4435/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend nicht abgeschlossener Verhandlungen mit der Eurofighter GmbH

Behauptlich sollen die Verhandlungen zwischen der Eurofighter GmbH und dem BMLV über den Vergleichsvertrag noch nicht abgeschlossen worden sein.

Es existiere lediglich eine Vereinbarung zwischen der Eurofighter GmbH und dem BMLV. Die Verhandlungen über den endgültigen Abschluss einer Vertragsanpassung sollen in Bälde beginnen, verzögern sich jedoch.

Es bestehen weiters unterschiedliche Standpunkte zwischen der Eurofighter GmbH und dem BMLV. Das BMLV möchte die sechs gebrauchten Eurofighter in „logistisch baugleichen“ und „fast neuwertigen" Zustand erhalten. Über die genaue Definition der beiden Begriffe herrschen jedoch unterschiedliche Auffassungen.

Zudem soll noch unklar sein in wie weit der Vergleich in den bereits bestehenden Vertrag einfließen wird. Das BMLV soll die Position bezogen haben einen neuen Vertragsvorschlag von der Eurofighter GmbH anzufordern. Diese möchte jedoch lediglich eine Punktation zur Vertragsänderung einfügen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.              Entspricht es den Tatsachen, dass noch kein Vertrag zwischen der Eurofighter GmbH und Ihnen unterzeichnet wurde?

2.      Warum wurde kein Vergleichsvertrag unterzeichnet?

3.              Warum wurde lediglich eine Vereinbarung unterzeichnet?

4.              Warum verzögern sich die Verhandlungen über die endgültige Vertragsanpassung?

5.              Wie wurde durch Ihr Ressort der Begriff „logistisch baugleich“ definiert?

6.              Sollte dieser Begriff für die sechs gebrauchten Eurofighter gelten?

7.              Sollte dieser Begriff auch für die übrigen Eurofighter gelten?

8.              Wenn nein, warum nicht?

9.              Wie wurde durch die Eurofighter GmbH der Begriff „logistisch baugleich“ definiert?

10.      Konnte hierüber eine Einigung erzielt werden?

11.      Wenn ja, wann?

12.      Wenn ja, welche?

13.      Wenn nein, warum nicht?

14.      Wie wurde durch Ihr Ressort der Begriff „fast neuwertig“ definiert?

15.      Wie wurde durch die Eurofighter GmbH der Begriff „fast neuwertig“ definiert?

16.      Konnte hierüber eine Einigung erzielt werden?

17.      Wenn ja, wann?

18.      Wenn ja, welche?

19.      Wenn nein, warum nicht?

20.  Warum forderten Sie einen neuen Vertragsentwurf?

21.    Warum weigerte sich die Eurofighter GmbH einen neuen Vertragsentwurf       vorzulegen?

22.          Warum möchte die Eurofighter GmbH lediglich eine Punktation zur Vertragsänderung einfügen?

23.  Welche Position nehmen Sie hierzu ein?