4449/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
eigenartige Vorgangsweise bei der Bestellung von Spitzenfunktionen im
BMLV
Bundesminister
Darabos hat die Bestellung von Spitzenfunktionen im
Bundesministerium für Landesverteidigung in zwei
Tranchen entschieden. Mit
Wirkung vom 01. Februar 2008 wurden der Generalstabschef und stellvertretende
Generalstabschef sowie Sektionsleiter ernannt. Am 15. April 2008 gab das
Verteidigungsministerium die Bestellung der
Gruppenleiter mit 1. Juni 2008 bekannt.
Nunmehr gibt es allerdings in diesem Zusammenhang einige Unregelmäßigkeiten:
Auch nach dieser Entscheidung gibt
der Bundesminister in seiner
Anfragebeantwortung 3680/AB auf die Frage „Welche dieser, von Ihnen mit
1.12.2007 nicht weiter bestellten, Inhaber von Leitungsfunktionen wurden nicht
vorübergehend
mit der Weiterführung der Aufgaben betraut?" bekannt,
dass er dies
zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung,
das war der 30. April 2008, noch nicht
sagen könne. Die unterzeichneten
Anfragesteller müssen daher nicht nur in diesen
Punkten detaillierter nachfragen, sondern
auch in einigen anderen Fällen hinsichtlich
der Vorgangsweise bei
der Besetzung von Leitungsfunktionen im BMLV.
Der stellvertretende
Generalstabschef wurde mit Wirkung vom 01.02.2008 bestellt.
Dies ist aber nicht dessen einzige Führungsaufgabe,
denn im Zuge der
Nichtweiterbestellung von 19 Führungsfunktionen
mit 01.12.2007 wurde dieser
Spitzenoffizier bis 31. Mai 2008 mit der ursprünglich von ihm wahrgenommenen
Funktion des Leiters des Managements ÖBH 2010 weiter betraut. Diese
vorübergehende
Betrauung wurde nicht widerrufen, wodurch es zu dem eigenartigen
Umstand kommt, dass
dieser Spitzenoffizier nunmehr zwei hochrangigste
Leitungsfunktionen inne hat.
Ebenso wurde
mit der Entscheidung der Gruppenleiter der jetzige Stabschef des
Kabinetts des Landesverteidigungsministers als Gruppenleiter mit Wirkung vom
01. Juni 2008
bestellt. Auch hier stellt sich die Frage, welche dieser beiden
Funktionen der betreffende Spitzenoffizier in Zukunft ausüben wird.
Gleichzeitig
wurden aber Spitzenoffiziere, welche als im höchsten Ausmaß
qualifiziert
beurteilt werden,
nicht mit Leitungsfunktionen betraut, sondern werden mangels der
Verfügbarkeit von Leitungsfunktionen
nur über dem Stand geführt. Diese
Vorgangsweise stellt wohl eine zumindest sehr eigenartige Vorgangsweise bei der
Zuweisung von Leitungsfunktionen bzw. hoch qualifizierten Arbeitsplätzen dar.
Weiters ist offensichtlich ein
Rechtsstreit darüber im Gange, warum der Bereich
Kommunikation, der ursprünglich eine
Gruppe war, jetzt aber gleichzeitig mit einer
Abteilungsleitung
wahrgenommen werden sollte, ausgeschrieben wurde und warum
diese Funktion, die bisher dem allgemeinen Verwaltungsdienst A1 zugeordnet war,
nunmehr plötzlich in die Verwendungsgruppe H1/MBO1
fallen soll.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Welche
dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der Generalstabschef und über
welchen Aufgabenbereich verfügt
er in diesem Zeitraum?
2.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der stellvertretende
Generalstabschef und über welchen Aufgabenbereich verfügt er in diesem
Zeitraum?
3.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters der Gruppe Recht und
Legistik im BMLV, und über
welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
4.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter der Gruppe
Recht und Legistik im BMLV?
5.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters der Gruppe Personal
und Ergänzungswesen im BMLV,
und über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
6.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter der Gruppe
Personal und Ergänzungswesen
im BMLV?
7.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Planungsstabes
im BMLV, und über welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
8.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Planungsstabes im BMLV?
9.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters der Struktur- und
Programmplanung im BMLV und über
welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
10.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter der Struktur-
und Programmplanung im BMLV?
11.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Führungsgrundgebietes
3 im BMLV und über
welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
12.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Führungsgrundgebietes
3 im BMLV?
