4467/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Gartlehner, Kickl, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Konsularische Vertretungen und AUA

 

Bei einem Treffen mit georgischen Spitzenbeamten im April 2008 kam zur Sprache, dass es für georgische BürgerInnen kein geringes Problem ist, von Georgien nach Österreich zu reisen und dafür ein gültiges Visum zu erhalten.

 

Österreich unterhält weder eine Botschaft noch eine konsularische Vertretung in Georgien. Das bedeutet, dass georgische StaatsbürgerInnen, die Österreich besuchen wollen, entweder in Moskau oder in Kiev, Ankara, Istanbul oder Teheran ein Visum beantragen müssen. So weit, so schlecht.

 

In der Regel beantragen sie dieses Visum über Istanbul. Das ist möglich, wenn man z.B. mit „Turkish Airlines“ über Istanbul nach Österreich fliegt.

 

Das ist aber nicht möglich, wenn man mit „Austrian Airlines“ einen Direktflug nach Österreich buchen will: in diesem Fall müsste man zunächst eine der oben genannten konsularischen Vertretungsbehörden aufsuchen, um dann mit „Austrian Airlines“ nach Österreich fliegen zu können. Eine kostspielige und zeitraubende Angelegenheit für die Reisenden, für die „Austrian Airlines“ der Verlust von Kunden!

 

Ähnliche Probleme gibt bzw. gab es auch in anderen Ländern, die von den „Austrian Airlines“ angeflogen werden: in der Russischen Föderation  fliegt die AUA neben Moskau 7 weitere Standorte an, in der Ukraine neben Kiev 6 und in Indien neben New Delhi zwei. An allen – oder fast allen - dieser Standorte gibt es keine konsularischen Vertretungen der Republik Österreich. Das bedeutet, dass BürgerInnen dieser Länder jeweils große Umwege in Kauf nehmen müssen, um mit der „AUA“ und einem gültigen Schengen-Visum nach Österreich gelangen zu können.

 

Vizekanzler Molterer hat öffentlich erklärt, er wünsche sich auch für die Zukunft eine Fluglinie mit rotweissroter Flosse.

 

Wir wünschen uns auch, dass die Angehöriger aller Länder, die von den „Austrian Airlines“ angeflogen werden, die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne unnötige Schikanen und Umwege zu einem gültigen (Schengen-) Visum zu kommen, und für ihre Reise nach Österreich auch die „Austrian Airlines“ nutzen zu können.

 

Diese Möglichkeit wäre dann gegeben, wenn die Republik Österreich konsularische Vertretungen in bestimmten Ländern einrichtet, in Kooperation mit anderen „Schengen“-Ländern gemeinsame konsularische Vertretungen errichtet oder Vertretungsregelungen mit anderen „Schengen“-Ländern vereinbart.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Für welche Länder wird derzeit von Seiten der Republik Österreich die Errichtung von Botschaften bis 2010 geplant? Sollen Botschaften geschlossen werden? Wenn ja, welche?

 

2). Für welche Länder und an welchen Standorten wird derzeit von Seiten der Republik Österreich die Einrichtung von konsularischen Vertretungsbehörden mit der Befugnis der Visa- Erteilung geplant?

 

3). In welchen Ländern wird Österreich konsularisch durch welche anderen Schengenstaaten vertreten?

 

4). Gibt es derzeit konkrete Bestrebungen von Seiten der Republik Österreich,  mit anderen Schengen-Ländern  gemeinsame konsularische Schengen-Vertretungen einzurichten? Wenn ja, für welche Länder und Standorte und mit welchen Ländern gemeinsam?

 

5). In welchen Ländern, die von den „Austrian Airlines“ angeflogen werden, ist es derzeit nicht möglich, im Land selbst (entweder direkt über eine österreichische Vertretung oder über die Vertretung eines anderen Schengen-Landes) ein Schengen-Visum zu beantragen?  Sind Maßnahmen geplant, eine Antragstellung im Land zu ermöglichen? Wenn ja, welche (aufgegliedert nach Land)? Wenn nein, warum nicht?

 

6). Sind von Seiten Ihres Ressorts finanzielle Abgeltungen der konsularischen Vertretung Österreichs durch ein anderes Schengen-Land denkbar bzw. vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

 

7). Gibt es Einwände von anderen Ressorts  gegen Bestrebungen Ihres Ressorts, in den oben angeführten Ländern bzw. anderen Ländern Botschaften oder konsularische Vertretungen einzurichten oder sich durch andere Schengen-Länder mitvertreten zu lassen bzw. gemeinsame Schengen-Botschaften einzurichten?

Wenn ja, welche Einwände wurden in welchen Fällen von anderen Ressorts geltend gemacht?