4449/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend eigenartige Vorgangsweise bei der Bestellung von Spitzenfunktionen im
BMLV

Bundesminister Darabos hat die Bestellung von Spitzenfunktionen im
Bundesministerium f
ür Landesverteidigung in zwei Tranchen entschieden. Mit
Wirkung vom 01. Februar 2008 wurden der Generalstabschef und stellvertretende
Generalstabschef sowie Sektionsleiter ernannt. Am 15. April 2008 gab das
Verteidigungsministerium die Bestellung der Gruppenleiter mit 1. Juni 2008 bekannt.
Nunmehr gibt es allerdings in diesem Zusammenhang einige Unregelm
äßigkeiten:

Auch nach dieser Entscheidung gibt der Bundesminister in seiner
Anfragebeantwortung 3680/AB auf die Frage
Welche dieser, von Ihnen mit
1.12.2007 nicht weiter bestellten, Inhaber von Leitungsfunktionen wurden nicht
vor
übergehend mit der Weiterführung der Aufgaben betraut?" bekannt, dass er dies
zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung, das war der 30. April 2008, noch nicht
sagen k
önne. Die unterzeichneten Anfragesteller müssen daher nicht nur in diesen
Punkten detaillierter nachfragen, sondern auch in einigen anderen F
ällen hinsichtlich
der Vorgangsweise bei der Besetzung von Leitungsfunktionen im BMLV.

Der stellvertretende Generalstabschef wurde mit Wirkung vom 01.02.2008 bestellt.
Dies ist aber nicht dessen einzige F
ührungsaufgabe, denn im Zuge der
Nichtweiterbestellung von 19 F
ührungsfunktionen mit 01.12.2007 wurde dieser
Spitzenoffizier bis 31. Mai 2008 mit der urspr
ünglich von ihm wahrgenommenen
Funktion des Leiters des Managements
ÖBH 2010 weiter betraut. Diese
vor
übergehende Betrauung wurde nicht widerrufen, wodurch es zu dem eigenartigen
Umstand kommt, dass dieser Spitzenoffizier nunmehr zwei hochrangigste
Leitungsfunktionen inne hat.

Ebenso wurde mit der Entscheidung der Gruppenleiter der jetzige Stabschef des
Kabinetts des Landesverteidigungsministers als Gruppenleiter mit Wirkung vom
01. Juni 2008 bestellt. Auch hier stellt sich die Frage, welche dieser beiden
Funktionen der betreffende Spitzenoffizier in Zukunft aus
üben wird.

Gleichzeitig wurden aber Spitzenoffiziere, welche als im höchsten Ausmaß qualifiziert
beurteilt werden, nicht mit Leitungsfunktionen betraut, sondern werden mangels der
Verf
ügbarkeit von Leitungsfunktionen nur über dem Stand geführt. Diese
Vorgangsweise stellt wohl eine zumindest sehr eigenartige Vorgangsweise bei der
Zuweisung von Leitungsfunktionen bzw. hoch qualifizierten Arbeitspl
ätzen dar.

Weiters ist offensichtlich ein Rechtsstreit darüber im Gange, warum der Bereich
Kommunikation, der urspr
ünglich eine Gruppe war, jetzt aber gleichzeitig mit einer


Abteilungsleitung wahrgenommen werden sollte, ausgeschrieben wurde und warum
diese Funktion, die bisher dem allgemeinen Verwaltungsdienst A1 zugeordnet war,
nunmehr plötzlich in die Verwendungsgruppe H1/MBO1 fallen soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.  Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der Generalstabschef und über
welchen Aufgabenbereich verf
ügt er in diesem Zeitraum?

2.            Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der stellvertretende
Generalstabschef und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er in diesem
Zeitraum?

3.            Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters der Gruppe Recht und Legistik im BMLV, und
über
welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

4.            Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter der Gruppe
Recht und Legistik im BMLV?

5.            Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters der Gruppe Personal und Erg
änzungswesen im BMLV,
und über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

6.            Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter der Gruppe
Personal und Erg
änzungswesen im BMLV?

7.            Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Planungsstabes im BMLV, und
über welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

8.            Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Planungsstabes im BMLV?

9.            Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters der Struktur- und Programmplanung im BMLV und
über
welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

10.    Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter der Struktur-
und Programmplanung im BMLV?


11.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des F
ührungsgrundgebietes 3 im BMLV und über
welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

12.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
F
ührungsgrundgebietes 3 im BMLV?

