4528/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in Österreich

im Jahr 2007“

Mit der AB 829/XXIII.GP vom 12.07.2007 wurden die Fragen für das Jahr 2006 beantwortet. Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt um die Zahlen für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei ((Gläschenkost)), Babymilch) wurden im Jahr 2007 in Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

2.    Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2007 durch die AGES analysiert?

Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?


3.    Auf welche Stoffe wurden die Proben jeweils analysiert (Aufschlüsselung der einzelnen Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)?

Wurden dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien

untersucht?

Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung im Jahr 2007 (Aufschlüsselung der festgestellten Stoffe, Grenzwertüberschreitungen auf Produkte)?

Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch

bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?

Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die Bestimmungen der LMKVO?

5.              In wie vielen Fällen wurde in Österreich auf nicht zugelassene Pestizide untersucht?

6.              Was ergab dazu jeweils beim Nachweis von Rückständen etc. die Risikobewertung durch die AGES?

7.  Welche behördlichen Maßnahmen mussten 2007 nach den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?

Gegen welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde verstoßen?

8.    Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für Säuglingsnahrung überprüft?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?

9.    Welche Produkte wurden dabei untersucht?

Was ergaben konkret die Analysen durch die AGES?

Wie lauteten jeweils die Analyseergebnisse (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

10. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2007 auf „Chlormequat“ untersucht (Ersuche um namentliche Angabe)?

11. Bei welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?

Bei welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des Rückstandhöchstwertes (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?

12 Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES - Sachverständigen?

13. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2007 auf Semicarbizid untersucht?

14. Bei welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?

Welche Werte ergaben die Untersuchungen (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?

15. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?

16. Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2007 in Anspruch genommen und andere Mitgliedstaaten über gesundheitsschädliche bzw. nicht sichere Säuglings- bzw. Babynahrung informiert?

Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf dies?

17. Welche Informationen über Säuglings- bzw. Babynahrung wurden in Österreich im Jahr    2007 von anderen Mitgliedsstaaten im Rahmen des Schnellwarnsystems übermittelt?

18. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2008 im Rahmen des Proben- und

Revisionsplanes gezogen und analysiert werden?

19. Auf welche Stoffe und Rückstände sollen jeweils die Analysen erfolgen?