4516/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend österreichische Vertretungsbehörde in der Islamischen Republik Iran
Verweisend auf die Anfrage-Beantwortungen durch die
Bundesministerin für eu-
ropäische und
internationale Angelegenheiten 1803/AB bis 1943/AB (XXIII. GP), in
denen
nachzulesen ist, daß aufgrund der Vielzahl der Anfragen eine
detaillierte
Beantwortung
nicht möglich sei, (Zitat: „Die
vorliegende parlamentarische Anf-
ragenserie stößt an die Grenzen der
faktischen Beantwortungsmöglichkeit. Eine Be-
antwortung in der gewünschten
Detailliertheit würde über einen längeren
Zeitraum
beträchtliche Personalressourcen meines Ressorts
binden und ist daher nicht
möglich.") ergibt sich der
logische Umstand, daß es möglich sein muß, auf
lediglich
eine
abgefragte Vertretungsbehörde - in diesem Fall in der
Islamischen Republik Iran
- eine detaillierte Antwort zu erhalten.
In diesem
Zusammenhang erscheint die Praxis der Visa-Erteilung durch die genann-
te
Vertretungsbehörde offensichtlich nicht eindeutig geregelt zu
sein. So erhalten
iranische
Staatsbürger oftmals ohne ersichtlichen Grund kein Visum für die
Einreise
nach
Österreich und
auch die restlichen Serviceleistungen der Vertretungsbehörde
in der Islamischen Republik Iran geben oftmals offensichtlich Anlaß zu Beschwer-
den.
Zuletzt
erhielt Univ. Prof. Dr. Larijani, der auf Einladung der Universität Wien am
06.05.2008
einen Vortrag halten sollte, ohne ersichtlichen Grund oder Nennung ei-
nes Grundes kein Visum zur Einreise nach Österreich.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-
ministerin für europäische und
internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1.
Gibt es Richtlinien für die Erteilung von Visa für die im
Betreff genannte österrei-
chische Vertretungsbehörde?
2.
Wenn ja, nach welchen Richtlinien erfolgt die Visa-Vergabe in der im
Betreff ge-
nannten Vertretungsbehörde?
3. Ist Ihnen der geschilderte Fall des Uni. Prof. Dr. Larijani bekannt?
4. Wenn nein, warum nicht?
5.
Wenn ja, warum
erhielt Univ. Prof. Dr. Larijani kein Visum für die Einreise in die
Republik Österreich?
6.
Liegen Ihnen
Beschwerden über mangelnde Serviceleistungen der im Betreff
genannten Vertretungsbehörde seit 2004 vor?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, um welche Art von Beschwerden handelt es sich?
9.
Wenn ja, was
gedenken Sie zu tun, um die aufgetretenen Mißstände zu besei-
tigen?
10.
Werden
Beschwerden über mangelnde Serviceleistungen
der österreichischen
Vertretungsbehörden zentral
gesammelt?
11. Wenn nein, warum nicht?
12.
Wieviele Visa-Anträge wurden an die im Betreff genannte
Vertretungsbehörde
seit 2004 gestellt?
13.
Wieviele Visa-Anträge wurden von der im Betreff genannten
Vertretungsbe-
hörde
genehmigt?
14.
Wieviele Visa-Anträge wurden von der im Betreff genannten
Vertretungsbe-
hörde
abgelehnt?
15.
Gibt es Erhebungen über die durchschnittliche Dauer eines
Antragsverfahrens
zur Visa-Erteilung bei österreichischen Vertretungsbehörden?
16.
Wenn ja, wie lange dauert im Durchschnitt die Genehmigung eines Visa-
Antrages
von der Antragsstellung bis zur Genehmigung bei österreichischen
Vertretungsbehörden?
17. Wenn nein, warum gibt es solche Erhebungen nicht?
13. Wenn nein, gedenken Sie, solche Erhebungen in Zukunft zu veranlassen?
14. Gibt es Erhebungen über die durchschnittliche Dauer eines Antragsverfahrens zur Visa-Erteilung bei der im Betreff genannten Vertretungsbehörde?
15.
Wenn ja, wie lange dauert im Durchschnitt die Genehmigung eines Visa-
Antrages von
der Antragsstellung bis zur Genehmigung in der im Betreff ge-
nannten
Vertretungsbehörde?
16. Wenn nein, warum gibt es solche Erhebungen nicht?
17. Wenn nein, gedenken Sie, solche Erhebungen in Zukunft zu veranlassen?