4462/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die steuerliche Benachteiligung von Veganern und Allergikern

 

Sojamilch  ist ein aus Sojabohnen hergestelltes pflanzliches Getränk, das in seinem Aufbau und in seinen Verwendungsmöglichkeiten der Kuhmilch ähnlich ist. Sojamilch ist reich an Eiweiß, enthält zahlreiche Aminosäuren und Vitamine und ist vielseitig verwendbar.

 

Dadurch stellt es für viele Menschen die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Allergien oder Erkrankungen leiden oder aus Überzeugung Vegetarier/Veganer sind eine wertvolle Alternative zur Kuhmilch dar.

 

Derzeit sind Sojagetränke, die Bezeichnung Milch ist laut der Verordnung EWG
Nr. 1898/87 nicht zulässig, mit 20% Mwst. belastet. Dies stellt aus unserer Sicht eine grobe Benachteiligung der obenerwähnten Personengruppen dar, ganz besonders wenn bedacht wird, dass die Zahl der Lebensmittelallergiker stetig ansteigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Weshalb werden Sojagetränke die als Milchersatz und somit als Grundnahrungsmittel dienen mit 20% besteuert?

 

2.      Ist, im Sinne der Betroffenen, an eine Reform der Besteuerung gedacht?

 

Wenn ja, wann?

 

Wenn nein, warum nicht?