4448/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haubner
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend mangelhafte Antworten zur Einsatzbereitschaft der Eurofighter

Die Anfrage 3679/J an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend
Gef
ährdung der österreichischen Luftraumüberwachung wurde durch Bundesminister
Darabos in wesentlichen Bereichen nur unzulänglich beantwortet. So wurde auf die
Frage, ob es gen
ügend Umlauf- und Wartungsteile für die Eurofighter Tranche 1 gibt
und wann diese bestellt wurden, betont, dass diese ausreichen und bereits mit dem
Vertrag
V 1 bestellt wurden. Dies kann aber so nicht den Tatsachen entsprechen, da
mit dem ursprünglichen Vertrag Eurofighter der Tranche 2 angeschafft wurden und
somit auch - so wie Bundesminister Darabos in seiner Anfragebeantwortung
zugestehen musste - an
Österreich bereits Umlauf- und Wartungsteile der Tranche 2
geliefert wurden. Weitere Fragen nach der Entsprechung der Umlauf- und
Wartungsteile der f
ür Deutschland gebauten Eurofighter für die österreichischen
Eurofighter der Tranche 1 wurden nicht beantwortet.

Medienberichten war jüngst zu entnehmen, dass nunmehr die gesamten
Flugstunden der Eurofighter auf 1.500 Flugstunden pro Jahr reduziert werden sollen.
Dies obwohl das operativ-taktische Konzept von mindestens 1.800 Flugstunden
ausgeht und f
ür eine lückenlose Überwachung des Luftraumes 24 Stunden an 365
Tagen im Jahr wohl noch mehr Flugstunden geleistet werden m
üssten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:
I.    Fehlende Umlauf- und Wartungsteile für Eurofighter der Tranche 1

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass in den ursprünglichen Kaufverträgen für
die Beschaffung der Eurofighter Vorsorge für Umlauf- und Wartungsteile
getroffen wurde?

Wenn ja, für wie viele Flugzeuge?

2.    Für welche Tranche bzw. Block-Konfiguration der Eurofighter wurden diese
Umlauf- und Wartungsteile beschafft?

Für wie viele Flugzeuge pro Tranche 1 und Tranche 2?

3.    Wann wurden Umlauf- und Wartungsteile der Tranche 2 geliefert und wann
wurden diese Umlauf- und Wartungsteile f
ür die Tranche 2 wiederum
retourniert?


4.                Entspricht es den Tatsachen, dass diese Umlauf- und Wartungsteile zum
gr
ößten Teil nicht für die Eurofighter Tranche 1 Verwendung finden können?

5.                Entspricht es den Tatsachen, dass Sie bei Abschluss des Vergleichs
(Reduktion auf 15 Eurofighter und Zurückgehen von Tranche 2 auf
Tranche 1) nichts
über Umlauf- und Wartungsteile für Eurofighter der
Tranche 1 vereinbart haben?

6.                Stellt sich dieser Umstand, dass in dem Vergleich nichts über anzuschaffende
Umlauf- und Wartungsteile für die Tranche 1 enthalten ist, jetzt rückblickend
als Mangel des Vergleichs dar?

7.                Haben Sie mittlerweile eine Anschaffung von Umlauf- und Wartungsteilen für
Tranche 1-Eurofighter veranlasst?

8.                Wann ist dies erfolgt?

II.   Fehlende Ersatzteile für Eurofighter Tranche 1

9.                Entspricht es den Tatsachen, dass in den ursprünglichen Kaufverträgen für
die Beschaffung der Eurofighter Vorsorge für Ersatzteile getroffen wurde?
Wenn ja, f
ür wie viele Flugzeuge?

10.        Für welche Tranche bzw. Block-Konfiguration der Eurofighter wurden diese
Ersatzteile beschafft?

Für wie viele Flugzeuge pro Tranche 1 und Tranche 2?

11.        Wann wurden Ersatzteile der Tranche 2 geliefert und wann wurden diese
Ersatzteile für die Tranche 2 wiederum retourniert?

12.        Entspricht es den Tatsachen, dass diese Ersatzteile zum größten Teil nicht
für die Eurofighter Tranche 1 Verwendung finden können?

13.        Entspricht es den Tatsachen, dass Sie bei Abschluss des Vergleichs
(Reduktion auf 15 Eurofighter und Zur
ückgehen von Tranche 2 auf
Tranche 1) nichts
über Ersatzteile für Eurofighter der Tranche 1 vereinbart
haben?

14.        Stellt sich dieser Umstand, dass in dem Vergleich nichts über anzuschaffende
Ersatzteile für die Tranche 1 enthalten ist, jetzt rückblickend als Mangel des
Vergleichs dar?

15.        Haben Sie mittlerweile eine Anschaffung von Ersatzteilen für Tranche 1-
Eurofighter veranlasst?

16.        Wann ist dies erfolgt?


III.   Andere Konfiguration der für Deutschland vorgesehenen, für Österreich
umgelenkten Eurofighter der Tranche 1

17.   Entsprechen die Umlauf- und Wartungsteile der für Deutschland gebauten
Eurofighter Tranche 1 zu 100 % den für die österreichischen Eurofighter
notwendigen Wartungsteilen?

