4477/J XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Telefonüberwachung von Dr. Haidinger?"
Während dem Untersuchungsausschuss
weiterhin keine Akten, E-Mails und andere
Unterlagen übermittelt werden, wurden
Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen BKA-Chef,
Dr. Herwig Haidinger, angekündigt. Von Dr. Haidinger beschuldigte
Personen (z.B.
Generalmajor Andreas Pilsl) haben ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
gegen Dr.
Haidinger erstattet.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wurde in der XXIII. GP seit der
Diskussion um Einsetzung des parlamentarischen
Untersuchungsausschuss
hinsichtlich der „Vertuschung von Polizeiaffaren und des
Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium für
Inneres,
aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und
für europäische und
internationale Angelegenheiten" und dessen Beschlussfassung von der
Staatsanwaltschaft bei Gericht eine
Telekommunikationsüberwachung nach der StPO
gegenüber Dr. Haidinger beantragt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
2.
Wie viele
dieser Anträge wurden durch das Gericht genehmigt?
Aufgrund welcher Begründung wurden
diese gerichtlich genehmigt.
3.
Wurden dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es
auch zu
Telefonüberwachungen
(Lauschangriffe)
4. Wie viele Anträge auf
Inhaltsüberwachung samt SMS und Sprachnachrichten
(Lauschangriff) wurden in diesem Zusammenhang gestellt?
Wer hat diese Anträge bei Gericht gestellt (ersuche um namentliche Bekanntgabe des
antragstellenden StA)?
Wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
Wie viele wurden genehmigt?
Warum wurden sie gerichtlich genehmigt (Begründung)?
Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Festnetzanschlüsse waren von der
Überwachung betroffen?
Wie viele Telefonate wurden dabei in Summe abgehört?
Wie viele Personen waren von diesen Lauschangriffen betroffen?
5. Wie viele Anträge auf Standortfeststellung
(Handyortung) wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?
Wie vielen Anträgen auf Standortfeststellung bei aktiven Gesprächen wurden vom
Gericht stattgegeben?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?
6. In wie vielen Fällen wurden dabei
Anträge auf Standortfeststellung ohne Gespräche
gerichtlich genehmigt?
Zu welchem Zweck
wurden diese gerichtlich genehmigt?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgten
die Genehmigungen?
7.
Wurden für die Standortfeststellungen auch IMSI-Catcher
eingesetzt?
Wenn ja, wann und in
wie vielen Fällen?
8.
Wie viele Anträge auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden in
diesem
Zusammenhang
gestellt?
Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?
9. Wurden sonstige Ermittlungsmaßnahmen von
der Staatsanwaltschaft oder von den
Sicherheitsbehörden gegen Dr. Haidinger veranlasst bzw.
durchgeführt?
Wenn ja, welche?