4546/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Einsatzgruppe der Justizwache
Seit Mitte
der 90er Jahre wurden in allen Justizanstalten Einsatzgruppen mit Erlass
eingeführt. Dabei handelt es sich um psychologisch geschulte,
speziell für Alarm-,
Krisen- und Katastrophenfälle ausgebildete Beamtinnen und
Beamte, welche sich
freiwillig zu dieser Einheit gemeldet haben.
Die Stärke der
Einsatzgruppen beträgt etwa 20% der Gesamtzahl der Justizwache-
bediensteten der
jeweiligen Anstalt. Ziel dieser Einsatzgruppen ist es, in den Justiz-
anstalten anfallende Exekutivaufgaben im
Alarm-, Krisen- und Katastrophenfällen
professionell und mit höchstmöglicher Schonung
sowie nach den internationalen Er-
kenntnissen für zweckmäßiges
Exekutivhandeln zu lösen. Die Bildung der Einsatz-
gruppen erfolgte vor
dem Hintergrund, dass zunehmend gewaltbereitere, teilweise
organisierte und somit insgesamt gefährlichere
Personen im österreichischen Vollzug
angehalten
werden, die sich nur sehr beschränkt dem Einfluss der klassischen
Betreuungsfunktion unterziehen.
Gerade auch
das zunehmende Missverhältnis zwischen der Zahl der Insassen einer-
seits und der Zahl
der Bediensteten und Haftplätze
andererseits führt immer wieder
zu Zwischenfällen, welche den Einsatz dieser
Spezialeinheit notwendig machen.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Justizwachebeamte sind momentan freiwillig bei Einsatzgruppen,
aufgegliedert
auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatz-
gruppen?
2.
Wie viele Stunden pro Monat stehen diesen Beamten für Training
zur Verfü-
gung, aufgegliedert
auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten
Einsatzgruppen?
3.
Welche regelmäßigen Ausbildungs- und Fortbildungszeiten
gibt es für die Mit-
glieder der Einsatzgruppen, aufgegliedert auf die in den einzelnen Haftanstal-
ten eingesetzten
Einsatzgruppen?
4.
Welche Anerkennung erhalten die Justizwachebeamten in der Einsatzgruppe
für ihren außerordentlichen
Einsatz und die dadurch höhere eigene Gefahr,
aufgegliedert auf die
in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatz-
gruppen?
5.
Wie viele Einsätze gab es im Jahr 2006 für diese
Einsatzgruppen, aufgeglie-
dert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?
6.
Wie viele Einsatzbeamte wurden dabei verletzt, aufgegliedert auf die in
den
einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?
7.
Wie viele Einsätze gab es im Jahr 2007 für diese
Einsatzgruppen, aufgeglie-
dert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?
8.
Wie viele Einsatzbeamte wurden dabei verletzt, aufgegliedert auf die in
den
einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?
9.
Wie viele Einsätze gab es bis 1. Juni 2008 für diese
Einsatzgruppen, aufge-
gliedert auf die in den einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?
10. Wie viele
Einsatzbeamte wurden dabei verletzt, aufgegliedert auf die in den
einzelnen Haftanstalten eingesetzten Einsatzgruppen?
11. Wird es
für die während der EM 2008 eingesetzten Justizwachebeamten eine
Belohnung geben?