4432/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Neubauer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold

Laut einer Meldung der Austria Presse Agentur, APA, vom 13. Mai 2008 wurde gegen das
Ehepaar Rumpold wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt:

„Diesmal ging es um eine vom früheren Bundeskriminalamtschef Herwig Haidinger ins Spiel
gebrachte Verdachtsmeldung der Bregenzer Sparkasse an die Geldwäsche-Abteilung des
Bundeskriminalamts wegen vier Mio. Euro, die PR-Beraterin Erika Rumpold von einer
Offshore-Firma aus Tortuga bekommen haben soll.

Rumpold sprach auf APA-Anfrage von einer "Fehlüberweisung", die sofort zurücküberwiesen
wurde."

„Aus dem von Haidinger vorgelegten Email geht hervor, dass die Bank eine Meldung machte,
weil der Ursprung des Geldes unklar und Erika Rumpolds diesbezügliche Erklärung nicht
glaubwürdig gewesen sei. Zum einen sei das Geld an eine laut dem Email nicht existente
"Erika Rumpold GmbH" ergangen, als deren Adresse die Anschrift von Gernot Rumpolds
Firma genannt wurde. Weiters sei der Bank die Erklärung Rumpolds zum Ursprung des
Geldes nicht glaubwürdig erschienen. Sie soll zunächst von einer Beratungstätigkeit und
später von einem russischen Kunden berichtet haben, wie aus dem im Ausschuss verlesenen
Email hervorgeht. Das Geld sei infolge zurücküberwiesen worden. "

Demnach gab Frau Erika Rumpold zwei verschiedene Gründe für die Überweisung an,
welche beide als unglaubwürdig erachtet wurden.

„Rumpold selbst betonte am Dienstag auf APA-Anfrage, dass es sich bei der Zahlung um eine
"Fehlüberweisung" gehandelt habe, die folglich wieder zurücküberweisen wurde. Sie habe in
der Causa bereits 2006 einen Anruf vom Bundeskriminalamt bekommen und die Beamten in
ihre Firma eingeladen. "Dort wurde alles geklärt und ich wurde von dem Verdacht noch im
Büro freigesprochen ", sagte die PR-Beraterin.

Hintergrund der "Fehlüberweisung" war laut Rumpold der Hotel-Kauf des russischen
Milliardärs Oleg Deripaska in Lech am Arlberg. "Wir waren bei der Suche behilflich", sagte
Rumpold. Abgewickelt habe sie den Deal jedoch nicht."

Gegenüber den Medien erläuterte Frau Rumpold eine dritte Version, welche damals von den
ermittelnden Beamten, anscheinend als glaubwürdig erachtet wurde.

Laut Haidinger musste der Sachverhalt an das Kabinett der damaligen Bundesministerin

weitergeleitet werden.

Es besteht der Verdacht, dass auf eine politische Weisung hin, die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Geldwäsche ebenso im Sande verliefen, wie die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Scheinrechnungen in der Eurofightercausa.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz nachstehende

ANFRAGE

1.             Wurde die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche im
Zusammenhang mit dem Ehepaar Rumpold informiert?

2.      Wenn ja, wann?

3.             Wenn ja, durch wen?

4.      Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

5.             Wenn nein, warum nicht?

6.             Wurde das Kabinett ihrer Vorgängerin wegen des Verdachts der Geldwäsche im
Zusammenhang mit dem Ehepaar Rumpold informiert?

7.             Wenn ja, wann?

8.             Wenn ja, durch wen?

9.             Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

10.      Wenn nein, warum nicht?

11.      Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen gegen das Ehepaar Rumpold im
Zusammenhang mit dem Verdacht der Legung von Scheinrechungen?

12.      Wann wurden die Ermittlungen eingestellt?

13.      Warum wurden die Ermittlungen eingestellt?

14.      Warum wurde keine Anklage erhoben?

15.      Wer war mit den Ermittlungen betraut?

16.      Wer traf die Entscheidung keine Anklage zu erheben?