4476/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier; Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Telefonüberwachung gegenüber Personen die im Zusammenhang mit dem

Untersuchungsausschusses „Amtsführung im Bundesministerium für Inneres und weiteren

Bundesministerien" von Dr. Haidinger genannt wurden"?

Während dem Untersuchungsausschuss weiterhin keine Akten, E-Mails und andere
Unterlagen übermittelt werden, wurden Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef,
Dr. Herwig Haidinger, angekündigt. Von Dr. Haidinger beschuldigte Personen (z.B.
Generalmajor Andreas Pilsl) haben ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Dr.
Haidinger erstattet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.         Wurde in der XXIII. GP seit der Diskussion und der Einsetzung des
parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von
Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im
Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für
Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten" von der
Staatsanwaltschaft bei Gericht eine Telekommunikationsüberwachung nach der StPO
gegenüber Personen, die von Dr. Haidinger in Einvernahmen und bei Befragungen
genannt wurden, beantragt?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?

2.                    Wie viele dieser Anträge wurden durch das Gericht genehmigt?

           Aufgrund welcher Begründung wurden diese gerichtlich genehmigt (Aufschlüsselung
          
jeweils nach Jahren)?


3.                                    Wurden dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es auch zu
Telefonüberwachungen (Lauschangriffe)?

4.                 Wie viele Anträge auf Inhaltsüberwachung samt SMS und Sprachnachrichten
(Lauschangriff) wurden in diesem Zusammenhang gestellt?

Wer hat diese Anträge bei Gericht gestellt (ersuche um namentliche Bekanntgabe des

antragstellenden StA)?

Wie waren diese Anträge jeweils begründet?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?

Wie viele wurden genehmigt?

Warum wurden sie gerichtlich genehmigt (Begründung)?

Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Fesmetzanschlüsse waren von der

Überwachung betroffen?

Wie viele Telefonate wurden dabei in Summe abgehört?

Wie viele Personen waren von diesen Lauschangriffen betroffen?

5.         Wie viele Anträge auf Standortfeststellung (Handyortung) wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?

Wie vielen Anträgen auf Standortfeststellung bei aktiven Gesprächen wurden vom

Gericht stattgegeben?

Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?

6.         In wie vielen Fällen wurden dabei Anträge auf Standortfeststellung ohne Gespräche
gerichtlich genehmigt?

Zu welchem Zweck wurden diese gerichtlich genehmigt?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Genehmigungen?

7.                                    Wurden für die Standortfeststellungen auch IMSI-Catcher eingesetzt?
Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?

8.                                    Wie viele Anträge auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?

Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?

Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?

Wie viele Personen waren davon betroffen?

9.         Wurden sonstige Ermittlungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft oder von den
Sicherheitsbehörden gegen Personen aus diesem zit. Personenkreis veranlasst bzw.
durchgeführt?

Wenn ja, welche? Wie viele bzw. welche Personen waren davon betroffen?