4471/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Anzeige gegen sexuellen Missbrauch eines behinderten Kindes durch

Anneliese Thurnhofer

Im Nachrichtenmagazin Profil" vom 30. Juni 2003, sowie vom 13. Mai 2005 wurde über einen sexuellen Missbrauch einer geistig behindert und an Down-Syndrom leidenden Schülerin berichtet.

Die Lehrerin Anneliese Thurnhofer erstattete Anzeige gegen unbekannte Täter, welche jedoch am 13. April 2004 gem. § 90 Abs.1 StPO von der Staatsanwaltschaft Leoben eingestellt wurde (3 UT 143/02 z).

Der sexuelle Missbrauch war für Frau Thurnhofer jedoch offenkundig. Sie lies unter anderem mehrere Unterhosen des Mädchens in einem deutschen Labor (Firma Medigenomix) untersuchen, mit dem Ergebnis, dass zwar keine Spermien, jedoch Spermaflüssigkeit von einem Täter, der entweder seine Samenleiter durchtrennen lies oder von Geburt an keine Spermien produzieren konnte, gefunden wurde. Trotz dieser Hinweise wurde in diesem Fall nicht weiter recherchiert.

Rechtanwalt Dr. Reinhard Tögl (Graz) hat in einem Schreiben an OStA Dr. Lambauer (Graz) berichtet, dass es für einen halbwegs objektiven Beobachter eines damals 8-jährigen und nunmehr 10-jährigen Kindes (...) keinen Zweifel an diesem Missbrauch geben (kann).“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau  Bundesministerin für Justiz nachstehende

ANFRAGE

1.   Welche Gründe waren zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Anzeige der Anneliese Thurnhofer (3 UT 143/02 z) maßgeblich?

2.   Wurde die Einstellung dieses Verfahrens vom Justizministerium überprüft?

a.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.   Wenn nein, warum nicht?

3.   Werden Sie den Fall Thurnhofer erneut untersuchen lassen?

                   a. Wenn nein, warum nicht?