4447/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Nachweis des gesetzlichen

Beimischungsgrades von Agrartreibstoffen.

Die aktuell in Österreich geltende Beimischungspflicht für Agrotreibstoffe von 4,3
Prozent soll im Oktober d.J. auf 5,75 Prozent bis zum Jahr 2010 auf 10 Prozent erhöht
werden. Neben der aktuellen Debatte um die Sinnhaftigkeit dieses Beimischungsziel
stellt sich die Frage, wie diese Beimischungsquote in ihrer Umsetzung
überprüft wird
bzw. werden kann, und welche ökologischen Konsequenzen die österreichische
Beimischungspflicht hat.

Dies insbesondere, da die NRO Greenpeace jüngst Dieselproben von mehreren
österreichischen Tankstellen analysieren und folglich feststellen konnte, dass nicht nur
heimische Rohstoffe, sondern in teilweise großem Ausmaß auch Sojaöl und Palmöl zur
Erreichung der Beimischungsquote Verwendung finden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende

Anfrage:

1.  Wie    erfolgt    die    Kontrolle    der    gesetzlichen    Beimischungsquote    von
Agrotreibstoffen?

2.            In welcher Form  geben  die Treibstoff Produzenten  ihre  Nachweise zu  den
Quoten?

3.            Sind in diesen Nachweisberichten auch detaillierte Einsichten zu bzw. aufgrund
dieser Rückschlüsse auf konkrete Rohstoffe sowohl in qualitativer als auch in
quantitativer Hinsicht möglich?

4.            Wenn   nicht,   beabsichtigen   Sie  ein   Monitoring  zur Zusammensetzung  der
Beimischung?

5.            Wie kann garantiert werden, dass im agrarischen Anteil von Diesel keine
Rohstoffe enthalten sind, die von ehemaligen Urwald- oder Savanneflächen
stammen?

6.            Wie kann garantiert werden, dass in Zukunft kein Bioethanol von ehemaligen
Urwald- und Savanneflächen genutzt wird?


7.            Wie soll gewährleistet werden, dass die CO2-Emissionen aus der Agrotreibstoff-
Rohstofferzeugung, inklusive die vorgelagerten Emissionen, nicht höher sind als
die Emissionen aus konventionellen Treibstoffen?

8.            Wie kann garantiert werden, dass keine Rohstoffe aus genetisch manipulierten
Pflanzen verwendet werden?

9.            Zu welchem Ergebnis führen Berechnungen zu den Auswirkungen der
österreichischen Beimischungspflicht, wenn man die Zunahme der Importe von
Soja- und Palmöl für Biodiesel, die daraus folgende Erweiterung der Soja- und
Palmölplantagen, und die daraus wiederum folgenden Treibhausgasemissionen
mit einbezieht?

10.    Minister Pröll verlangt, dass die CO2-Emissionen aus dem so genannten
Tanktourismus nicht dem Staat angerechnet werden, wo der Treibstoff verkauft
wird, sondern dem Staat, wo der Treibstoff verbraucht wird. Sind Sie daf
ür, dass
- analog zu den CO2-Emissionen aus dem Tanktourismus - auch die Emissionen
aus der Erzeugung von Agrotreibstoff-Rohstoffen dem Staat angerechnet
werden, wo der Treibstoff verbraucht wird, statt dem Staat, wo die Rohstoffe
produziert werden?