4476/J XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier; Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Telefonüberwachung gegenüber Personen die im Zusammenhang mit dem
Untersuchungsausschusses „Amtsführung im Bundesministerium für Inneres und weiteren
Bundesministerien" von Dr. Haidinger genannt wurden"?
Während dem
Untersuchungsausschuss weiterhin keine Akten, E-Mails und andere
Unterlagen übermittelt werden, wurden
Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef,
Dr. Herwig Haidinger, angekündigt. Von Dr. Haidinger beschuldigte
Personen (z.B.
Generalmajor Andreas Pilsl) haben ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
gegen Dr.
Haidinger erstattet.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wurde in der XXIII. GP seit der
Diskussion und der Einsetzung des
parlamentarischen
Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für
Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten"
von der
Staatsanwaltschaft bei Gericht eine
Telekommunikationsüberwachung nach der StPO
gegenüber Personen, die von Dr. Haidinger in Einvernahmen und bei
Befragungen
genannt wurden, beantragt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
2. Wie viele dieser Anträge wurden durch das Gericht genehmigt?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese gerichtlich genehmigt
(Aufschlüsselung
jeweils nach Jahren)?
3.
Wurden dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es
auch zu
Telefonüberwachungen
(Lauschangriffe)?
4.
Wie viele Anträge auf Inhaltsüberwachung samt SMS und
Sprachnachrichten
(Lauschangriff)
wurden in diesem Zusammenhang gestellt?
Wer hat diese Anträge bei Gericht gestellt (ersuche um namentliche Bekanntgabe des
antragstellenden StA)?
Wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
Wie viele wurden genehmigt?
Warum wurden sie gerichtlich genehmigt (Begründung)?
Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Fesmetzanschlüsse waren von der
Überwachung betroffen?
Wie viele Telefonate wurden dabei in Summe abgehört?
Wie viele Personen waren von diesen Lauschangriffen betroffen?
5. Wie viele Anträge auf Standortfeststellung
(Handyortung) wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?
Wie vielen Anträgen auf Standortfeststellung bei aktiven Gesprächen wurden vom
Gericht stattgegeben?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?
6. In wie vielen Fällen wurden dabei
Anträge auf Standortfeststellung ohne Gespräche
gerichtlich genehmigt?
Zu welchem Zweck
wurden diese gerichtlich genehmigt?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgten
die Genehmigungen?
7.
Wurden für die Standortfeststellungen auch IMSI-Catcher
eingesetzt?
Wenn ja, wann und in
wie vielen Fällen?
8.
Wie viele Anträge auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden in
diesem
Zusammenhang
gestellt?
Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
9. Wurden sonstige Ermittlungsmaßnahmen von
der Staatsanwaltschaft oder von den
Sicherheitsbehörden gegen Personen aus diesem zit. Personenkreis
veranlasst bzw.
durchgeführt?
Wenn ja, welche? Wie viele bzw. welche Personen waren davon betroffen?