4538/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und weiterer
Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend tätliche Übergriffe
durch sozialistische Vorfeldorganisationen
Am 16.5.2008
war auf der Internetseite des ORF unter dem Titel: „Tirol:
Störaktion bei FPÖ-
Wahlkampfveranstaltung"
folgender Beitrag zu lesen:
„Bei einer
Wahlkampfveranstaltung der FPÖ anlässlich der Tiroler Landtagswahlen
am 8.
Juni in Innsbruck ist es gestern zu
Störaktionen von den JUSOS (Junge Sozialistinnen) und
dem VSStÖ (Verband Sozialistischer Studentinnen) gekommen. Die Reden von
FPÖ-Chef
Heinz Christian Strache und dem Tiroler FPÖ-Obmann Gerald Hauser
wurden von lauten
Pfiffen und Parolen wie "Nazis raus" begleitet. Es flogen auch
vereinzelt Wurfgeschosse auf
die Bühne, was den anwesenden Polizisten heftige Kritik von Strache
einbrachte.
"Sie agieren für
Gewalttäter", sagte Strache in Richtung der Polizei. Dass hier mit
Wurfgeschossen geworfen werde, und die
Polizei dabei untätig zuschaue, werde ein Nachspiel
haben. Zuschauer aus den Reihen der JUSOS und dem VSStö waren mit roten
Luftballons und
Fahnen erschienen und hielten Zettel mit Aufschriften wie "Sind wir zu
bunt, bist du zu braun"
und "Blond, blauäugig und trotzdem dagegen" in die
Höhe.,,
Das Bundesgesetz über die
Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und
Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz)
zählt in seinem § 3 die Grundsätze der
Jugendarbeit auf:
Förderung der Jugendarbeit
Grundsätze der Jugendarbeit
§ 3. Als förderungswürdig im Rahmen
dieses Bundesgesetzes gelten in erster Linie Angebote
der Jugendarbeit, die
sich insbesondere an folgenden Grundsätzen orientieren:
1. Wahrnehmung von Anliegen und Interessen junger Menschen;
2. Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen;
3. Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieförderung;
4. Förderung von innovativen Prozessen und Projekten;
5.
Persönlichkeitsentfaltung, körperliche, seelische und
geistige Entwicklung junger
Menschen;
6.
Förderung
der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und
friedlichem Zusammenleben sowie
Förderung des gegenseitigen Verständnisses im
innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich;
7. Förderung gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung;
8.
politische und staatsbürgerliche Bildung sowie religions- und
ethikbezogene Bildung
junger Menschen;
9. Entwicklung des sozialen und ökologischen Engagements junger Menschen;
10. Förderung der
- lebensführungs- und gesundheitsbezogenen Bildung,
- berufs- und karriereorientierten Bildung,
- generationsbezogenen Bildung,
- Entfaltung von
kreativen Kräften junger Menschen, um eine aktive Beteiligung am
kulturellen Leben zu
ermöglichen,
- Gleichberechtigung beider Geschlechter und
- Behindertenintegration.
Die
„JUSOS" sind Teil der Sozialistischen Jugend. Die Landesstellen der
SJ Salzburg und
Tirol nennen sich
„JUSOS"
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende
Anfrage
1.
Steht die gewalttätige Störung von Wahlveranstaltungen im
Einklang mit den im § 3
Bundes-Jugendförderungsgesetz
genannten Grundsätzen?
2. Wenn ja, welche konsequenzen sind in Aussicht genommen?
3. Wenn nein, warum nicht?