Wenn nein, wo gibt es hier Unterschiede?

18.   Entsprechen die Ersatzteile der für Deutschland gebauten Eurofighter
Tranche 1 zu 100 % den f
ür die österreichischen Eurofighter notwendigen
Wartungsteilen?

Wenn nein, wo gibt es hier Unterschiede?

19.   Entsprechen die für die deutsche Luftwaffe gebauten, allerdings nunmehr für
Österreich bestimmten Eurofighter der Tranche 1 zu 100 % der
österreichischen Konfiguration?

Wenn nein, wo gibt es hier Unterschiede?

20.  Entsprechen die für Deutschland gebauten, aber dann von Österreich
übernommenen Eurofighter der Tranche 1 in ihrem Handling zu 100 % den an
Österreich ausgelieferten, ursprünglich auch für Österreich bestimmten
Eurofightern der Tranche 1?

Wenn nein, wo gibt es hier Unterschiede?

21.    Merkt ein Pilot einen Unterschied, wenn er einen ursprünglich für Österreich
oder einen ursprünglich für Deutschland bestimmten Eurofighter fliegt?
Wenn ja, worin bestehen diese Unterschiede?

22.    Wie können Sie angesichts dieser Unterschiede noch immer von der
angeblich nunmehr hergestellten Baugleichheit sprechen?

23.    Sie haben in der Anfragebeantwortung 3690/AB ausgeführt, dass die
gebrauchten Eurofighter von der Eurofighter GmbH in einen
fast
neuwertigen" Zustand versetzt werden. Wie viele Flugstunden war jedes
dieser Triebwerke schon in Betrieb? Wie viele Flugstunden war jedes der von
Ihnen angeschafften zwei Ersatztriebwerke in Betrieb?

IV.   Fehlen des Infrarot-Suchsystems

24.    Wie können Sie das Abbestellen des Infrarot-Suchsystems rechtfertigen,
wenn gleichzeitig Experten bestätigen, dass das Radar alleine für eine
effektive Luftraum
überwachung nicht ausreichend ist?

25.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um diesen Mangel des nunmehr
fehlenden Infrarot-Suchsystems zu ersetzen?

26.          Mit welchen Fachleuten Ihres Ressorts haben Sie sich bei der Ausarbeitung
und beim Abschluss des Vergleichs und der Detailvereinbarung beraten (bitte
um Auflistung)?


27.   Warum wurden dabei die Bedenken der Experten nicht ernst genommen?

28.   Wie kann ohne Infrarot-Suchsystem die Sichtidentifizierung von
unkooperativen Flugzeugen nunmehr durchführt werden?

29.   Welche Möglichkeiten haben die Eurofighter-Piloten, um mit den an
Österreich ausgelieferten Eurofightern auch bei Nacht und schlechter
Witterung eine Erfassung und Identifizierung von unbekannten
Luftfahrzeugen durchzuf
ühren?

30.   Entspricht es den Tatsachen, dass sich das ÖBH derzeit Zusatztanks für die
Eurofighter ausgeliehen hat?

31.   Über wie viele Zusatztanks für die Eurofighter verfügt derzeit das ÖBH?

32.   Für welche Zwecke benötigt das ÖBH diese Zusatztanks?

V.    Verringerung der Flugstunden

33.   Entsprechen die Medienberichte den Tatsachen, dass nunmehr die
Flugstunden der Eurofighter auf 1.500 Flugstunden im Jahr reduziert wurden?

34.         Wenn ja, wie wollen Sie eine Luftraumüberwachung rund um die Uhr an allen
Tagen mit nur 1.500 Flugstunden sicherstellen?

35.   Auf welchem taktisch-operativen Konzept beruhen die nunmehr festgelegten
1.500 Flugstunden?

36.         Wie lautet dieses Konzept?

37.         Wie viele Flugzeuge oder Hubschrauber für den langsameren bis mittleren
Geschwindigkeitsbereich sind laut operativ taktischem Konzept f
ür die
Auftragserf
üllung im Bereich der LRÜ in einem Aufklärungs-, Führungs- und
Wirkungsverbund Luft (IADS) neben 15 Eurofightern erforderlich?

VI.   Offene Fragen zur Detailvereinbarung

38.   Wie viele Detailvereinbarungen gibt es?

39.   Sind alle rechtlichen, kaufmännischen Rechte, die im Zuge der
Detailvereinbarungen verhandelt wurden, schriftlich festgehalten?

40.   Was daran ist offen?

41.   Wie ist die Detailvereinbarung hinsichtlich der Lieferung von fast
neuwertigen" Eurofightern technisch spezifiziert?

42.         Wie ist die Detailvereinbarung hinsichtlich der Forderung logistisch
baugleich" technisch spezifiziert?