4477/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Telefonüberwachung von Dr. Haidinger?"

Während dem Untersuchungsausschuss weiterhin keine Akten, E-Mails und andere
Unterlagen übermittelt werden, wurden Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef,
Dr. Herwig Haidinger, angekündigt. Von Dr. Haidinger beschuldigte Personen (z.B.
Generalmajor Andreas Pilsl) haben ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Dr.
Haidinger erstattet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.          Wurde in der XXIII. GP seit der Diskussion um Einsetzung des parlamentarischen
Untersuchungsausschuss hinsichtlich der „Vertuschung von Polizeiaffaren und des
Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium für Inneres,
aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und
internationale Angelegenheiten" und dessen Beschlussfassung von der
Staatsanwaltschaft bei Gericht eine Telekommunikationsüberwachung nach der StPO
gegenüber Dr. Haidinger beantragt?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?

2.                                    Wie viele dieser Anträge wurden durch das Gericht genehmigt?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese gerichtlich genehmigt.

3.                                    Wurden dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es auch zu
Telefonüberwachungen (Lauschangriffe)


4.         Wie viele Anträge auf Inhaltsüberwachung samt SMS und Sprachnachrichten
(Lauschangriff) wurden in diesem Zusammenhang gestellt?

Wer hat diese Anträge bei Gericht gestellt (ersuche um namentliche Bekanntgabe des

antragstellenden StA)?

Wie waren diese Anträge jeweils begründet?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?

Wie viele wurden genehmigt?

Warum wurden sie gerichtlich genehmigt (Begründung)?

Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Festnetzanschlüsse waren von der

Überwachung betroffen?

Wie viele Telefonate wurden dabei in Summe abgehört?

Wie viele Personen waren von diesen Lauschangriffen betroffen?

5.         Wie viele Anträge auf Standortfeststellung (Handyortung) wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?

Wie vielen Anträgen auf Standortfeststellung bei aktiven Gesprächen wurden vom

Gericht stattgegeben?

Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?

6.         In wie vielen Fällen wurden dabei Anträge auf Standortfeststellung ohne Gespräche
gerichtlich genehmigt?

Zu welchem Zweck wurden diese gerichtlich genehmigt?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Genehmigungen?

7.                                    Wurden für die Standortfeststellungen auch IMSI-Catcher eingesetzt?
Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?

8.                                    Wie viele Anträge auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?

Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?

Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?

9.         Wurden sonstige Ermittlungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft oder von den
Sicherheitsbehörden gegen Dr. Haidinger veranlasst bzw. durchgeführt?

Wenn ja, welche?