4431/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Neubauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold

Laut einer Meldung der Austria Presse Agentur, APA, vom 13. Mai 2008 wurde gegen das
Ehepaar Rumpold wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt:

„Diesmal ging es um eine vom früheren Bundeskriminalamtschef Herwig Haidinger ins Spiel
gebrachte Verdachtsmeldung der Bregenzer Sparkasse an die Geldwäsche-Abteilung des
Bundeskriminalamts wegen vier Mio. Euro, die PR-Beraterin Erika Rumpold von einer
Offshore-Firma aus Tortuga bekommen haben soll.

Rumpold sprach auf APA-Anfrage von einer "Fehlüberweisung", die sofort zurücküberwiesen
wurde."

„Aus dem von Haidinger vorgelegten Email geht hervor, dass die Bank eine Meldung machte,
weil der Ursprung des Geldes unklar und Erika Rumpolds diesbezügliche Erklärung nicht
glaubwürdig gewesen sei. Zum einen sei das Geld an eine laut dem Email nicht existente
"Erika Rumpold GmbH" ergangen, als deren Adresse die Anschrift von Gernot Rumpolds
Firma genannt wurde. Weiters sei der Bank die Erklärung Rumpolds zum Ursprung des
Geldes nicht glaubwürdig erschienen. Sie soll zunächst von einer Beratungstätigkeit und
später von einem russischen Kunden berichtet haben, wie aus dem im Ausschuss verlesenen
Email hervorgeht. Das Geld sei infolge zurücküberwiesen worden. "

Demnach gab Frau Erika Rumpold zwei verschiedene Gründe für die Überweisung an,
welche beide als unglaubwürdig erachtet wurden.

„Rumpold selbst betonte am Dienstag auf APA-Anfrage, dass es sich bei der Zahlung um eine
"Fehlüberweisung" gehandelt habe, die folglich wieder zurücküberweisen wurde. Sie habe in
der Causa bereits 2006 einen Anruf vom Bundeskriminalamt bekommen und die Beamten in
ihre Firma eingeladen. "Dort wurde alles geklärt und ich wurde von dem Verdacht noch im
Büro freigesprochen", sagte die PR-Beraterin.

Hintergrund der "Fehlüberweisung" war laut Rumpold der Hotel-Kauf des russischen
Milliardärs Oleg Deripaska in Lech am Arlberg. "Wir waren bei der Suche behilflich", sagte
Rumpold. Abgewickelt habe sie den Deal jedoch nicht."

Gegenüber den Medien erläuterte Frau Rumpold eine dritte Version, welche damals von den
ermittelnden Beamten, anscheinend als glaubwürdig erachtet wurde.

Laut Haidinger musste der Sachverhalt an das Kabinett der damaligen Bundesministerin
weitergeleitet werden.

Es besteht der Verdacht, dass auf eine politische Weisung hin, die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Geldwäsche ebenso im Sande verliefen, wie die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Scheinrechnungen in der Eurofightercausa.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.              Wann wurde das BKA über die Überweisung der vier Millionen Euro informiert?

2.              Wer wurde mit den Ermittlungen beauftragt?

3.              War den Ermittlern bekannt, dass Frau Erika Rumpold zwei unterschiedliche
Versionen bezüglich der Begründung der Überweisung angegeben hatte?

4.              Wurde Frau Erika Rumpold einvernommen?

5.              Wenn ja, wann?

6.              Wenn ja, durch wen?

7.              Wenn ja, wo?

8.              Wenn ja, was gab sie zu Protokoll?

9.              Wenn nein, warum nicht?

10.       Wurde Herr Gernot Rumpold einvernommen?

11.       Wenn ja, wann?

12.       Wenn ja, durch wen?

13.       Wenn ja, wo?

14.       Wenn ja, was gab er zu Protokoll?

15.       Wenn nein, warum nicht?

16.       Entspricht es den Tatsachen, dass Frau Erika Rumpold den Beamten erklärte, es
handle sich um eine Fehlüberweisung?

17.       Wurde diese Erklärung für glaubwürdig erachtet?

18.       Wenn ja, warum?

19.       Wurde Frau Erika Rumpold auf die beiden anderen Versionen, welche sie gegenüber
der Bank anführte, von den beiden Ermittlern angesprochen?

20.  Wenn nein, warum nicht?

21.  Wie konnte Frau Erika Rumpold die drei verschiedenen Versionen glaubwürdig
begründen?

22.  Wurde gegen Frau Erika Rumpold weiter ermittelt?

23.       Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen?

24.  Wann wurden die Ermittlungen zum Abschluss gebracht?

25.  Konnte der Verdacht wegen Geldwäsche entkräftet werden?

26.  Wenn ja, wie?


27.  Konnten andere Verdachtsmomente festgestellt werden?

28.  Wenn ja, welche?

29.  Wurden die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

30.  Wenn ja, wann?

31.  Wenn nein, warum nicht?

32.       Wurden die Ergebnisse über die Ermittlungen an das Kabinett der Bundesministerin
weitergeleitet?

33.  Wenn ja, warum?

34.  Existiert hierzu ein Schriftverkehr?

35.  Wurden durch das Kabinett, insbesondere durch Herrn Mag. Philipp Ita, in die
Ermittlungen eingegriffen?

36.  Wenn ja, durch wen?

37.  Wenn ja, warum?

38.       Wenn ja, in welcher Weise?