4538/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend tätliche Übergriffe durch sozialistische Vorfeldorganisationen

Am 16.5.2008 war auf der Internetseite des ORF unter dem Titel: „Tirol: Störaktion bei FPÖ-
Wahlkampfveranstaltung" folgender Beitrag zu lesen:

„Bei einer Wahlkampfveranstaltung der FPÖ anlässlich der Tiroler Landtagswahlen am 8.
Juni in Innsbruck ist es gestern zu Störaktionen von den JUSOS (Junge Sozialistinnen) und
dem VSStÖ (Verband Sozialistischer Studentinnen) gekommen. Die Reden von FPÖ-Chef
Heinz Christian Strache und dem Tiroler FPÖ-Obmann Gerald Hauser wurden von lauten
Pfiffen und Parolen wie "Nazis raus" begleitet. Es flogen auch vereinzelt Wurfgeschosse auf
die Bühne, was den anwesenden Polizisten heftige Kritik von Strache einbrachte.

"Sie agieren für Gewalttäter", sagte Strache in Richtung der Polizei. Dass hier mit
Wurfgeschossen geworfen werde, und die Polizei dabei untätig zuschaue, werde ein Nachspiel
haben. Zuschauer aus den Reihen der JUSOS und dem VSStö waren mit roten Luftballons und
Fahnen erschienen und hielten Zettel mit Aufschriften wie "Sind wir zu bunt, bist du zu braun"
und "Blond, blauäugig und trotzdem dagegen" in die Höhe.,,

Das Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und
Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) zählt in seinem § 3 die Grundsätze der
Jugendarbeit auf:

Förderung der Jugendarbeit

Grundsätze der Jugendarbeit

§ 3. Als förderungswürdig im Rahmen dieses Bundesgesetzes gelten in erster Linie Angebote
der Jugendarbeit, die sich insbesondere an folgenden Grundsätzen orientieren:

1.        Wahrnehmung von Anliegen und Interessen junger Menschen;

2.        Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen;

3.        Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieförderung;

4.        Förderung von innovativen Prozessen und Projekten;

5.        Persönlichkeitsentfaltung, körperliche, seelische und geistige Entwicklung junger
Menschen;

6.        Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und
friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im
innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich;

7.        Förderung gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung;

8.        politische und staatsbürgerliche Bildung sowie religions- und ethikbezogene Bildung
junger Menschen;

9.  Entwicklung des sozialen und ökologischen Engagements junger Menschen;

10.  Förderung der

-   lebensführungs- und gesundheitsbezogenen Bildung,

-   berufs- und karriereorientierten Bildung,

-   generationsbezogenen Bildung,

-   Entfaltung von kreativen Kräften junger Menschen, um eine aktive Beteiligung am
kulturellen Leben zu ermöglichen,

-   Gleichberechtigung beider Geschlechter und

-   Behindertenintegration.

Die „JUSOS" sind Teil der Sozialistischen Jugend. Die Landesstellen der SJ Salzburg und
Tirol nennen sich „JUSOS"

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende

Anfrage

1.             Steht die gewalttätige Störung von Wahlveranstaltungen im Einklang mit den im § 3
Bundes-Jugendförderungsgesetz genannten Grundsätzen?

2.             Wenn ja, welche konsequenzen sind in Aussicht genommen?

3.             Wenn nein, warum nicht?