13.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Führungsgrundgebietes
4 im BMLV und über
welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
14.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Führungsgrundgebietes
4 im BMLV?
15.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Führungsgrundgebietes
7 im BMLV und über
welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
16.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Führungsgrundgebietes
7 im BMLV?
17.
Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Rüstungsstabs im BMLV und über welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
18.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Rüstungsstabs
im BMLV?
19.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Kommandos Führungsunterstützung im
BMLV und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
20.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Kommandos Führungsunterstützung im BMLV?
21.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Kommandos
Einsatzunterstützung im BMLV und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
22.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Kommandos Einsatzunterstützung
im BMLV?
23.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Heeresbau- und
Vermessungsamtes im BMLV und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit
diesem Stichtag?
24. Welche
dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Heeresbau- und Vermessungsamtes im BMLV?
25.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des
Heerespersonalamtes im BMLV und über welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
26.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen
Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Heerespersonalamtes im BMLV?
27.
Wie lautet mit
Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Amtes für Rüstungs- und
Wehrtechnik im BMLV
und über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?
28.
Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem
Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des Amtes für
Rüstungs- und Wehrtechnik im BMLV?
29.
Warum wird, wie aus der Anfragebeantwortung 3680/AB hervorgeht, der
Bereich
Ausbildungsangelegenheiten in der neuen Sektion Il-Planung
angesiedelt und nicht in der Sektion Ill-Bereitstellung?
30.
Was sind die
rechtlichen Grundlagen für
die Ansiedlung des
Aufgabenbereichs Ausbildungsangelegenheiten
in der Sektion II?
31.
Wann haben Sie diese Zuteilung des Aufgabenbereichs
Ausbildungsangelegenheiten
zur Sektion II verfügt?
32.
Warum sind die Angelegenheiten der militärischen
Sicherheit nicht mehr in der
neuen Sektion IV (bisheriger Führungsstab)
angesiedelt?
33.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die
Absiedlung der Angelegenheiten
der militärischen Sicherheit aus der Sektion IV?
34.
Wie sinnvoll ist es, der Sektion IV, welche Bundesheer-Einsätze wie z.B.
den
derzeit laufenden im Tschad führen soll, nicht den direkten Zugriff
auf die dort
herrschende
Sicherheitslage zu ermöglichen?
35.
Entspricht es den Tatsachen, dass der von Ihnen bestellte
stellvertretende
Generalstabschef derzeit gleichzeitig vorübergehend mit der Führung der
Geschäfte der Leitung Management ÖBH 2010 betraut ist?
36.
Womit rechtfertigen Sie diese Bestellung eines Spitzenoffiziers mit
zwei
hochwertigen
Leitungsaufgaben, die wohl jegliche Arbeitskapazität
übersteigen?
37. Wie viele
Offiziere im BMLV, die im höchsten Ausmaß geeignet
sind, werden
derzeit über dem Stand geführt und haben somit keinen konkreten
Arbeitsplatz?
38. Warum werden nicht andere höchstqualifizierte Offiziere mit Arbeitsplätzen
betraut, aber in den beiden oben angeführten Fällen
Funktionsinhaber gleich
mit
zwei Leitungsfunktionen betraut?
39. Warum wurde
die Gruppe Kommunikation nunmehr als Bereich
Kommunikation
ausgeschrieben?
40. Auf welchen
rechtlichen Grundlagen basiert die Ausschreibung für den
Bereich Kommunikation?
41. Warum wurde
die Leitungsfunktion im Bereich Kommunikation von einer
Einstufung im
allgemeinen Verwaltungsdienst in eine Funktion der
Verwendungsgruppe H1/MBO1 in allen Verwendungen überführt?
42. Warum wurde
von Ihnen die Leitung der Generalstabsabteilung
ausgeschrieben?
43. Auf welchen
gesetzlichen Grundlagen basiert die Ausschreibung der
Generalstabsabteilung?
44. In welchem
Kontakt sind Sie hinsichtlich der Nicht-weiter-Bestellung der
Spitzenfunktionen im
BMLV mit 1.12.2007 mit der Personalvertretung
gewesen?
45. Hat Ihnen
die Personalvertretung im BMLV diesbezüglich Ihre Ansichten
übermittelt? Wenn ja, wie lauteten
diese?
46.
Was haben Sie der Personalvertretung auf deren diesbezügliche
Anliegen
betreffend die
Weiterbestellung der Leitungsfunktionen geantwortet?