4468/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Gartlehner, Kickl, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Konsularische Vertretungen und AUA

 

Bei einem Treffen mit georgischen Spitzenbeamten im April 2008 kam  zur Sprache, dass es für georgische BürgerInnen  kein geringes Problem ist, von Georgien nach Österreich zu reisen und dafür ein gültiges Visum zu erhalten.

Österreich unterhält weder eine Botschaft noch eine konsularische Vertretung in Georgien. Das bedeutet, dass georgische StaatsbürgerInnen, die Österreich besuchen wollen, entweder in Moskau oder in Kiev, Ankara, Istanbul oder Teheran ein Visum beantragen müssen. So weit, so schlecht.

In der Regel beantragen sie dieses Visum über Istanbul. Das ist möglich, wenn man z.B. mit „Turkish Airlines“ über Istanbul nach Österreich fliegt.

Das ist aber nicht möglich, wenn man mit „Austrian Airlines“ einen (Direkt-)Flug nach Österreich buchen will: in diesem Fall müsste man zunächst eine der oben genannten konsularischen Vertretungsbehörden aufsuchen, um dann mit „Austrian Airlines“ nach Österreich fliegen zu können. Eine kostspielige und zeitraubende Angelegenheit für die Reisenden, für die „Austrian Airlines“ der Verlust von Kunden!

Ähnliche Probleme gibt bzw. gab es auch in anderen Ländern, die von den „Austrian Airlines“ angeflogen werden: in der Russischen Föderation  fliegt die AUA neben Moskau 7 weitere Standorte an, in der Ukraine neben Kiev 6 und in Indien neben New Delhi zwei. An allen –oder fast allen- dieser Standorte gibt es keine konsularischen Vertretungen der Republik Österreich. Das bedeutet, dass BürgerInnen dieser Länder jeweils grosse Umwege in Kauf nehmen müssen, um mit der „AUA“ und einem gültigen Schengen-Visum nach Österreich gelangen zu können.

Vizekanzler Molterer hat öffentlich erklärt, er wünsche sich auch für die Zukunft eine Fluglinie mit rotweissroter Flosse.

Wir wünschen uns auch, dass die Angehöriger aller Länder, die von den „Austrian Airlines“ angeflogen werden,  die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne unnötige Schikanen und Umwege zu einem gültigen (Schengen-)Visum zu kommen, und für ihre Reise nach Österreich auch die „Austrian Airlines“ nutzen  können.

Diese Möglichkeit wäre dann gegeben, wenn die Republik Österreich konsularische Vertretungen in bestimmten Ländern  einrichtet oder in Kooperation mit anderen „Schengen“-Ländern gemeinsame konsularische Vertretungen errichtet bzw. Vertretungsregelungen mit anderen „Schengen“-Ländern anstrebt

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Wurden Sie bzw. Ihr Ressort  von Seiten des BM für Europäische und Internationale Angelegenheiten seit 2005 um die Bereitstellung von Budgetmitteln für die Errichtung von Botschaften oder konsularischen Vertretungsbehörden der Republik Österreich angefragt? Wenn ja, für welche Länder bzw. Standorte und wie war Ihre Position dazu?

 

2). Sind von Seiten Ihres Ressorts Mittel für die Errichtung von konsularischen Vertretungsbehörden  der Republik Österreich in den oben genannten Ländern (Georgien, Russland, Ukraine, Indien) für die nächsten Jahre vorgesehen? Wenn ja, für welche Länder bzw. Standorte? Wenn nein, warum nicht?

 

3). Sind von Seiten Ihres Ressorts  finanzielle Abgeltungen der konsularischen Vertretung Österreichs durch ein anderes Schengen-Land denkbar bzw. irgendwo  vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

 

4). Gibt es von Ihrem Ressort Einwände gegen die Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung (weiterer) konsularischer Vertretungsbehörden oder die Vertretung durch andere Schengen-Länder in einem der oben genannten Länder  ? Wenn ja, welche?