4546/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin f
ür Justiz
betreffend Einsatzgruppe der Justizwache

Seit Mitte der 90er Jahre wurden in allen Justizanstalten Einsatzgruppen mit Erlass
eingef
ührt. Dabei handelt es sich um psychologisch geschulte, speziell für Alarm-,
Krisen- und Katastrophenf
älle ausgebildete Beamtinnen und Beamte, welche sich
freiwillig zu dieser Einheit gemeldet haben.

Die Stärke der Einsatzgruppen beträgt etwa 20% der Gesamtzahl der Justizwache-
bediensteten der jeweiligen Anstalt. Ziel dieser Einsatzgruppen ist es, in den Justiz-
anstalten anfallende Exekutivaufgaben im Alarm-, Krisen- und Katastrophenf
ällen
professionell und mit h
öchstmöglicher Schonung sowie nach den internationalen Er-
kenntnissen f
ür zweckmäßiges Exekutivhandeln zu lösen. Die Bildung der Einsatz-
gruppen erfolgte vor dem Hintergrund, dass zunehmend gewaltbereitere, teilweise
organisierte und somit insgesamt gef
ährlichere Personen im österreichischen Vollzug
angehalten werden, die sich nur sehr beschränkt dem Einfluss der klassischen
Betreuungsfunktion unterziehen.

Gerade auch das zunehmende Missverhältnis zwischen der Zahl der Insassen einer-
seits und der Zahl der Bediensteten und Haftplätze andererseits führt immer wieder
zu Zwischenf
ällen, welche den Einsatz dieser Spezialeinheit notwendig machen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz nachstehende

Anfrage:

1.            Wie viele Justizwachebeamte sind momentan freiwillig bei Einsatzgruppen,
aufgegliedert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatz-
gruppen?

2.            Wie viele Stunden pro Monat stehen diesen Beamten für Training zur Verfü-
gung, aufgegliedert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten
Einsatzgruppen?

3.            Welche regelmäßigen Ausbildungs- und Fortbildungszeiten gibt es für die Mit-
glieder der Einsatzgruppen, aufgegliedert auf die in den einzelnen Haftanstal-
ten eingesetzten Einsatzgruppen?

4.            Welche Anerkennung erhalten die Justizwachebeamten in der Einsatzgruppe
f
ür ihren außerordentlichen Einsatz und die dadurch höhere eigene Gefahr,
aufgegliedert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatz-
gruppen?

5.     Wie viele Einsätze gab es im Jahr 2006 für diese Einsatzgruppen, aufgeglie-
dert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?

6.     Wie viele Einsatzbeamte wurden dabei verletzt, aufgegliedert auf die in den
einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?

7.     Wie viele Einsätze gab es im Jahr 2007 für diese Einsatzgruppen, aufgeglie-
dert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?

8.     Wie viele Einsatzbeamte wurden dabei verletzt, aufgegliedert auf die in den
einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?

9.     Wie viele Einsätze gab es bis 1. Juni 2008 für diese Einsatzgruppen, aufge-
gliedert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?

10. Wie viele Einsatzbeamte wurden dabei verletzt, aufgegliedert auf die in den
einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?

11. Wird es für die während der EM 2008 eingesetzten Justizwachebeamten eine
Belohnung geben?