4545/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend verwundete Justizwachebeamte und der Einsatz von Tasern

Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB der Bundesministerin für Justiz zur An-
frage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner
hervorgeht, kommt es immer wieder zu Verletzungen von Justizwachebeamten durch
Strafgefangene:

„Am 19. August 2004 griff ein Insasse der Justizanstalt Stein mehrere Justizwache-
beamte und einen Strafgefangenen mit einem Messer an. Der Insasse war mit dem
HI-Virus (Humanes Immundefizienz-Virus) infiziert. Weder der Einsatz des Ret-
tungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tr
änengas zeigten Wirkung.
Der Insasse musste schlie
ßlich von den Beamten durch körperlichen Einsatz am
Boden fixiert werden. Alle acht Justizwachebeamten wurden bei diesem Vorfall derart
verletzt, dass eine Infektion mit dem Hepatitis- und dem HI-Virus nicht ausgeschlos-
sen werden konnte. Die betroffenen Beamten mussten im pulmologischen Institut
auf der Baumgartner H
öhe behandelt werden. Zur Infektionsvorbeugung wurden
sofort Infusionen verabreicht. Insgesamt mussten die Bediensteten
über mehrere
Monate intensiv medikament
ös behandelt werden. Die Folgen dieser Behandlung
waren neben physischen Beschwerden wie Haarausfall und
Übelkeit auch psychi-
sche Stressreaktionen, die monatelange Betreuung und Unterst
ützung erforderte.
Das famili
äre Leben der- allesamt jungen - Bediensteten war erheblich gestört.

Im Jahre 2007 wurden 57 Aggressionshandlungen gegen JustizwachebeamtInnen
registriert, bei denen 19 JustizwachebeamtInnen verletzt wurden. Von 1. J
änner bis
1. M
ärz 2008 wurde ein Vorfall berichtet, bei dem es zu einer Körperverletzung eines
Justizwachebeamten kam."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz nachstehende

 

Anfrage:

1.     Wäre in dem eingangs geschilderten Fall durch den Einsatz eines Tasers eine
      Verletzung und damit eine möglich Infizierung der Justizwachebeamten zu
      verhindern gewesen?

2.     Wäre in den weiteren geschilderten Aggressionshandlungen gegen Justizwa-
      chebeamte die 19 Verletzten Beamten durch Einsatz eines Tasers zu verhin-
      dern gewesen?

3.     Wenn ja, warum warten Sie mit der Entscheidung, ob der Taser endgültig bei
      der Justizwache eingeführt wird?

4.     Ist der Schutz der Justizwachebeamten vor derart aggressiven Insassen nicht
      oberste Priorität?

5.            Wenn nein, warum nicht?

6.            Wenn ja, warum entscheiden Sie sich dann nicht sofort für die Einführung des
Tasers, wenn Sie selbst zugeben, dass es F
älle gibt, in denen weder der Ein-
satz des Rettungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tränengas
eine Wirkung zeigt?

7.            Warum setzen Sie erst Mitte Juni eine Arbeitsgruppe zum Thema Taser ein,
wenn dieser bereits während der Europameisterschaft gebraucht würde?

8.            Übernehmen Sie die volle Verantwortung für Verletzungen an Justizwachebe-
amten durch Insassen während der Europameisterschaft, wenn sich heraus-
stellt, dass diese Verletzungen durch den Einsatz eines Taser verhindert h
ät-
ten werden k
önnen?

9.     Was werden Sie einem Justizwachebeamten erklären, wenn dieser während
der Europameisterschaft verletzt wird und sich dabei mit dem HI-Virus infiziert,
obwohl diese Verletzungen durch den Einsatz eines Taser verhindert h
ätte
werden k
önnen?