschädigungsleistungen gemäß § 3 AHG
Regressforderungen gestellt?

Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre sowie Rechtsträger)?

6.  Wie viele Amtshaftungsforderungen geschädigter Personen wurden in diesen Jahren nach
einem Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre und
Gerichtssprengel)?

7.         Welche Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf
Fälle, Jahre und Gerichtssprengel)?

8.         In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Entschädigungsleistungen gemäß § 3 AHG
Regressforderungen gestellt?

Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Fälle, Jahre sowie Rechtsträger)?