13.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des F
ührungsgrundgebietes 4 im BMLV und über
welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

14.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
F
ührungsgrundgebietes 4 im BMLV?

15.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des F
ührungsgrundgebietes 7 im BMLV und über
welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

16.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
F
ührungsgrundgebietes 7 im BMLV?

17.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des R
üstungsstabs im BMLV und über welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

18.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
R
üstungsstabs im BMLV?

19.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Kommandos F
ührungsunterstützung im BMLV und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

20.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Kommandos F
ührungsunterstützung im BMLV?

21.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Kommandos Einsatzunterst
ützung im BMLV und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

22.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Kommandos Einsatzunterst
ützung im BMLV?


23.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Heeresbau- und Vermessungsamtes im BMLV und
über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

24. Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Heeresbau- und Vermessungsamtes im BMLV?

25.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Heerespersonalamtes im BMLV und
über welchen
Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

26.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des
Heerespersonalamtes im BMLV?

27.     Wie lautet mit Stichtag 1.12.2007 die dienst- und besoldungsrechtliche
Einstufung des Leiters des Amtes f
ür Rüstungs- und Wehrtechnik im BMLV
und über welchen Aufgabenbereich verfügt er mit diesem Stichtag?

28.     Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat ab dem Inkrafttreten
der neuen Organisation in der Zentralstelle der bisherige Leiter des Amtes f
ür
Rüstungs- und Wehrtechnik im BMLV?

29.     Warum wird, wie aus der Anfragebeantwortung 3680/AB hervorgeht, der
Bereich Ausbildungsangelegenheiten in der neuen Sektion Il-Planung
angesiedelt und nicht in der Sektion Ill-Bereitstellung?

30.     Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung des
Aufgabenbereichs Ausbildungsangelegenheiten in der Sektion
II?

31.     Wann haben Sie diese Zuteilung des Aufgabenbereichs
Ausbildungsangelegenheiten zur Sektion II verfügt?

32.     Warum sind die Angelegenheiten der militärischen Sicherheit nicht mehr in der
neuen Sektion IV (bisheriger Führungsstab) angesiedelt?

33.     Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Absiedlung der Angelegenheiten
der militärischen Sicherheit aus der Sektion IV?

34.     Wie sinnvoll ist es, der Sektion IV, welche Bundesheer-Einsätze wie z.B. den
derzeit laufenden im Tschad f
ühren soll, nicht den direkten Zugriff auf die dort
herrschende Sicherheitslage zu ermöglichen?

35.     Entspricht es den Tatsachen, dass der von Ihnen bestellte stellvertretende
Generalstabschef derzeit gleichzeitig vor
übergehend mit der Führung der
Geschäfte der Leitung Management ÖBH 2010 betraut ist?

36.     Womit rechtfertigen Sie diese Bestellung eines Spitzenoffiziers mit zwei
hochwertigen Leitungsaufgaben, die wohl jegliche Arbeitskapazität
übersteigen?


37.  Wie viele Offiziere im BMLV, die im höchsten Ausmaß geeignet sind, werden
derzeit über dem Stand geführt und haben somit keinen konkreten
Arbeitsplatz?

38.  Warum werden nicht andere höchstqualifizierte Offiziere mit Arbeitsplätzen
betraut, aber in den beiden oben angef
ührten Fällen Funktionsinhaber gleich
mit zwei Leitungsfunktionen betraut?

39.  Warum wurde die Gruppe Kommunikation nunmehr als Bereich
Kommunikation ausgeschrieben?

40.  Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Ausschreibung für den
Bereich Kommunikation?

41.  Warum wurde die Leitungsfunktion im Bereich Kommunikation von einer
Einstufung im allgemeinen Verwaltungsdienst in eine Funktion der
Verwendungsgruppe H1/MBO1 in allen Verwendungen
überführt?

42.  Warum wurde von Ihnen die Leitung der Generalstabsabteilung
ausgeschrieben?

43.  Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Ausschreibung der
Generalstabsabteilung?

44.  In welchem Kontakt sind Sie hinsichtlich der Nicht-weiter-Bestellung der
Spitzenfunktionen im BMLV mit 1.12.2007 mit der Personalvertretung
gewesen?

45.  Hat Ihnen die Personalvertretung im BMLV diesbezüglich Ihre Ansichten
übermittelt? Wenn ja, wie lauteten diese?

46.      Was haben Sie der Personalvertretung auf deren diesbezügliche Anliegen
betreffend die Weiterbestellung der Leitungsfunktionen geantwortet?