4444/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Datenklau von Häftlingsdaten

 

 

Laut der Zeitschrift Profil (Nr. 21, 19.Mai 2008) sollen die Daten von rund 8 500 Häftlingen kopiert und entwendet worden sein. Ein Justizwachebeamter, sowie zwei involvierte Häftlingen sollen 2006 diesbezüglich strafrechtlich verurteilt worden sein.

 

Weiters wurde laut Profil ein Brief eines Häftlings an die damalige NR.-Abg. Terezija Stoisits, in dem er auf die angesprochen Daten-Indiskretionen hingewiesen hat, auf Anordnung eines Beamten des Justizministeriums nicht abgeschickt und zurückgehalten.

 

Der erste nun mehr bekannte Fall von Datenklau gegenüber einer Behörde wurde vertuscht und laut Profil sind auch die Betroffenen nie verständigt worden. Laut Profil stellt sich das Bundesministerium für Justiz auf den Standpunkt, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Verständigung bestünde.

 

Auch wird berichtet, dass sich die Sicherheitsvorkehrungen nicht verändert hätten und nach wie vor jeder Strafvollzugsbedienstete auf alle Häftlingsdaten zugreifen kann.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Wann haben Sie als zuständige Ministerin über den durch Profil aufgezeigten Datenverlust erfahren?

 

2.      Wer hat Sie informiert und welche Informationen haben Sie erhalten?

 

3.      Wie beurteilen Sie rechtlich das Zurückhalten eines Briefe von einem Häftling an die damalige NR.-Abg. Terezija Stoisits in dem er auf die angesprochen Daten-Indiskretionen hingewiesen hat?

 

4.      Halten Sie diese Vorgangsweise für rechtskonform?

 

5.      Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Ansicht?

 

6.      Welche Weisungen, Erlässe oder sonstige Anleitungen an Strafvollzugsbedienstete gibt es hinsichtlich der Vorgangsweise bei Briefen von Häftlingen an Abgeordnete oder andere PolitikerInnen?

 

7.      Können Sie garantieren, dass Briefe, die sich kritisch mit der Haftsituation oder sonstigen Missständen auseinandersetzen unzensiert und unverzüglich an die AdressatInnen zugestellt werden?

 

8.      Sind Sie bereit das durch eine allgemeine Weisung, einen Erlass oder sonstigen Anleitung nochmals ausdrücklich sicherzustellen?

 

9.      Ist es richtig, dass auch der Aufdecker des Datenklaus, laut profil Johann B., in dieser Sache verurteilt wurde und die höchste Strafe aller Verurteilten ausfasste?

 

10.    Wenn ja, warum?

 

11.    Hat das Justizministerium die betroffenen Häftlinge vom Datenverlust informiert?

 

12.    Wenn ja, wann?

 

13.    Wenn nein, werden Sie diese Information nunmehr nachholen?

 

14.    Wenn nicht, warum nicht?

 

15.    Gibt es eine gesetzliche Regelung, die die Information über den Datenverlust an die Betroffenen explizit untersagt?

 

16.    Halten Sie, jenseits einer allfälligen fehlenden Informationspflicht im Datenschutzgesetz, eine Nichtinformation der Betroffenen nicht für verantwortungslos und der Situation der Betroffenen unangemessen?

 

17.    Halten Sie Amtshaftungsklagen wegen des Datenverlusts von Betroffenen für möglich?

 

18.    Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten derartiger Klagen ein?

 

19.    Ist es richtig, dass die Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Häftlingsdaten nicht verbessert wurden und nach wie vor jeder Strafvollzugsbedienstete auf alle Häftlingsdaten zugreifen kann?

 

20.    Wenn nein, wann und wie wurden die Sicherheitsvorkehrungen verbessert?

 

21.    Wenn ja, warum werden die Sicherheitsvorkehrungen nicht verbessert?

 

22.    Können Sie ausschließen, dass sich ein derartig umfassender Datenverlust im österreichischen Strafvollzug wiederholen kann?