4432/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Neubauer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold
Laut einer Meldung
der Austria Presse Agentur, APA, vom 13. Mai 2008 wurde gegen das
Ehepaar Rumpold wegen des Verdachts der
Geldwäsche ermittelt:
„Diesmal
ging es um eine vom früheren Bundeskriminalamtschef Herwig Haidinger ins
Spiel
gebrachte Verdachtsmeldung der Bregenzer
Sparkasse an die Geldwäsche-Abteilung des
Bundeskriminalamts wegen vier Mio. Euro, die PR-Beraterin Erika Rumpold von
einer
Offshore-Firma aus Tortuga bekommen haben soll.
Rumpold sprach auf
APA-Anfrage von einer "Fehlüberweisung", die sofort
zurücküberwiesen
wurde."
„Aus dem von Haidinger
vorgelegten Email geht hervor, dass die Bank eine Meldung machte,
weil der Ursprung des Geldes unklar und
Erika Rumpolds diesbezügliche Erklärung nicht
glaubwürdig gewesen sei. Zum einen sei das Geld an eine laut dem Email
nicht existente
"Erika Rumpold GmbH" ergangen, als deren Adresse die Anschrift von
Gernot Rumpolds
Firma genannt wurde. Weiters sei der Bank die Erklärung Rumpolds zum
Ursprung des
Geldes nicht glaubwürdig erschienen. Sie soll zunächst von einer
Beratungstätigkeit und
später von einem russischen Kunden berichtet haben, wie aus dem im
Ausschuss verlesenen
Email hervorgeht. Das Geld sei infolge zurücküberwiesen worden.
"
Demnach gab Frau Erika Rumpold
zwei verschiedene Gründe für die Überweisung an,
welche beide als unglaubwürdig erachtet
wurden.
„Rumpold selbst betonte am
Dienstag auf APA-Anfrage, dass es sich bei der Zahlung um eine
"Fehlüberweisung" gehandelt
habe, die folglich wieder zurücküberweisen wurde. Sie habe in
der Causa bereits 2006 einen Anruf vom Bundeskriminalamt bekommen und die
Beamten in
ihre Firma eingeladen. "Dort wurde alles geklärt und ich wurde von
dem Verdacht noch im
Büro freigesprochen ", sagte die PR-Beraterin.
Hintergrund
der "Fehlüberweisung" war laut Rumpold der Hotel-Kauf des
russischen
Milliardärs
Oleg Deripaska in Lech am Arlberg. "Wir waren bei der Suche
behilflich", sagte
Rumpold. Abgewickelt habe sie den Deal jedoch
nicht."
Gegenüber den Medien
erläuterte Frau Rumpold eine dritte Version, welche damals von den
ermittelnden Beamten, anscheinend als
glaubwürdig erachtet wurde.
Laut Haidinger musste der Sachverhalt an das Kabinett der damaligen Bundesministerin
weitergeleitet werden.
Es besteht der Verdacht, dass auf
eine politische Weisung hin, die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Geldwäsche ebenso im
Sande verliefen, wie die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Scheinrechnungen in der Eurofightercausa.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
ANFRAGE
1.
Wurde die
Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche im
Zusammenhang mit dem Ehepaar Rumpold
informiert?
2. Wenn ja, wann?
3. Wenn ja, durch wen?
4. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Wurde das
Kabinett ihrer Vorgängerin wegen des Verdachts der Geldwäsche im
Zusammenhang mit dem Ehepaar Rumpold
informiert?
7. Wenn ja, wann?
8. Wenn ja, durch wen?
9. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
10. Wenn nein, warum nicht?
11.
Welche
Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen gegen das Ehepaar Rumpold im
Zusammenhang mit dem Verdacht der Legung von
Scheinrechungen?
12. Wann wurden die Ermittlungen eingestellt?
13. Warum wurden die Ermittlungen eingestellt?
14. Warum wurde keine Anklage erhoben?
15. Wer war mit den Ermittlungen betraut?
16. Wer traf die Entscheidung keine Anklage zu erheben?