4400/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Broukal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend "Auswahlverfahren an Medizinischen Universitäten"

In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum Hochschulzugang in Österreich wurden die Universitäten im Jahr 2005 ermächtigt, Zugangsbeschränkungen zu erlassen. Im Jahr 2006 wurden erstmals Auswahlverfahren an den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz durchgeführt. In Wien und Innsbruck wird seither der so genannte "EMS-Test", in Graz ein selbst entwickelter Wissenstest zur Auswahl der Studierenden durchgeführt.

Gesetzliche Grundlage für diese Medizin-Zugangsbeschränkungen bzw. Auswahlverfahren bildet der § 124b des Universitätsgesetzes 2002. Im Vorfeld der Beschlussfassung wurde im österreichischen Nationalrat intensiv über die tatsächliche Aussagekraft solcher Medizin-Eignungstests diskutiert. Finden solche Tests tatsächlich die besten Ärztinnen und Ärzte oder nur die schnellsten Studierenden? Besteht die Gefahr, dass durch diese Tests soziale Kompetenzen zu Gunsten des reinen Faktenwissens in den unbeachteten Hintergrund geraten?

Um die Gefahr der einseitigen Auswahl zu vermeiden, einigte sich der zuständige Wissenschaftsausschuss des Nationalrats auf eine einstimmig verabschiedete Ausschussfeststellung, die an Klarheit wenig vermissen lässt: "Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung geht davon aus, dass bei den von den Medizinischen Universitäten angewendeten Zulassungsverfahren neben der Studierfähigkeit auch die soziale Kompetenz mit in die Bewertung einfließt." (siehe 1308 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP)

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage

1.       Was hat das zuständige Bundesministerium in der Vergangenheit unternommen, damit "neben der Studierfähigkeit auch die soziale Kompetenz mit in die Bewertung" bei den Auswahlverfahren für das Medizin-Studium einfließt und somit dem Willen des Gesetzgebers entsprochen wird (bitte um Übermittlung der zugehörigen Akten im Volltext)?


2.       Was wird das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in Zukunft tun, damit "neben der Studierfähigkeit auch die soziale Kompetenz mit in die Bewertung" bei den Auswahlverfahren für das Medizin-Studium einfließt und somit dem Willen des Gesetzgebers entsprochen wird (bitte um Übermittlung der zugehörigen Akten im Volltext)?