4545/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend verwundete Justizwachebeamte und der Einsatz von Tasern
Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB
der Bundesministerin für Justiz zur An-
frage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner
hervorgeht, kommt es immer wieder zu
Verletzungen von Justizwachebeamten durch
Strafgefangene:
„Am 19. August 2004 griff
ein Insasse der Justizanstalt Stein mehrere Justizwache-
beamte und einen Strafgefangenen mit einem Messer an. Der Insasse war mit dem
HI-Virus (Humanes Immundefizienz-Virus) infiziert. Weder der Einsatz des Ret-
tungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tränengas zeigten Wirkung.
Der Insasse musste schließlich von den Beamten durch körperlichen Einsatz am
Boden fixiert werden. Alle acht
Justizwachebeamten wurden bei diesem Vorfall derart
verletzt, dass eine Infektion mit dem Hepatitis- und dem HI-Virus nicht
ausgeschlos-
sen werden konnte. Die betroffenen Beamten mussten im pulmologischen Institut
auf der Baumgartner Höhe behandelt werden. Zur Infektionsvorbeugung wurden
sofort Infusionen verabreicht. Insgesamt mussten die Bediensteten über mehrere
Monate intensiv medikamentös behandelt werden. Die Folgen dieser Behandlung
waren neben physischen Beschwerden wie Haarausfall und Übelkeit auch psychi-
sche Stressreaktionen, die monatelange Betreuung und Unterstützung erforderte.
Das familiäre Leben der-
allesamt jungen - Bediensteten war erheblich gestört.
Im Jahre 2007 wurden 57
Aggressionshandlungen gegen JustizwachebeamtInnen
registriert, bei denen 19 JustizwachebeamtInnen verletzt wurden. Von 1. Jänner bis
1. März 2008
wurde ein Vorfall berichtet, bei dem es zu einer Körperverletzung
eines
Justizwachebeamten
kam."
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wäre in dem eingangs
geschilderten Fall durch den Einsatz eines Tasers eine
Verletzung und damit eine möglich
Infizierung der Justizwachebeamten zu
verhindern gewesen?
2. Wäre in den weiteren
geschilderten Aggressionshandlungen gegen Justizwa-
chebeamte die 19 Verletzten Beamten durch
Einsatz eines Tasers zu verhin-
dern gewesen?
3. Wenn ja, warum warten Sie mit der
Entscheidung, ob der Taser endgültig bei
der Justizwache eingeführt wird?
4. Ist der Schutz der
Justizwachebeamten vor derart aggressiven Insassen nicht
oberste Priorität?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Wenn ja, warum entscheiden Sie sich dann nicht sofort für die Einführung des
Tasers, wenn Sie selbst zugeben, dass es Fälle gibt, in
denen weder der Ein-
satz des
Rettungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tränengas
eine Wirkung zeigt?
7.
Warum setzen Sie erst Mitte Juni eine Arbeitsgruppe zum Thema Taser
ein,
wenn dieser bereits während der Europameisterschaft gebraucht würde?
8.
Übernehmen Sie die volle Verantwortung für
Verletzungen an Justizwachebe-
amten durch Insassen
während der Europameisterschaft,
wenn sich heraus-
stellt, dass diese Verletzungen durch den
Einsatz eines Taser verhindert hät-
ten werden können?
9.
Was werden Sie
einem Justizwachebeamten erklären,
wenn dieser während
der Europameisterschaft verletzt wird und
sich dabei mit dem HI-Virus infiziert,
obwohl diese Verletzungen durch den Einsatz eines Taser verhindert hätte
werden können?