4473/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Ordensverleihung an Gery Keszler.

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wurde im Jahr 1952 durch einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates gestiftet. Der Bundespräsident verleiht dieses Ehrenzeichen über Antrag des jeweils nach den zu ehrenden Verdiensten zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung bzw. des Präsidenten des Nationalrates oder des Präsidenten des Bundesrates.

Zur Anregung auf Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich ist jedermann berechtigt (ausgenommen für sich selbst oder für nahe Familienangehörige). Anregungen können an das sachlich zuständige Bundesministerium gerichtet werden.

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer legt laut eigenem Bekunden auf der Webseite der Hofburg besonderen Wert darauf, dass bei der Beantragung dieser Auszeichnung ein strenger Maßstab angelegt wird, um dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, wonach das Ehrenzeichen nur an jene Personen zur Verleihung gelangen soll, die für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen erbracht und/oder ausgezeichnete Dienste geleistet haben.

Im Jahr 2007 wurde das Große Goldene Ehrenzeichen an 23 Österreicher verliehen.

Nach einem Bericht in der Zeitung Die Presse" vom 19.5.2008 hat die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Claudia Schmied in der Nacht auf Samstag beim sogenannten Life Ball" an Gery Keszler eine der höchsten Auszeichnungen der Republik, nämlich das Goldene Ehrenzeichen, verliehen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Haben Sie Gery Keszler das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen?

2.        Wer gab Ihnen die Anregung, Gery Keszler ein Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich zu verleihen?

3.        Haben Sie bei der Beantragung dieser Auszeichnung einen strengen Maßstab angelegt, um dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, wonach das Ehrenzeichen nur an jene Personen zur Verleihung gelangen soll, die für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige
Leistungen erbracht und/oder ausgezeichnete Dienste geleistet haben?

4.        Auf Grund welcher für die Republik Österreich hervorragenden gemeinnützigen Leistungen und/oder ausgezeichneten Dienste wurde
Gery Keszler für die Auszeichnung vorgeschlagen?

5.        Wer hat die Entscheidung getroffen, das in der Rangliste der Ehrenzeichen weit oben angesiedelte Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich vorzuschlagen?