4462/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.05.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die steuerliche Benachteiligung von Veganern und Allergikern
Sojamilch ist ein aus Sojabohnen hergestelltes pflanzliches Getränk, das in seinem Aufbau und in seinen Verwendungsmöglichkeiten der Kuhmilch ähnlich ist. Sojamilch ist reich an Eiweiß, enthält zahlreiche Aminosäuren und Vitamine und ist vielseitig verwendbar.
Dadurch stellt es für viele Menschen die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Allergien oder Erkrankungen leiden oder aus Überzeugung Vegetarier/Veganer sind eine wertvolle Alternative zur Kuhmilch dar.
Derzeit sind Sojagetränke, die Bezeichnung Milch ist
laut der Verordnung EWG
Nr. 1898/87 nicht zulässig, mit 20% Mwst. belastet. Dies stellt aus
unserer Sicht eine grobe Benachteiligung der obenerwähnten Personengruppen
dar, ganz besonders wenn bedacht wird, dass die Zahl der Lebensmittelallergiker
stetig ansteigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb werden Sojagetränke die als Milchersatz und somit als Grundnahrungsmittel dienen mit 20% besteuert?
2. Ist, im Sinne der Betroffenen, an eine Reform der Besteuerung gedacht?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?