4446/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.05.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Nachweis des gesetzlichen Beimischungsgrades von Agrartreibstoffen.
Die aktuell in Österreich geltende Beimischungspflicht für Agrotreibstoffe von 4,3 Prozent soll im Oktober d.J. auf 5,75 Prozent bis zum Jahr 2010 auf 10 Prozent erhöht werden. Neben der aktuellen Debatte um die Sinnhaftigkeit dieses Beimischungsziel stellt sich die Frage, wie diese Beimischungsquote in ihrer Umsetzung überprüft wird bzw. werden kann, und welche ökologischen Konsequenzen die österreichische Beimischungspflicht hat.
Dies insbesondere, da die NRO Greenpeace jüngst Dieselproben von mehreren österreichischen Tankstellen analysieren und folglich feststellen konnte, dass nicht nur heimische Rohstoffe, sondern in teilweise großem Ausmaß auch Sojaöl und Palmöl zur Erreichung der Beimischungsquote Verwendung finden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Wie erfolgt die Kontrolle der gesetzlichen Beimischungsquote von Agrotreibstoffen?
2. In welcher Form geben die Treibstoffproduzenten ihre Nachweise zu den Quoten?
3. Sind in diesen Nachweisberichten auch detaillierte Einsichten zu bzw. aufgrund dieser Rückschlüsse auf konkrete Rohstoffe sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht möglich?
4. Wenn nicht, beabsichtigen Sie ein Monitoring zur Zusammensetzung der Beimischung?
5. Wie kann garantiert werden, dass im agrarischen Anteil von Diesel keine Rohstoffe enthalten sind, die von ehemaligen Urwald- oder Savanneflächen stammen?
6. Wie kann garantiert werden, dass in Zukunft kein Bioethanol von ehemaligen Urwald- und Savanneflächen genutzt wird?
7. Wie soll gewährleistet werden, dass die CO2-Emissionen aus der Agrotreibstoff- Rohstofferzeugung, inklusive die vorgelagerten Emissionen, nicht höher sind als die Emissionen aus konventionellen Treibstoffen?
8. Wie kann garantiert werden, dass keine Rohstoffe aus genetisch manipulierten Pflanzen verwendet werden?
9. Zu welchem Ergebnis führen Berechnungen zu den Auswirkungen der österreichischen Beimischungspflicht, wenn man die Zunahme der Importe von Soja- und Palmöl für Biodiesel, die daraus folgende Erweiterung der Soja- und Palmölplantagen, und die daraus wiederum folgenden Treibhausgasemissionen mit einbezieht?
10. Sie treten dafür ein, dass die CO2-Emissionen aus dem so genannten Tanktourismus nicht dem Staat angerechnet werden, wo der Treibstoff verkauft wird, sondern dem Staat, wo der Treibstoff verbraucht wird. Sind Sie dafür, dass - analog zu den CO2-Emissionen aus dem Tanktourismus - auch die Emissionen aus der Erzeugung von Agrotreibstoff-Rohstoffen dem Staat angerechnet werden, wo der Treibstoff verbraucht wird, statt dem Staat, wo die Rohstoffe produziert werden?