4478/J XXIII. GP
Eingelangt am
02.06.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier; Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Telefonüberwachung gegenüber (Ersatz)Mitgliedern des
Untersuchungsausschusses?"
Während
dem Untersuchungsausschuss weiterhin keine Akten, E-Mails und andere
Unterlagen
übermittelt werden, wurden Ermittlungen gegenüber dem ehemaligen
BKA-Chef,
Dr. Herwig Haidinger, angekündigt. Von
Dr. Haidinger beschuldigte Personen (z.B.
Generalmajor Andreas Pilsl) haben ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
gegen Dr.
Haidinger erstattet.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wurde in der XXIII GP. seit Beschlussfassung der Einsetzung
des parlamentarischen
Untersuchungsausschuss hinsichtlich der
„Vertuschung von Polizeiaffären und des
Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium
für Inneres,
aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und
für europäische und
internationale Angelegenheiten" von der
Staatsanwaltschaft beim Gericht eine
Telekommunikationsüberwachung nach der StPO gegenüber Mitgliedern und
Ersatzmitgliedern des Untersuchungsausschusses, MitarbeiterInnen der Klubs oder
ExpertInnen beantragt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wenn ja, wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
2. Wie viele dieser Anträge wurden durch das
Gericht genehmigt?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese gerichtlich genehmigt.
3.
Wurden dabei
nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es auch zu
Telefonüberwachungen (Lauschangriffe)?
4.
Wie viele
Anträge auf Inhaltsüberwachung samt SMS und Sprachnachrichten
(Lauschangriff) wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?
Wer hat diese Anträge bei Gericht gestellt (ersuche um namentliche Bekanntgabe des
antragstellenden StA)?
Wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?
Wie viele wurden genehmigt?
Warum wurden sie gerichtlich genehmigt (Begründung)?
Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Festnetzanschlüsse waren von der
Überwachung betroffen?
Wie viele Telefonate wurden dabei in Summe abgehört?
Wie viele Personen waren von diesen Lauschangriffen betroffen?
5. Wie viele
Anträge auf Standortfeststellung (Handyortung) wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?
Wie vielen Anträgen auf Standortfeststellung bei aktiven Gesprächen wurden vom
Gericht stattgegeben?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?
6. In wie vielen
Fällen wurden dabei Anträge auf Standortfeststellung ohne
Gespräche
gerichtlich genehmigt?
Zu
welchem Zweck wurden diese gerichtlich genehmigt?
Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage erfolgten die Genehmigungen?
7.
Wurden
für die Standortfeststellungen auch IMSI-Catcher eingesetzt?
Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?
8.
Wie viele
Anträge auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden in diesem
Zusammenhang gestellt?
Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?
Aufgrund welcher Begründung wurden diese genehmigt?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
9. Wurden sonstige
Ermittlungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft oder von den
Sicherheitsbehörden gegen Personen aus diesem zit. Personenkreis
veranlasst bzw.
durchgeführt?
Wenn ja, welche? Wie viele bzw. welche Personen waren davon betroffen?